Freispruch für Chefarzt und IV-Gutachter

Von René Staubli. Aktualisiert am 10.04.2012

Der ehemalige Leiter des wichtigsten Zürcher Gutachterzentrums ist nach Ansicht der Richter nicht der Urkundenfälschung schuldig. Er hat sich aber mehrere grobe Fehler geleistet und muss die Verfahrenskosten tragen.

Ein Schuldspruch könnte unzählige IV-Fälle betreffen: Bezirksgericht Zürich. (Bild: Keystone )

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«In dubio pro reo»: Im Zweifel für den Angeschuldigten. Dieser Rechtsgrundsatz hat den ehemaligen Chefarzt und Leiter des Medizinischen Zentrums Römerhof (MZR) heute vor einer strafrechtlichen Verurteilung bewahrt. Die Anklage warf ihm Urkundenfälschung vor. Das Bezirksgericht Zürich sprach ihn frei.

Das Gericht stellte dennoch fest, der Mann habe seine «gutachterliche Sorgfaltspflicht verletzt». Seine Angaben seien «nicht ganz korrekt» und «widersprüchlich» gewesen. Für eine strafrechtliche Verurteilung reiche es aber nicht. Denn es bestünden «erhebliche Zweifel, ob er diese Fehler im Wissen und mit dem Willen begangen habe, die Unfallversicherung Axa zu bevorteilen».

Die Verfahrenskosten von 2500 Franken auferlegte das Gericht dem Freigesprochenen. Normalerweise übernimmt in einem solchen Fall der Staat die Kosten.

Vorwurf Unredlichkeit

Der angeklagte Chefarzt hatte Ende 2007 als Hauptgutachter festgestellt, eine Frau sei nach zwei Auffahrunfällen trotz anhaltender Beschwerden wieder voll arbeitsfähig. Im Schlussbericht schrieb er, diese Einschätzung sei in gemeinsamer Diskussion mit Teilgutachtern zustande gekommen. Diese hätten sich ausdrücklich mit den Schlussfolgerungen einverstanden erklärt.

Dieser Darstellung widersprach einer der Teilgutachter als Zeuge in einem Strafverfahren, das die Zürcher Staatsanwaltschaft eingeleitet hatte. Am 18. Januar 2012 hatte sie Anklage gegen den Chefarzt erhoben. Der Teilgutachter, der für die neurologische Expertise hinzugezogen worden war, wirft dem Hauptgutachter, einem Facharzt für innere Medizin, Unredlichkeit vor. Dieser habe den Entscheid nie mit ihm abgesprochen, sondern eigenmächtig gehandelt. Er hätte niemals Hand dazu geboten, die Frau voll arbeitsfähig zu schreiben.

Das Gutachten des MRZ, der einzigen medizinischen Abklärungsstelle (Medas) für IV-Leistungen im Grossraum Zürich, hatte weitreichende Folgen. Die Unfallversicherung Axa, die das Gutachten in Auftrag gegeben hatte, stellte ihre Leistungen rückwirkend per Ende Januar 2006 ein, die verunfallte Frau geriet in Existenznot. Letzten Februar hat das Bundesgericht entschieden, dass die Einstellung der Zahlungen zu Unrecht erfolgte.

Sozialversicherungsgericht und Axa blieben passiv

Obwohl der Verdacht auf Urkundenfälschung seit zweieinhalb Jahren bekannt ist, hat sich nur die Staatsanwaltschaft dafür interessiert. Das Sozialversicherungsgericht des Kantons Zürich und die Axa haben nichts unternommen, um die Hintergründe zu untersuchen. Dies erstaunt, weil beide an einer sauber arbeitenden Gutachterbranche interessiert sein müssten - und daran, dass keine weiteren Personen geschädigt werden.

Neue Abklärungsstelle gegründet

Ende 2011 ist der angeklagte Chefarzt aus dem Medizinischen Zentrum Römerhof ausgeschieden. Er hat in Schwyz eine neue Medas gegründet. Dabei hat er es unterlassen, die Behörden über das Strafverfahren zu informieren. Diese kündigen für den Fall einer Verurteilung harte Konsequenzen an.

Wäre der Arzt schuldig gesprochen worden, hätte das nicht nur gravierende berufliche Konsequenzen für den zertifizierten Versicherungsgutachter gehabt. Einschneidend hätten auch die Folgen für die IV, die Privatversicherungen und unzählige Geschädigte sein können. Denn das MZR hat in der Ära des angeklagten Chefarztes jährlich rund 400 bis 500 Gutachten erstellt, 85 Prozent davon für die IV. Im Fall einer Verurteilung hätte man abklären müssen, ob weitere Urkundenfälschungen vorlagen und welche Konsequenzen man daraus ziehen müsste. (DerBund.ch/Newsnet)

Erstellt: 10.04.2012, 13:53 Uhr