Flughafen hat Nachsehen vor Bundesverwaltungsgericht

Aktualisiert am 25.04.2012

Der Flughafen Zürich darf für das Aufstellen von Check-in-Automaten kein Monopol beanspruchen.

Die Swiss darf weiterhin Check-in-Automaten aufstellen: Das beschlossen die Bundesverwaltungsrichter.
Bild: Keystone

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Das Bundesverwaltungsgericht in Bern hat eine Beschwerde der Swiss gutgeheissen und ihr das Recht zuerkannt, eigene Check-in-Automaten aufzustellen. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) hatte im vergangenen Juni eine Änderung des Betriebsreglements für den Flughafen Zürich genehmigt. Dabei wurde dem Flughafen die alleinige Kompetenz zum Aufstellen der Automaten für das selbstständige Check-in der Passagiere (CUSS-Automaten) eingeräumt.

Die Swiss International Air Lines, die eigene CUSS-Automaten installieren will, gelangte dagegen ans Bundesverwaltungsgericht. Die Richter in Bern haben der Swiss nun recht gegeben. Gemäss dem Urteil ist die Zuordnung der fraglichen Geräte zu den zentralen Infrastruktureinrichtungen des Flughafens rechtlich nicht haltbar.

Bisher nur Swiss

Im Übrigen habe das Bazl auch nicht ausreichend abgeklärt, ob die Platzverhältnisse eigene CUSS-Automaten der Fluggesellschaften tatsächlich nicht zulassen würden, wie dies der Flughafen geltend gemacht habe. Laut Mediensprecherin Sonja Zöchling ist man vonseiten des Flughafens Zürich über den Entscheid enttäuscht.

Dem Flughafen gehe es bei seinem Anspruch zum Aufstellen der CUSS-Automaten vor allem um die Sicherung der Qualität. Dass alle 85 Fluggesellschaften, die regelmässig nach Zürich fliegen, ihre Apparate aufstellen würden, sei aus Platzgründen kaum möglich.

Im Moment bestehe allerdings nur die Swiss auf eigenen Geräten. Ob der Entscheid vom Flughafen ans Bundesgericht weitergezogen werde, sei noch nicht entschieden. Das Urteil aus Bern müsse zunächst analysiert werden. (Urteil A-3950/2011 vom 12.4.2012) (pia/sda)

Erstellt: 25.04.2012, 14:39 Uhr

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