Ein Freipass für den Gewalttäter

Von René Staubli. Aktualisiert am 04.04.2012 31 Kommentare

Die Verantwortlichen der Staatsanwaltschaft, des Amts für Justizvollzug, der Forel-Klinik und der Fachstelle für Alkoholprobleme realisierten nicht, wie gefährlich der Schläger Drime Tenzin* tatsächlich war.

«Der Entscheid beruhte auf einer äusserst bedauerlichen Fehleinschätzung des zuständigen Staatsanwaltes»: Die Oberstaatsanwaltschaft räumt ein, dass man Tenzin nicht aus der U-Haft hätte entlassen dürfen.

«Der Entscheid beruhte auf einer äusserst bedauerlichen Fehleinschätzung des zuständigen Staatsanwaltes»: Die Oberstaatsanwaltschaft räumt ein, dass man Tenzin nicht aus der U-Haft hätte entlassen dürfen.
Bild: Sabina Bobst

Seine Gefährlichkeit wurde unterschätzt: Drime Tenzin* (Bild: TA)

Richtigstellung:
Kein Alkoholproblem

Im zweiten Teil der Serie schrieb der TA gestern: «Er (Tenzin*) hat ein Kind von einer Tibeterin und zwei von Esther Novak*, mit der er von 1990 bis 1993 im Glattal wohnt; sie hat ebenfalls ein Alkoholproblem.» Die Aussage über den Alkoholkonsum seiner damaligen Partnerin
hatte Tenzin im Prozess vor dem Geschworenengericht gemacht.
Der langjährige Arzt von Esther Novak sagt, dass seine Patientin nie ein Alkoholproblem gehabt habe. (res)

Zerstörte Leben:
Serie in 3 Teilen

1. Tage der Gewalt
Wie Marianne Müllers* Hoffnungen in einen Albtraum mündeten. (2. April)

2. Der Schläger
Alkoholabhängig, charmant, gewalttätig: die Spuren des Drime Tenzin*. (3. April)

3. Das Versagen
Die Fehler der Staatsanwaltschaft und der überforderten Therapeuten. (heute)

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Drime Tenzin* wird verhaftet, nachdem im Oktober 2004 die damals 35-jährige Judith Binder* unter seinen Händen gestorben ist. Die Zürcher Staatsanwaltschaft ermittelt gegen den damals 45-Jährigen wegen vorsätzlicher Tötung. Dreieinhalb Monate später entlässt sie ihn aus der Untersuchungshaft, obwohl ihm eine Maximalstrafe von 20 Jahren Gefängnis droht.

Trotz einer langen Liste von Vorstrafen wegen Fahrens in angetrunkenem Zustand (FiaZ) und Gewalttaten gegen Frauen sieht der zuständige Staatsanwalt keine Wiederholungsgefahr. Bislang sei Tenzin ja stets «innerhalb einer Beziehung so gewalttätig geworden», rechtfertigt er sich später vor dem Geschworenengericht. Bei der Entlassung aus der U-Haft habe der Täter keine Beziehung gehabt. Auch habe er sich bei den Einvernahmen sehr ruhig und trauernd verhalten. Der Staatsanwalt sagt: «Ich hatte das Gefühl, er wisse jetzt, was passieren kann, wenn er schlägt.»

Staatsanwalt kontaktiert den Verantwortlichen der Forel-Klinik nicht

Zumindest hat der Staatsanwalt bei dieser zuversichtlichen Einschätzung ein schlechtes Bauchgefühl. Bei einer der Schlusseinvernahmen sagt er laut Gerichtsakten zu Tenzin, bei ihm bestehe laut dem vorliegenden psychiatrischen Gutachten eine erhöhte Gefahr für eine neue Straftat. Er müsse in ähnlichen Beziehungskonstellationen wie mit der getöteten Judith Binder und bei Weiterbestehen der Trunksucht mit ähnlichen Folgen rechnen. Bei anderer Gelegenheit – der Täter hat mittlerweile eine Alkoholentziehungskur angetreten – sagt der Staatsanwalt zu ihm: «Und jetzt lernen Sie eine nette Dame in der Forel-Klinik kennen. Was dann?»

Mit den Verantwortlichen der Forel-Klinik setzt sich der Staatsanwalt nicht in Verbindung. Er verlässt sich einfach darauf, dass der Täter dort keine neuen Bekanntschaften macht und nichts mehr passiert. Das ist ein fataler, beinahe tödlicher Irrtum.

Er wollte wissen, ob Judith Binder an den Folgen eines Unfalls oder wegen einer Gewalttat starb

In der Forel-Klinik ist Tenzin schon einmal behandelt worden – drei Monate lang bis zum Tag, an dem er Judith Binder mit Faustschlägen in einem Zürcher Hotel tötete. An jenem 9. Oktober 2004 durfte er die Klinik nach vierwöchiger Ausgangssperre erstmals wieder verlassen, um mit seiner Familie etwas zu klären. Wegen wiederholten Alkoholkonsums hatte man ihm bedeutet, dass dies seine letzte Chance sei.

Ein Psychotherapeut der Forel-Klinik besucht ihn nach der Verhaftung viermal im Gefängnis. Laut Forel-Geschäftsleiterin Paola Giuliani soll Tenzin dem Therapeuten gesagt haben, «er warte auf den Obduktionsbericht, der klären solle, ob der Tod von Judith Binder die Folge eines Unfalls oder einer Gewalttat war». Er gibt dem Therapeuten zu verstehen, es gehe bei der Untersuchung nur um unterlassene Hilfeleistung nach einem Sturz in alkoholisiertem Zustand.

Sie versteht die Warnung des Therapeuten nicht und läuft blind ins Verderben

Eineinhalb Jahre später erhält Tenzin statt einer Gefängnisstrafe wieder eine Massnahme wegen Fahrens in angetrunkenem Zustand. Die Verantwortlichen der Forel-Klinik nehmen ihn für eine weitere Entziehungskur auf. Er sei «einem standardisierten Abklärungsverfahren unterzogen worden», sagt Giuliani. Es fragt aber niemand bei der Staatsanwaltschaft nach, was die Strafuntersuchung ergeben habe. Giuliani sagt: «Wir mussten davon ausgehen, dass er keine unmittelbare Gefahr darstellte, denn sonst wäre er ja nicht freigelassen worden.» Es habe deshalb auch keinen bekannten Grund gegeben, Marianne Müller* zu warnen.

Als sich zwischen Tenzin und Müller eine Beziehung anbahnt, wird das in der Gesprächsgruppe, der die beiden angehören, thematisiert und von den Therapeuten kritisiert, denn solche Liebschaften sind in der Klinik nicht erwünscht. Marianne Müller erinnert sich an eine merkwürdige Warnung ihres Therapeuten – desselben, der Tenzin damals im Gefängnis besucht hatte: «Was machen Sie, wenn Sie ihn verlassen wollen und er Sie nicht lässt?» Sie kann mit dem rätselhaften Satz nichts anfangen und läuft blind ins Verderben.

Die Therapeutin meldet Unregelmässigkeiten nicht - mit fatalen Folgen

Ab August 2002 wird Tenzin von einer Therapeutin der Zürcher Fachstelle für Alkoholprobleme (ZFA) betreut. Ein Jahr später teilt die Therapeutin dem Amt für Justizvollzug mit, dass sie die ambulante Massnahme wegen mangelnder Kooperation und Motivation des Klienten als gescheitert betrachte. Gleichwohl nimmt sie ihn nach der Tötung von Judith Binder und der Entlassung aus der U-Haft im Januar 2005 auf freiwilliger Basis wieder auf. Er sagt ihr vage, man verdächtige ihn, am Tod seiner Freundin mitschuldig zu sein. Sie geht der Sache nicht auf den Grund. Laut Gerichtsakten will sie dem Klienten einfach nur helfen, realisiert aber, dass sie nicht in ihn hineinsehen kann: «Er ist wie eine Blackbox gewesen, es gab keine Möglichkeit, die Tür zu öffnen.»

Das hindert sie nicht daran, die Therapie im November 2006 erneut zu übernehmen, als das Amt für Justizvollzug nach der Entlassung Tenzins aus der Forel-Klinik eine Nachbehandlung anordnet. In den folgenden Monaten sagt er 6 von 19 Sitzungen ab. Die Therapeutin realisiert: «Jetzt geht es überhaupt nicht mehr gut.» Gemäss Vereinbarung mit dem Amt für Justizvollzug müsste sie «Unregelmässigkeiten wie unentschuldigtes Fernbleiben, Abbruch der Behandlung usw. unverzüglich dem Bewährungsdienst Zürcher Unterland melden». Sie tut es nicht. Vor Gericht sagt sie, sie habe versucht, «immer zu ihm Kontakt zu bekommen, um mit ihm darüber zu sprechen, was jetzt los sei, was im Moment hier passiere». Dieses Zuwarten kostet Marianne Müller beinahe das Leben.

Vieraugenprinzip wurde nicht eingehalten

Heute räumt die Oberstaatsanwaltschaft ein, dass man Tenzin nicht aus der U-Haft hätte entlassen dürfen. «Der Entscheid beruhte auf einer äusserst bedauerlichen Fehleinschätzung des zuständigen Staatsanwaltes in Bezug auf das Risiko der Begehung weiterer Gewaltdelikte», sagt Corinne Bouvard von der Oberstaatsanwaltschaft. In der Praxis der Staatsanwaltschaft IV würden Personen, die schwerer Gewaltdelikte verdächtigt werden, immer nur in Absprache mit dem Leitenden Staatsanwalt entlassen; es gelte «generell das Vieraugenprinzip». Im konkreten Fall sei dies «aufgrund des Wechsels des fallführenden Staatsanwaltes, welcher das Verfahren weiterhin führte, zu einer anderen Staatsanwaltschaft bedauerlicherweise unterblieben».

Die Forel-Klinik nimmt laut Geschäftsleiterin Giuliani keine Patienten mehr auf, wenn «der geringste Verdacht auf ein Sexual- oder Gewaltdelikt besteht». Bei jedem Kandidaten mit deliktischer Vergangenheit hole man eine Gefährlichkeitseinschätzung der Staatsanwaltschaft ein. Die Klinik habe «ihre Zusammenarbeit mit dem Justizdepartement, insbesondere mit dem Amt für Justizvollzug intensiviert, die Zuständigkeiten geklärt und die Prozesse angepasst».

Fall Tenzin ruft Modellversuch ins Leben

Auch Barbara Willimann, Geschäftsführerin der Zürcher Fachstelle für Alkoholprobleme, würde mit einem solchen Fall heute anders umgehen. Der Informationsfluss sei ungenügend gewesen: «Mit Kenntnis aller Fakten, Gutachten und Behandlungsberichte würden sich einige Zusammenhänge wohl besser erkennen und anders beurteilen lassen.» Die damals zuständige Therapeutin hat die ZFA mittlerweile verlassen.

Beim Amt für Justizvollzug war der Fall Tenzin laut der Kommunikationsverantwortlichen Rebecca de Silva ein massgeblicher Auslöser für den Start des Modellversuchs «Risikoorientierter Sanktionenvollzug» (ROS) im Mai 2010. Daran nehmen auch die Kantone St. Gallen, Thurgau und Luzern teil. Insgesamt 650 Straftäter stehen unter verschärfter Beobachtung. Risikofälle sollen frühzeitig erfasst werden, insbesondere bei Gewalt- und Sexualstraftätern.

Der Fall hat bei den Institutionen keine personellen Konsequenzen

Um dieses Ziel zu erreichen, stellt das Amt für Justizvollzug den Strafanstalten, Massnahmezentren, Therapieeinrichtungen und der Bewährungshilfe Abklärungs- und Behandlungsberichte, Strafregisterauszüge, Gerichtsurteile, psychiatrische Gutachten und andere relevante Unterlagen zur Verfügung. De Silva schreibt: «Es war ein Fehler, dass wir nicht realisiert haben, um welch schreckliche Tat es sich beim mutmasslichen Tötungsdelikt gehandelt hat und dass wir uns zu wenig mit den andern Behörden ausgetauscht haben.»

Personelle Konsequenzen ziehen die genannten Institutionen keine; es entschuldigt sich auch niemand bei den Opfern und den Hinterbliebenen. Anfang Juli verhandelt das Zürcher Bezirksgericht drei Fälle: den Tod von Judith Binder (2004) sowie die schweren körperlichen Attacken auf Eva Widmer (2006) und Marianne Müller (2007). Auf vorsätzliche Tötung steht eine Maximalstrafe von 20 Jahren, auf fahrlässige Tötung von 3 Jahren Gefängnis.

* Namen geändert (Tages-Anzeiger)

Erstellt: 03.04.2012, 21:23 Uhr

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31 Kommentare

Gerhard Keller

04.04.2012, 08:57 Uhr
Melden 114 Empfehlung 0

Die Konstante die sich durch diesen tragischen Fall zieht, ist nicht nur die Gewaltausübung des Täters sondern auch das Fehlen jeglicher Konsequenzen für die Verantwortlichen. Für Falschparkieren erscheinen die Folgen jedenfalls härter als für dieses berufliche Versagen welches zu so viel Leid führte. Antworten


Afrim Brama

04.04.2012, 08:44 Uhr
Melden 92 Empfehlung 0

"...unter seinen Händen gestorben ist." Gehts noch linker?!?!? Er hat sie ermordet, lieber Tagi! Antworten