Buspassagier bricht sich wegen Hund das Genick
Von Ernst Hilfiker. Aktualisiert am 25.04.2012 38 Kommentare
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Was am Nachmittag des 26. Juli 2011 in Uster passierte, ist wohl weit herum der ungewöhnlichste schwere Verkehrsunfall seit Jahren. Ein Linienbus der Verkehrsbetriebe Zürichsee und Oberland (VZO) war damals, vom Bahnhof kommend, auf der Brunnenstrasse Richtung Pfäffikon unterwegs. Schon wenige Hundert Meter nach dem Bahnhof passierte es: Ein Hund sprang plötzlich von der linken Seite her in die Fahrbahn; der Chauffeur stand sofort auf die Bremse.
Nach dem Zwischenfall fuhr der Bus weiter, doch sogleich machten die Passagiere den Mann am Steuer auf einen wegen des Bremsmanövers gestürzten Fahrgast aufmerksam. Der Chauffeur beurteilte die Situation kurz und entschloss sich, auf der Brunnenstrasse weiterzufahren – direkt bis zum nahen Spital, wo der Verunfallte durch den alarmierten Rettungsdienst rasch medizinisch versorgt wurde. Am Abend musste der 77-Jährige aber in eine grössere Klinik verlegt werden, wo er Stunden später starb.
Aus gebückter Haltung gestürzt
Untersuchungen ergaben nun, dass der Mann einen Genickbruch erlitten hatte. Dies gab der zuständige Staatsanwalt auf Anfrage des ZO/AvU bekannt. Wie sich zeigte, hatte sich der Senior, der auf einem Sitz beim Gang sass, genau in jenem Zeitpunkt aus nicht eruierbarem Grund gebückt, als der Bus abrupt bremste. Der Mann stürzte dann schräg nach vorne, und zwar so unglücklich, dass sein Kopf zum Teil unter einem Sitz eingeklemmt wurde.
Welcher Hund letztlich den Tod des Mannes verursacht hat, weiss man bis heute nicht. Der Fall bleibt also ungeklärt beziehungsweise dessen Auslöser unbekannt, auch wenn der Ablauf des Ereignisses feststeht.
Die Kantonspolizei suchte damals mit Zeugenaufrufen «ein mittelgrosses, schwarzes Tier, das ein rotes Hundegeschirr trug», doch die Aufrufe brachten keine verwertbaren Hinweise. Und natürlich blieb damit auch der Halter des Tieres unbekannt. Wäre der Name herausgekommen, hätte der Halter höchstwahrscheinlich mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen müssen.
Chauffeur handelte korrekt
So wurde allein gegen den Chauffeur des Busses ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Tötung eingeleitet – und jetzt eingestellt. Denn der Staatsanwalt gelangte zur Überzeugung, dass der heute 48-jährige VZO-Mitarbeiter korrekt gehandelt hatte. Wie eine Auswertung der Tachoscheibe zeigt, sei der Bus mit «ganz normaler Geschwindigkeit» unterwegs gewesen. Auch die Notbremsung als Reaktion auf den plötzlich auftauchenden Hund wurde als angebracht beurteilt. Dass wegen eines auf die Strasse springenden Tieres und all dem, was danach geschah, ein Mensch sterben musste, sei «ein total unglücklicher Zufall» gewesen, bedauert der Staatsanwalt.
Für den Chauffeur hat dieser Zufallsunfall deshalb keine rechtlichen Konsequenzen. Die Kosten der Untersuchung gegen den Mann trägt der Staat. Der Entscheid ist rechtskräftig.
Keiner der Zeugen meldete sich
Während sich der Chauffeur an jenem Nachmittag gut verhalten hatte, boten die Passagiere eine schlechte Vorstellung. Nebst dem späteren Opfer sassen damals noch drei Fahrgäste im Bus – doch alle machten sich, als der Bus beim Spital angehalten hatte, rasch aus dem Staub. Und auch nachträglich meldete sich keiner von ihnen bei der Polizei, die dringend Zeugen suchte.
Einzig ein Passagier, der den Sturz des 77-Jährigen direkt beobachtet hatte, hinterliess bei einer Drittperson Informationen, welche diese Person dann der Polizei erzählte. Der Beobachter selbst lief aber einfach davon und konnte nicht mehr ausfindig gemacht werden. (DerBund.ch/Newsnet)
Erstellt: 25.04.2012, 09:55 Uhr
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38 Kommentare
Dass die anderen Passagiere einfach davon sind und sich auch nicht mehr gemeldet haben, lässt mich etwas ungläubig und traurig zurück. Man kann jetzt "in was für einer Welt leben wir" ausrufen, aber schlussendlich muss man wohl einsehen und akzeptieren, wenn auch nicht gutheissen, dass wir in genau der Welt leben, die wir verdienen, wenn wir gegen Egoismus nichts unternehmen. Antworten

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