Zeitung heute

Seilziehen um Seilpark im Dälhölzliwald

Von Daniel Vonlanthen. Aktualisiert am 05.10.2009

Der Betrieb des Seilparks im Berner Dählhölzliwald durch die Ropetech GmbH gibt weiterhin Anlass zu Beschwerden. Jetzt hat der Leist den Regierungsrat eingeschaltet: Er solle die Ordnung wiederherstellen.

Im Dählhölzliwald betreibt die Firma Ropetech zwischen und auf den Bäumen ihren Seilpark für Abenteuer und Erholung. (adi)

Im Dählhölzliwald betreibt die Firma Ropetech zwischen und auf den Bäumen ihren Seilpark für Abenteuer und Erholung. (adi)

Der Kirchenfeld-Brunnadern-Elfenau-Leist (KBEL) wehrt sich gegen die «schleichende Überführung des Dählhölzliwalds in eine Bauzone» und hat beim bernischen Regierungsrat eine Aufsichtsbeschwerde eingereicht. Im stark frequentierten Wald müsse die gesetzmässige Ordnung wiederhergestellt werden. Die Aktivitäten, Bauten und Rodungen, die zwar bewilligt wurden, verstossen nach Ansicht des Leists gegen das Raumplanungsrecht. Das kantonale Amt für Wald und das Regierungsstatthalteramt als Bewilligungsbehörden hätten versagt.

«Zustände wie in Kongo»

Hinter der Aufsichtsbeschwerde steht der renommierte Berner Architekt und Raumplaner Rudolf Rast, Inhaber des gleichnamigen Architekturbüros und Vorstandsmitglied des KBE-Leists. «Hier wurde das Einmaleins der Raumplanung missachtet», sagte Rast gestern auf Anfrage. Werde die grundsätzliche Unterscheidung zwischen Bauzone und Nichtbauzone aufgehoben, «dann haben wir Zustände wie in Kongo». Der Bewilligungsbehörde wirft Rast mangelnde Sorgfalt vor.

Der Leist führt in seiner Aufsichtsbeschwerde drei Beispiele an: der Seilpark der Firma Ropetech mit ihren nichtforstlichen, gewerblichen Nutzungen, die Botschaft von Kuwait mit der Rodung des Waldrands sowie die Quarantänestation des Tierparks. Alle Rodungen sind aus der Sicht der Beschwerdeführer gemäss Bundesgesetz über den Wald nicht bewilligungsfähig. Die «standortunabhängige» Quarantänestation etwa hätte ebenso gut in einer Bauzone erstellt werden können. «Für den Bau am jetzigen Standort wäre eine ordentliche Umzonung zwingend gewesen, die aber nicht erfolgte», schreibt der Leist.

Vereinbarung «auf Zusehen»

Die Ropetech GmbH vermarktet ihren Abenteuer- und Erlebnispark «inmitten des natürlichen Baumbestands des Berner Dählhölzliwalds» als einen der grössten in der Schweiz. Sieben Parcours führen auf 4 bis 23 Metern Höhe über Seile und Hängebrücken zu rund 80 Plattformen und sollen Nervenkitzel und Naturerlebnis bieten. Mit der Waldbesitzerin, der Burgergemeinde Bern, handelte die Ropetech eine Nutzungsvereinbarung aus, die vor zwei Jahren «auf Zusehen hin» um einige Jahre verlängert worden ist, wie Forstmeister Franz Weibel erklärte. Hierfür muss Ropetech eine angemessene Entschädigung zahlen. Für die Erstellung der Anlagen und Bauten, also WC, Depot und Kiosk, war allerdings nicht die Burgergemeinde zuständig, sondern ein öffentlich-rechtliches Bewilligungsverfahren nötig.

Weibel zeigte Verständnis dafür, dass die Betreiber auf solche Anlagen angewiesen sind. Es gebe genug andere Nutzerinnen und Nutzer, die ihre Abfälle wild entsorgten oder Hundekot liegen liessen. Die Burgergemeinde trage die Waldpflegekosten allein.

Nichtforstliche Kleinbauten

Für ihre betrieblich notwendigen Einrichtungen verfügt Ropetech über eine Ausnahmebewilligung für nichtforstliche Kleinbauten im Wald – befristet auf Ende 2010. Im letzten Jahr reichte die Firma ein Baugesuch für die Erneuerung und die langfristige Sicherung der Infrastruktur sowie die Errichtung eines «Waldlehrpfads» ein. Dagegen wurden zahlreiche Einsprachen eingereicht, so jene des KBE-Leists und der Grünen Partei Bern (gpb). Diese Installationen seien mit dem Waldgesetz von Bund und Kanton nicht vereinbar, fand damals auch Einsprecher und Stadtrat Luzius Theiler. Im August zog die Ropetech das Baugesuch zurück, nachdem klar geworden war, dass das Gesuch so nicht bewilligungsfähig war. Wann sie ein neues Gesuch einreichen wird, war gestern nicht in Erfahrung zu bringen.

Auch die Quartierkommission Quavier äusserte Bedenken betreffend die intensive Nutzung des Dählhölzliwalds und das «unsensible Vorgehen» bei der «territorialen Erweiterung» des Tierparks. Die Kommission forderte die Erarbeitung eines Parkkonzepts am runden Tisch mit allen Beteiligten. Für dieses Anliegen zeigt Forstmeister Weibel zwar ein offenes Ohr, handle es sich doch um den meistfrequentierten Wald der Burgergemeinde; mehr als eine Million Menschen pro Jahr suchen im Dählhölzliwald Erholung. Was Weibel allerdings stört, ist der Umstand, «dass alle mitreden wollen, aber niemand die Verantwortung mittragen will». Darunter versteht Weibel auch eine angemessene Kostenbeteiligung. Der Bau der Quarantänestation des Tierparks durch die Stadtbauten erfolgte laut Weibel nach einem ordentlichen Bewilligungsverfahren mit Rodungsbewilligung und Ersatzaufforstung. Der Leist hätte hier bereits mitreden können, so Weibel.

Zuständig für das Bewilligungsverfahren ist die Waldabteilung Bern-Gantrisch des kantonalen Amts für Wald. Mit 20000 Besucherinnen und Besuchern pro Jahr sei das Bedürfnis nach dem Erlebnispark nachgewiesen, sagte Revierförster Heinz Marthaler. Die betrieblichen Bauten sollen laut Marthaler aber künftig ausserhalb des Walds erstellt werden.

> (Der Bund)

Erstellt: 05.10.2009, 14:15 Uhr

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