Zeitung heute
Kirche beurlaubt Pfarrer Urwyler
Von Anne-Careen Stoltze. Aktualisiert am 28.01.2009
Pfarrer André Urwyler droht die Amtsenthebung. (Archivbild: Adrian Moser)
Kommentar: Unchristlich kommuniziert
Für eine Amtsenthebung muss es einen schwerwiegenden Grund geben – das ist schon das Einzige, was am Fall André Urwyler klar ist. «Zerrüttung» als Grund – mehr wird nicht verraten – lässt Interpretationsspielraum. Zwar kann man durchaus nachvollziehen, dass die beteiligten Parteien Stillschweigen vereinbart haben. Doch sind nun den Spekulationen Tür und Tor geöffnet. Dafür kann der Kirchgemeinderat freilich nichts, wohl aber muss er seine undurchsichtige und unverständliche Informationsweise verantworten. Bis die Gerüchte über die Amtsenthebung im vergangenen November zum «Bund» gelangten, hielt der Kirchgemeinderat sogar die Tatsache unter dem Deckel, dass er gegen seinen bekanntesten Pfarrer ein solches Verfahren angestrengt hatte. Nun zeigt sich, dass die gleiche Behörde bereits Mitte Dezember beschlossen hat, an diesem Verfahren festzuhalten. Das entsprechende Communiqué mit der Information über seine Beurlaubung wurde vergangene Woche verfasst, aber erst gestern verschickt. Allerdings ist Urwyler bereits seit Neujahr, also vier Wochen, suspendiert. Die Gottesdienste werden seitdem von anderen Pfarrern übernommen. Warum wird das nicht offen mitgeteilt? Das Kirchensteuer zahlende Volk hat ein Recht auf Transparenz. Zudem sind die Gläubigen gerade während der Weihnachtszeit besonders eng mit Kirche und Pfarrer verbunden. Nichts rechtfertigt die ausserordentlich ungeschickte Krisenkommunikation der Kirchenbehörde. Damit wird vor allem dem eigenen Ansehen geschadet. Der Kirchgänger muss sich fragen, was der Grund sein könnte, weshalb die Behörde um die schwelende Affäre ein Geheimnis macht und die Fakten einen Monat lang verschleppt.(acs)
Die Gläubigen des Kirchenkreises Köniz müssen derzeit auf einen ihrer zwei Pfarrer verzichten: Wie gestern bekannt wurde, ist Pfarrer André Urwyler bereits seit vier Wochen beurlaubt.
«Der Kirchgemeinderat hat an seiner Sitzung vom 15. und 16. Dezember 2008 beschlossen, bei der Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion am früher eingereichten Antrag auf Abberufung von Pfarrer André Urwyler festzuhalten», heisst es nüchtern in dem auf 21. Januar datierten Communiqué, welches der Kirchgemeinderat Köniz gestern, also am 27. Januar, verschickt hat. Der Kirchgemeinderat begründet seinen Antrag mit dem Umstand, die Zusammenarbeit zwischen Pfarrer André Urwyler und mehreren Mitarbeitenden sowie den Behörden der Kirchgemeinde sei «wegen Zerrüttung» nicht mehr möglich. Pfarrer Urwyler teilt gemäss der kirchgemeinderätlichen Mitteilung diese Auffassung aber nicht.
André Urwyler selber war gestern weder übers Mobiltelefon noch daheim zu erreichen. Im Pfarrhaus war nur der Anrufbeantworter zu vernehmen, auf dem der Pfarrer eine Nachricht hinterlassen hatte: «Das Pfarrbüro ist bis auf Weiteres nicht besetzt.»
Urwylers Stellvertretung und alle kirchlichen Dienstleistungen im Kirchenkreis Köniz seien gewährleistet, schreibt der Kirchgemeinderat. Ab Februar können sich die Kirchgänger im Gemeindeteil der Zeitung «reformiert» darüber informieren, welche Pfarrerinnen und Pfarrer in welcher Woche für sie zuständig sind.
Äusserst seltenes Verfahren
André Urwyler ist gemäss Mitteilung bis zum Abschluss des Verfahrens von seinen Aufgaben in der Kirchgemeinde Köniz beurlaubt. Seine Zwangsferien dürften noch einige Zeit dauern: Bevor die Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion (JKG) zu einem Beschluss kommt, haben Urwyler sowie die kirchliche Oberbehörde, also der Synodalrat, Gelegenheit, sich zu äussern. Sollte die Kirchendirektion Urwyler tatsächlich des Amtes entheben, muss der Regierungsrat feststellen, ob der Pfarrer die Amtsenthebung verschuldet hat oder nicht; je nachdem kann Urwyler eine Abgangsentschädigung oder andere Leistungen erwarten. Zur Klärung der Schuldfrage muss die bernische Regierung ebenfalls Kirchgemeinderat und Synodalrat anhören. Und es könnte noch weitergehen: Bei einem Amtsenthebungsverfahren hat der betroffene Pfarrer Rekursrecht. Käme es zu einem Weiterzug vor die nächste Instanz, das Verwaltungsgericht, könnte für beide Seiten ein langwieriges juristisches Seilziehen resultieren.
Der Kanton Bern hat im Zusammenhang mit Amtsenthebungsverfahren gegen Geistliche kaum Erfahrung: Solche Anträge werden nur bei schwerwiegenden Problemen mit einem Pfarrer gestellt und sind äusserst selten.
Stillschweigen vereinbart
Matthijs van Zwieten de Blom, Pfarrer und Mitglied des Könizer Kirchgemeinderats, bestätigte die Beurlaubung, liess sich aber ebenfalls nichts über die Gründe entlocken. «Wir sagen nichts über das hängige Verfahren», sagt er dem «Bund». In Köniz habe es einen vergleichbaren Konflikt bisher nur einmal gegeben – mit André Urwyler. Damals aber noch ohne Beurlaubung.
Urwyler polarisiert schon lange
Van Zwieten de Blom spricht den Kirchenkrach um Urwylers Wiederwahl im Jahr 2000 an. Denn Differenzen zwischen Kirchgemeinderat und Urwyler sind nichts Neues. Urwyler ist ein Pfarrer, der polarisiert: Während er bei einem Teil des Könizer Kirchenvolkes sehr beliebt ist, haben die Behörden schon seit einiger Zeit weniger Freude an ihm. Für grosses Aufsehen hatte vor allem die hitzige Debatte vor Urwylers Wiederwahl im Jahr 2000 gesorgt. Damals hatte der Kirchgemeinderat die Nicht-Wiederwahl beantragt und dem Pfarrer vorgeworfen, er kooperiere nicht mit Vorgesetzten und Behörden, zudem schüchtere er Mitarbeiter ein. Der Antrag löste in Köniz einen Sturm der Entrüstung aus und gipfelte in der grössten Kirchgemeindeversammlung aller Zeiten: Rund 900 Stimmberechtigte fanden sich ein. Urwyler wurde schliesslich mit wuchtigem Mehr wiedergewählt.
Die Turbulenzen in der Kirche betrüben auch das weltliche Köniz: «Ich bedaure es sehr, dass der seit Jahren schwelende Konflikt innerhalb der Kirche nicht gütlich gelöst werden konnte», sagte der Könizer Gemeindepräsident Luc Mentha (sp) gestern auf Anfrage. (Der Bund)
Erstellt: 28.01.2009, 08:28 Uhr



