Kampf um Glace-Velo geht in die nächste Runde
Von . Aktualisiert am 13.10.2009 3 Kommentare
Die Direktion für Sicherheit, Umwelt und Energie (SUE) hatte den Entscheid der Gewerbepolizei bestätigt («Bund» vom 11. September). Zur Begründung zog sie ein Bundesgerichtsurteil aus dem Jahr 2000 bei. Dieses verbot der Sekte Scientology, auf öffentlichem Grund für Mitglieder zu werben. Das Glace-Velo würde ebenfalls zu «Ausweichbewegungen von Passanten und Menschenansammlungen» führen und so den Verkehr beeinträchtigen, befand die SUE.
Dieses Präjudiz eigne sich nicht, um ein Verkaufsverbot auf öffentlichen Plätzen zu stützen, schreibt Harder nun in der Beschwerde. Der Mann, der sich beruflich «Glace-Maa» nennt, erachtet das Verbot als unverhältnismässig und sieht sich in seiner Wirtschaftsfreiheit eingeschränkt. «Es ist eine Grundrechtsfrage», sagt er. «Es wäre deshalb interessant, sollte sich wenn nötig das Bundesgericht damit befassen.» Zudem bereitet Harder eine Volksinitiative vor. (mra) (Der Bund)
Erstellt: 13.10.2009, 09:01 Uhr
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3 Kommentare
Die Berechtigung ist sehr schwierig zu beantworten. Ja = Würstchen-Sandwitch-Blumen-Zeitung-Bonbon-Kaffee-Gebäckrad- usw. Wo wäre dann die Grenze zu ziehen? Was wenn plötzlich dutzernde von Verkaufsdreiräder in der Stadt sind? Obwohl ich die Idee gut finde, die abweisenden Begründungen sind eher Fadenscheinig. Antworten
Es ist erstaundlich, dass ein einzelner Mann mit einer kreativen umweltfreundlichen Idee so aufsehenerregend ist. Die Umweltverschmutzung dagegen ist ja nicht sehr interessant. Was nützt eine funktionierende Wirtschaft und Gier nach Konsum, wenn wir dann wegen all den Auto- Abgasen nicht mehr atmen können ? Antworten



