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Hanf-Händler muss in den Knast

Von . Aktualisiert am 17.09.2009

Der selbst ernannte «Grossvater der Hanfbewegung» muss definitiv ins Gefängnis. Das Bundesgericht stellt sich vollumfänglich hinter den Schuldspruch des Obergerichts.

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Dieses hatte dem Mann im März 24 Monate unbedingt aufgebrummt – und zusätzlich die Abgabe des mit dem Hanfhandel unrechtmässig erzielten Gewinns von 60000 Franken.

Der ehemalige Inhaber des Hanfladens Growland an der Herrengasse in der Berner Altstadt wurde im Sommer vor einem Jahr vom Kreisgericht schuldig gesprochen, in seinem Laden zwischen 2005 und 2007 gewerbsmässig Drogenhanf verkauft zu haben. Das stritt er aber ab: Er habe vom Drogenhandel nichts gewusst, seine beiden Angestellten hätten den Hanf in Eigenregie verkauft. Dafür könne der Beschwerdeführer keine stichhaltigen Beweise liefern, schreibt nun aber das Bundesgericht. So habe er für verschiedene Bareinlagen in der Kasse des Ladens keine plausiblen Erklärungen. Auch die von ihm als Beweismittel vorgebrachten Buchhaltungsunterlagen bewiesen nicht, dass er vom Hanfverkauf nichts gewusst habe.

Aufgeflogen war der Hanfhandel 2007 nach einer Razzia. Der Laden wurde daraufhin geschlossen – allerdings nur vorübergehend: Letzten Oktober öffnete er unter einem anderen Inhaber wieder. (pmg) (Der Bund)

Erstellt: 17.09.2009, 09:01 Uhr

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