Zeitung heute

Die Bettler bleiben ein Politikum

Von Daniel Vonlanthen. Aktualisiert am 26.03.2009

Gleich zwei bürgerliche Forderungen nach Eindämmung der Bettelei stehen heute Donnerstag im Stadtrat zur Debatte. Ob das Bettelverbot mehrheitsfähig ist, bleibt ungewiss.

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Ziemlich genau vor Jahresfrist lehnte der Berner Stadtrat mit Stichentscheid des damaligen Ratspräsidenten Andreas Zysset (sp) ein Bettelverbot für die Berner Innenstadt ab. Ausgerechnet aus der SP-Fraktion war der Vorstoss gekommen: Hasim Sönmez, der an der Spitalgasse ein Blumengeschäft führt, verlangte die Ausdehnung des im Bahnhofperimeter geltenden Bettelverbots auf die gesamte Innenstadt. Sönmez erhielt für seine «Zivilcourage» viel Lob von bürgerlicher Seite.

CVP-Stadtrat schuf Pattsituation

Ausgerechnet ein Bürgerlicher gab indes den Ausschlag dafür, dass es zur Pattsituation und damit zum Stichentscheid kam: CVP-Stadtrat Henri-Charles Beuchat stimmte als «überzeugter Christ» gegen die Motion. Er wolle niemandem einen Hilferuf verbieten. Denn betteln sei nichts anderes als «um Hilfe zu rufen», so Beuchat. An der Sitzung des Stadtrats von heute Donnerstag wird Beuchat nicht mitstimmen – er weilt in den Ferien.

Bernhard Eicher (jf) will ein für alle Mal Klarheit schaffen: Das Volk solle über die Einführung eines gemeindeweiten Bettelverbots entscheiden, fordert er per Motion, die heute auf der Traktandenliste steht. Seine Begründung: «Die Bernerinnen und Berner haben genug von organisierten Bettelbanden, die auch vor Kinderarbeit nicht zurückschrecken.» Dies habe der klare Volksentscheid vom Juni letzten Jahres zum Bahnhofreglement gezeigt. «Jetzt aber Schluss mit der Bettelei», fordern Beat Schori (svp) und Philippe Müller (fdp) in einer gemeinsamen Motion. Die Stadt Bern habe durch die unnötige Bettelei als Unesco-Weltdenkmal viel von ihrer Schönheit und ihrem Ansehen verloren.

Keine Bettler mehr im Bahnhof

Das neue Bahnhofreglement verbietet im städtischen Teil des Bahnhofs und rund um die Zugänge – analog der SBB-Bahnhofordnung – das Betteln und anderes mehr. Verboten ist auch das Abstellen von Velos und das Versperren von Passagen und Treppen. Das Reglement ist seit Oktober 2008 in Kraft. Der Gemeinderat wird demnächst über die neue Bahnhofordnung und deren Folgen einen Rechenschaftsbericht vorlegen. Das Verbot habe ohne nennenswerte Probleme durchgesetzt werden können, hält der Gemeinderat in seiner Kurzantwort fest. «Bereits nach wenigen Tagen waren keine Bettelnden in diesem Bereich mehr anzutreffen.»

Die erneute Diskussion wird die alten Gräben im Stadtrat wieder aufreissen; allerdings sind die Blöcke weniger erratisch als vor den Wahlen. SP/Juso-, GB/JA- und GFL/EVP-Fraktion vertreten die gleiche Position wie vor Jahresfrist und lehnen das Bettelverbot grossmehrheitlich ab. FDP/JF- und SVP-Plus-Fraktion ihrerseits begrüssen das Verbot. Zu den Befürwortern gesellt sich auch die BDP/CVP-Fraktion: «Dank unserem gut ausgebauten Sozialnetz muss niemand betteln», sagt Kurt Hirsbrunner (bdp). Ein Verbot sei allerdings schwierig durchzusetzen.

GLP als Zünglein an der Waage

Das Zünglein an der Waage spielen die Grünliberalen: «Wir haben noch keine abschliessende Haltung zu den Vorstössen», sagt Jan Flückiger. In ihrem Positionspapier schreibt die GLP: «Individuelle Freiheiten dürfen nur in begründeten Fällen eingeschränkt werden», zum Beispiel dann, wenn Freiheiten Dritter tangiert seien. «Ein generelles Bettelverbot in der Innenstadt oder gar in der ganzen Stadt Bern lehnt die GLP ab.» Nulltoleranz müsse aber gegenüber gewerbsmässiger und organisierter Bettelei gelten. Möglicherweise wird die GLP demnach von ihrem Positionspapier abrücken und für ein generelles Bettelverbot votieren.

Aufwand und Ertrag eines flächendeckenden Verbots stünden in keinem Verhältnis, sagt Barbara Streit-Stettler namens der GFL/EVP-Fraktion.

«Bettelnde Musizierende»

Gerade die organisierte Bettelei könne die Behörde aber heute schon mit den vorhandenen Instrumenten bekämpfen, hielt der Gemeinderat vor Jahresfrist fest. Grundlage dazu bilden das Ausländergesetz und die Verordnung über die Einreise- und Visumsverfahren. «Bettelnde Musizierende» seien in letzter Zeit denn auch vermehrt kontrolliert worden und aus diesem Grund momentan kaum mehr in der Stadt anzutreffen, rapportiert der Gemeinderat.

Der Grosse Rat lehnte im Januar letzten Jahres ein kantonales Bettelverbot ab. SVP-Grossrat und Stadtrat Beat Schori hatte die Wiedereinführung des 1991 aufgehobenen Verbots gefordert. Mit 76 gegen 63 Stimmen beschloss das Kantonsparlament, den Status quo beizubehalten. Es überliess weiter gehende Massnahmen den Gemeinden.

Im Kanton Zürich verboten

Im Kanton Zürich beispielsweise ist das Verbot im Straf- und Justizvollzugsgesetz verankert. «Wer bettelt oder Kinder oder Personen, die von ihr oder ihm abhängig sind, zum Betteln schickt, wird mit Busse bestraft», heisst es im Passus. Die Stadtpolizei Zürich setze das Verbot im Rahmen ihrer normalen Patrouillentätigkeit um, so Mediensprecher René Ruf. «Wir machen keine Bettlerhatz.» Bettelnde müssen überdies «wegen vorübergehender Benützung öffentlichen Grunds zum Sonderzweck des Bettelns» mit einer Verzeigung beim Strafrichteramt rechnen. (Der Bund)

Erstellt: 26.03.2009, 07:51 Uhr

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