Kommentar: Über das Ziel hinaus
Von Andreas Weidmann. Aktualisiert am 31.03.2009
Bisher jedoch konnte man zwischen den zwei Varianten wählen. Künftig soll es nur noch den E-Pass geben, auf dem auch die Abdrücke der Zeigefinger gespeichert werden sollen.
Die Neuerung ist an sich vernünftig: Dank den Fingerabdrücken wird der Pass fälschungssicherer. Weltweit haben seit 9/11 mehr als 50 Staaten biometrische Reisepässe eingeführt. Die Schweiz kann sich dieser Entwicklung kaum verschliessen, wollen wir künftig nicht bei Reisen in die USA und andere Länder umständliche Visaverfahren in Kauf nehmen müssen. Sie hat sich als Schengen-Mitglied zudem verpflichtet, 2010 biometrische Pässe einzuführen.
In der Bevölkerung gibt es indessen weitverbreitete Vorbehalte gegen den biometrischen Pass. Die Gegnerschaft rekrutiert sich aus fast allen politischen Lagern – von der PdA, SP und Grünen über den Jungfreisinn bis hin zur SVP. Die Ängste vor Datenmissbrauch und einem Überwachungsstaat sind dabei die gemeinsamen Nenner der Gegner. Viele ihrer Befürchtungen sind in der Sache übertrieben – so werden die Daten auf dem Pass etwa derart gespeichert, dass sie danach nicht mehr verändert werden können. Zudem ist sichergestellt, dass Unbefugte sie nicht lesen können.
In zwei Punkten ist das Parlament indessen übers Ziel hinausgeschossen. Es hat den Bundesrat ermächtigt, auch für die Identitätskarte (ID) einen Chipzwang einzuführen – ohne dass Schengen dies forderte. Weil im Alltag auch Reisemuffel eine ID benötigen, käme eine solche Regelung einem Zwang für alle gleich, ihre biometrischen Daten dem Staat abzuliefern. Dies geht aus liberaler Sicht zu weit. Zudem sollte in dieser Frage das Parlament mit einem referendumsfähigen Beschluss entscheiden können.
Auch mit der geplanten zentralen Speicherung von Gesichtsfoto und Fingerabdrücken geht die Schweiz weiter, als die EU verlangt. Damit steigt die Gefahr eines Missbrauchs: Für Hacker sind zentrale Datenbanken ein begehrtes Angriffsobjekt. Bei den Behörden könnten sie neue Begehrlichkeiten wecken – ein Stichwort sind Rasterfahndungen aufgrund zentral gespeicherter Daten. Auf solche Gefahren hingewiesen hat auch der eidgenössische Datenschützer – Bundesrat und Parlament haben sich darüber hinweggesetzt.
Ein Nein am 17. Mai hätte keinen Scherbenhaufen zur Folge. Es würde ermöglichen, den Einwänden besser Rechnung zu tragen. (Der Bund)
Erstellt: 31.03.2009, 10:35 Uhr



