Hoher Preis für wenig Sicherheit
Von Andreas Weidmann. Aktualisiert am 28.04.2009
Der biometrische Pass, auf dem neben dem Gesichtsbild auch die Fingerabdrücke gespeichert sind, ist nach 9/11 in den USA, der EU und in zahlreichen weiteren Ländern zum Standard geworden. Rund 60 Staaten, von Andorra bis Venezuela, haben ihn bereits eingeführt, 26 Staaten planen dies bis Ende 2009, weitere werden folgen. Dass auch die Schweiz diesen Standard übernehmen muss, scheint unausweichlich.
Trotzdem ist es gut, dass wir am 17. Mai über die Vorlage abstimmen können: Es geht um das hochsensible Thema des Persönlichkeitsschutzes. Bereits das knappe Resultat im Parlament, später auch das deutlich zustande gekommene Referendum sowie der bisherige Abstimmungskampf haben aufgezeigt, dass im Volk Vorbehalte gegen den biometrischen Pass weitverbreitet sind.
Einige Befürchtungen und Forderungen sind überzogen. Die verlangte Wahlfreiheit zwischen einem Pass mit oder ohne elektronisch gespeicherte Daten ist aus Sicht des Datenschutzes zwar wünschenswert. Schliesslich funktioniert sie bereits heute problemlos. Allerdings verpflichtet das Schengener Abkommen die Schweiz, den biometrischen Pass bis am 1. März 2010 definitiv einzuführen – eine Wahlmöglichkeit ist nicht vorgesehen. Zwar behauptet ein Teil der Gegner, der Bundesrat könne bei einem Nein ohne Weiteres eine Sonderregelung zum Schengen-Besitzstand aushandeln. Diese Forderung dürfte jedoch kaum umsetzbar sein: Weder ist wahrscheinlich, dass die EU darauf eingehen würde, noch scheint mit fortschreitender Einführung des E-Passes in weiteren Ländern eine Regelung mit zwei Schweizer Pässen wirklich praktikabel.
Unbegründete Ängste geweckt haben die Pass-Gegner, was die Sicherheit des elektronischen Chips im Pass betrifft. Die darauf gespeicherten Daten sind mit einem ausgeklügelten mehrstufigen System gesichert. Sie können weder von Unbefugten noch im «Vorbeigehen» gelesen werden. Nur Hacker, die Stunden, wenn nicht Tage Zeit hätten, könnten den Chip laut Experten knacken. Dieses Szenario ist kaum realistisch.
Tatsächlich gibt es aber gute Gründe für ein Nein: Das Parlament hat den Bundesrat unnötigerweise dazu ermächtigt, auch für die Identitätskarte (ID) einen Chipzwang einzuführen – ohne dass Schengen Solches forderte. Weil im Alltag jedermann eine ID benötigt, etwa um auf der Post ein Paket abzuholen, käme eine solche Regelung einem Zwang für alle Schweizer gleich, ihre Fingerabdrücke dem Staat abzuliefern. Dies geht aus liberaler Sicht zu weit. Wenn schon dereinst ein Chipzwang auch für die ID in Erwägung gezogen würde, sollte in einer derart grundrechtsrelevanten Frage das Parlament mit einem referendumsfähigen Beschluss entscheiden können.
Problematisch ist auch die geplante zentrale Speicherung der Fingerabdrücke. Das Erschleichen von Pässen durch Unberechtigte werde damit praktisch verunmöglicht und die Ausstellung von Notpässen vereinfacht, begründen die Behörden diese Massnahme. Damit huldigen sie einem staatlichen Perfektionismus: Schon beim heutigen Pass sind die Barrieren praktisch unüberwindbar.
Vor allem aber ist der Preis, der für wenig zusätzliche Sicherheit und Effizienz zu bezahlen ist, zu hoch: Mit dem zentralen Fingerabdruckregister steigt das Missbrauchspotenzial nämlich rapide. Nicht nur kann es für Hacker ein lohnendes Ziel darstellen. Bereits der Umgang der Behörden mit den sensiblen Daten wirft Fragen auf: Zwar regelt das Gesetz den Zugang restriktiv. Datenlecks in der Verwaltung jedoch können nie ausgeschlossen werden. Der Bundesrat beteuert, für Fahndungszwecke dürften die Daten beim Bundesamt für Polizei auf keinen Fall benutzt werden. Beispiele aus dem Ausland zeigen jedoch, wie rasch Datenbanken anderen Zwecken dienen als dem ursprünglich geplanten. Tatsache ist, dass das zentrale Fingerabdruckregister technisch neue Möglichkeiten wie die Rasterfahndung eröffnet. Der Ruf, diese auch zu nutzen, dürfte nicht lange auf sich warten lassen: 7 Millionen Schweizer könnten damit zu potenziell Verdächtigen werden.
Dass solche angsteinflössenden Szenarien nicht völlig aus der Luft gegriffen sind,bestätigen auch die professionellen Datenschützer. Sie haben vor Missbrauchspotenzial der zentralen Speicherung bereits früh gewarnt. Bundesrat und Parlament haben sich darüber hinweggesetzt – auch hier unnötigerweise, denn Schengen verlangt keine zentrale Speicherung der Passdaten. Deutschland und Österreich haben sich sogar definitiv gegen eine zentrale Datenbank entschieden.
Ein Nein am 17. Mai trägt den berechtigten Einwänden des Datenschutzes Rechnung – ein europapolitischer Scherbenhaufen entstünde dabei nicht. Bereits heute ist nämlich klar, dass das zentrale Fingerabdruckregister das Hauptmotiv der Gegner ist. Der Bundesrat könnte die Vorlage um diesen Punkt entschlacken – und gleichzeitig die unschöne Kompetenznorm zur Identitätskarte streichen. Die Vorlage bliebe damit Schengen-kompatibel. Zwar bliebe bis zum Stichdatum vom 1.März 2010 zur Umsetzung möglicherweise zu wenig Zeit. Einer allfälligen Übergangslösung dürfte sich die EU aber schon aus Eigeninteresse nicht verschliessen.> (Der Bund)
Erstellt: 28.04.2009, 10:54 Uhr



