Zeitung heute

Nachtclubbesitzer gegen Statthalter

Von Sarah Nowotny. Aktualisiert am 05.05.2009

Im Kreis Interlaken-Oberhasli wird am 17. Mai wohl der Interlakner Regierungsstatthalter Walter Dietrich gewählt. Sein Gegner Fritz Suter ist kaum wählbar.

Ein parteiloser Nachtclubbesitzer tritt bei den Regierungsstatthalterwahlen im neuen Kreis Interlaken-Oberhasli am 17. Mai gegen den bisherigen Statthalter von Interlaken an, der sein Amt seit 1988 innehat. Die Profile der beiden Kandidaten lassen kein Kopf-an-Kopf-Rennen vermuten. Und tatsächlich: SVP, FDP, SP, BDP, EVP, EDU sowie alle Grossräte und Gemeindepräsidenten des Bezirks unterstützen den 58-jährigen SVP-Kandidaten Walter Dietrich. «Ich stelle die Seriosität seines Gegners Fritz Suter in Frage», sagt Urs Graf (sp), Gemeindepräsident von Interlaken.

Der Unterseener Fritz Suter ist Besitzer des Nachtclubs Cabaret Club Elegance in Interlaken – eines Etablissements mit Hotelzimmern, in dem Mädchen laut der Homepage «heisse Stripshows und schöne Momente» anbieten. Suter stand schon mehrmals vor Gericht. Das Bundesgericht verurteilte ihn wegen Widerhandlung gegen das Bundesgesetz über den Aufenthalt und die Niederlassung von Ausländern.

Auch wenn der Wahlausgang klar ist, steht Dietrich immer wieder in der Kritik. Hinsichtlich Erstwohnungsanteilsplan (Ewap) – einer Massnahme, die Gemeinden gegen leer stehende Zweitwohnungen ergreifen können – wiesen laut einer kantonalen Untersuchung 92 von 218 Grindelwalder Baugesuchen Fehler auf. Ein Teil dieser Gesuche war vom Statthalter bewilligt worden. «Zwischen Gemeinde und Statthalteramt war nicht klar geregelt, wer für den Ewap-entscheidenden Eintrag ins Grundbuch zuständig ist», sagt Dietrich. Vorsatz und Laschheit weise er entschieden von sich. Inzwischen seien die Zuständigkeiten geklärt. Allerdings läuft auch in Dietrichs Wohngemeinde Därligen eine Untersuchung wegen Verstössen gegen den Ewap. «Zur laufenden Untersuchung sage ich nichts», sagt Dietrich. Er wohne zwar in Därligen, sei aber dort nicht politisch aktiv.

Direktion hob Bewilligung auf

Ausserdem machte das Bundesamt für Justiz das Statthalteramt auf Feriendomizile in Grindelwald aufmerksam, die möglicherweise unrechtmässig an Ausländer verkauft worden waren – dies wäre ein Verstoss gegen die Lex Koller. «In den fraglichen Fällen war aber nicht das Statthalteramt zuständig für die Bewilligungen», sagt Dietrich. Zudem hat Grindelwald verkündet, dass laut der von Dietrich beaufsichtigten Untersuchung keine einzige Umgehung der Lex Koller passiert sei. Allerdings ist die Sache noch nicht vorbei. «Wir müssen nun herausfinden, wie lange die Betroffenen in Grindelwald gelebt haben müssen, um sich gesetzeskonform verhalten zu haben», sagt Dietrich. Auch in Ringgenberg war der Statthalter in einen Baustreit verwickelt: Nachdem ein vom Hochwasser beschädigtes Haus wieder aufgebaut worden war, stellte die Gemeinde Abweichungen von den bewilligten Plänen fest. Dietrich bewilligte ein nachträgliches Baugesuch der Eigentümer – mit Auflagen. Die kantonale Baudirektion jedoch hob seine Bewilligung wegen rechtlicher Bedenken wieder auf.

Schliesslich muss sich Dietrich des öfteren den Vorwurf gefallen lassen, ein Verhinderer zu sein. «Man kann es nie allen recht machen», sagt er. Verzögerungen bei Gesuchen entstünden aber vor allem durch Einsprachen. Er habe letztes Jahr 238 Baugesuche behandelt. «Nur fünf Entscheidungen wurden angefochten. Bemängelt hat die Baudirektion nur eine einzige.» Nach wie vor fühle er sich fit, finde seinen Beruf interessant und freue sich im Fall der Wahl auf neue Herausforderungen. «Der Kanton Bern kann von meiner Erfahrung profitieren.» (Der Bund)

Erstellt: 05.05.2009, 09:03 Uhr

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