Für Ded Gecaj wird es eng
Eine überraschende Wende im Fall des mutmasslichen Lehrermörders Ded Gecaj: Die St. Galler Untersuchungsrichterin Ursula Brasey bestätigte gestern Recherchen der «Mittelland Zeitung», wonach das oberste Gericht Kosovos einen früheren Entscheid umgestossen und beschlossen hat, dass einer Auslieferung Gecajs nichts im Weg steht. «Wir haben dieses Urteil natürlich sehr positiv aufgenommen und hoffen nun, dass Gecaj bald an die Schweiz ausgeliefert werden kann», sagte Brasey.
Tochter sexuell missbraucht?
Der 51-jährige Bauarbeiter Ded Gecaj hatte im Januar 1999 den 36-jährigen St. Galler Lehrer Paul Spirig umgebracht. Ihm hatte seine Tochter vermutlich zuvor anvertraut, sie sei von ihrem Vater sexuell missbraucht worden. Die Frau, mittlerweile 24-jährig, lebt übrigens mit einer neuen Identität immer noch in der Schweiz.
Nach der Bluttat flüchtete Gecaj nach Kosovo und konnte sich so der Strafverfolgung durch die St. Galler Justiz entziehen. Am 25. Januar 1999 wurde Ded Gecaj in Kosovo, das damals noch zu Serbien gehörte, verhaftet. Ein Gericht verurteilte ihn zwar wegen Mordes zu vier Jahren Gefängnis, doch absitzen musste er diese Strafe nur zum Teil. In der Folge kam Gecaj frei. Seither hat die Schweiz mehrmals vergeblich die Auslieferung Ded Gecajs verlangt.
Noch im März 2008 beschloss das oberste Gericht Kosovos, dem Auslieferungsbegehren aus Bern könne nicht stattgegeben werden. In letzter Zeit hat sich aber die Rechtsprechung in Kosovo zum Positiven entwickelt, dies nicht zuletzt dank der Hilfe von Juristen aus dem EU-Raum bei der Reform des Justizwesens. Gestern wurde allerdings auch spekuliert, bei der überraschenden Wende in Pristina hätten auch politische Aspekte eine Rolle gespielt. In der Tat gibt es aus kosovarischer Sicht (wirtschaftliche) Gründe, mit der Schweiz ein gutes Einvernehmen zu pflegen.
Flucht nach Albanien?
Zur Auslieferung äusserte sich gestern Folco Galli vom Bundesamt für Justiz vorsichtig: Das oberste Gericht Kosovos habe bloss über die Zulässigkeit der Auslieferung entschieden. Nun müsse Gecaj festgenommen und dann durch einen Beschluss der zuständigen Behörde ausgeliefert werden. Angeblich befindet sich der Gesuchte in Albanien, aber auch dort wäre er nicht sicher, da ein internationaler Haftbefehl besteht. Zudem müsste sich Gecaj lange verstecken – Mord verjährt erst nach 30 Jahren. (ap)> (Der Bund)
Erstellt: 15.08.2009, 01:16 Uhr



