Tinte am Finger

Von Daniel Di Falco. Aktualisiert am 24.04.2009

In drei Wochen wird über den Pass mit dem Fingerabdruck abgestimmt. Schon in den Zwanzigerjahren wollte der Bund den Pass biometrisch aufrüsten. Er scheiterte an einem Unbehagen, das sich heute wieder meldet: Am Fingerabdruck haftet der Ruch der Verbrecherjagd.

«Die gesamte Menschheit amtlich registrieren»: Fingerabdruck-Abteilung des FBI in den Vierzigerjahren. (FBI)

«Die gesamte Menschheit amtlich registrieren»: Fingerabdruck-Abteilung des FBI in den Vierzigerjahren. (FBI)

«Die ganze Welt stand uns offen», heisst es in Stefan Zweigs Roman «Die Welt von gestern»: «Wir konnten reisen ohne Pass und Erlaubnisschein, wohin es uns beliebte.»

Zweig meinte die Jahre vor dem Ersten Weltkrieg. Wer damals nicht als «Vagant», «Zigeuner» oder «gefährlicher Ausländer» von der bürgerlichen Gesellschaft ausgeschlossen war und unter Generalverdacht der Behörden stand (diese Randgruppen kommen in Zweigs Erinnerung nicht vor), der hatte bis dahin von Grenzkontrollen ziemlich unbehelligt durch Amerika und Europa reisen können. Dafür sorgten Freihandelsverträge aus dem 19. Jahrhundert. In der Schweiz gab es bis dahin eigentlich nicht einmal einen Pass: Jeder Kanton stellte eigene Pässe aus; daneben dienten andere Papiere wie der Geburts- oder der Heimatschein als Identitätsnachweis.

Per Notrecht zum Pass

Der Krieg machte mit der Freiheit Schluss. 1914 schlossen die Staaten Europas ihre Grenzen und verlangten Pässe. Die Schweizer hatten allerdings nur ihre kantonalen Papiere in der Tasche, und von Schaffhausen oder Graubünden hatte man in Tsingtau oder Caracas noch nie etwas gehört. So häuften sich die Klagen von Schweizer Bürgern, die im Ausland nicht anerkannt wurden. Und es gab Fälle «wenig skrupulöser Individuen», wie es in einer amtlichen Akte von damals heisst, die sich mit gestohlenen, gefundenen oder gefälschten Heimatscheinen als Schweizer ausgaben oder mit diesen Scheinen handelten.

Auf den Ämtern war das nicht erst seit dem Krieg ein Thema, doch jetzt griff der Bund zum Notrecht: 1915 ersetzte er die kantonalen Pässe durch einen einheitlich-eidgenössischen. Das war der erste Schweizer Reisepass, und er enthielt erstmals auch ein Foto: Das wies jenen, der das Papier vorzeigte, als dessen rechtmässigen Inhaber aus.

«Die Staatsangehörigkeitsbestätigung ist für sich allein meist wertlos, ja sie ist ohne Identitätssicherung irreführend und gefährlich», erklärte das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) einige Jahre später. Jetzt, Anfang der Zwanzigerjahre, ging es darum, aus der provisorischen Regelung der Kriegszeit ordentliches Recht zu machen; bei der Gelegenheit wollte der Bund jene «Identitätssicherung» noch verbessern. Und zwar mit dem Fingerabdruck: Er sei so viel wert «wie Signalement, Photographie und Unterschrift zusammen», hiess es im EJPD. So kam es, dass sich der Bund schon vor fast einem Jahrhundert mit der biometrischen Aufrüstung des Passes beschäftigte. Die Schweiz war damit – anders als heute – praktisch allein auf weiter Flur: Ausser Portugal und Spanien hatte damals kein Staat in Europa den Fingerabdruck im Ausweis.

Die Zürcher Historikerin Nicole Schwager hat diese Geschichte aus den Akten gehoben, und sie erklärt den Abbruch der Übung 1926 mit der Symbolik, die am Fingerabdruck haftete: Der Bürger sah sich mit einem Verfahren konfrontiert, dem sich ansonsten Verbrecher unterziehen mussten. Der biometrische Pass sollte darum – auch das im Gegensatz zu heute – freiwillig sein. Doch auch das konnte nicht verhindern, dass das Projekt damals scheiterte.

Der Körper als Ausweis

Rein technisch war der Fingerabdruck über jeden Zweifel erhaben. Bloss 0,1 bis 0,4 Millimeter tief sind die Rillen auf der Haut, die an den Fingerkuppen charakteristische Muster bilden, wirbel-, bogen- oder schlingenförmige. Doch genau diese Zehntelmillimeter boten der Polizei vor der DNA-Ära die beste Möglichkeit, Identität dingfest zu machen: Die Hautmuster verändern sich im Laufe eines Lebens nie, sie bilden sich auch nach Verletzungen wieder, und sie sind von Mensch zu Mensch verschieden – in ihnen steckt das Individuelle am Individuum. So macht der Fingerabdruck den Körper zum Ausweis; er sei eine «vollkommene, direkte Kopie» des Menschen, erklärte 1895 ein deutscher Gefängnisdirektor. Und noch 1938 geriet der Gründer des FBI ins Schwärmen: Das Sammeln von Fingerabdrücken, sagte J. Edgar Hoover, sei «eines der zuverlässigsten Einzelbollwerke im Kampfe der menschlichen Gesellschaft gegen das Verbrechertum».

«Zuverlässig und unveränderlich»

Von einer solchen Wunderwaffe hatten Polizisten und Wissenschaftler schon lange geträumt. Im 19. Jahrhundert war die «Personenfeststellung» zum Problem geworden. Denn erstens waren die Brandmarkungen und Verstümmelungen verboten worden, die die Justiz den Verurteilten bis dahin beigebracht hatte, um die Wiederholungstäter sicher wiederzuerkennen. Und genau in diesen rückfälligen «Gewohnheitsverbrechern» sah die Justiz die Gefahr.

Zweitens formulierte die moderne bürgerliche Gesellschaft neue Kontrollansprüche: Die kapitalistische Ordnung hatte sich etabliert, und damit war nicht nur die Bedeutung des Eigentums gewachsen, sondern auch die der Eigentumsverletzung – eine neue Klasse von Delikten und Delinquenten war entstanden.

Und drittens hatte die Industrialisierung die Städte anwachsen lassen. In den neuen Metropolen drängten sich mobile Massen; die herkömmliche Sozialkontrolle war ausser Kraft. Das machte die öffentliche Sphäre zur Bedrohung. Wer wollte, konnte sich in dieser neuen Unübersichtlichkeit ziemlich problemlos unerkannt halten: mit einem neuen Namen, einer Verkleidung, einem falschen Ausweis.

«Jedem Einzelnen eine zuverlässige, unveränderliche Individualität zu sichern, die jederzeit wiedererkannt und nachgewiesen werden kann» – das ist der Traum des polizeilichen Erkennungsdienstes, wie ihn 1885 Louis Herbette formulierte, der Generaldirektor des französischen Straf- und Anstaltswesens. Dieser Traum wurde zu einem Fieber, das Beamte und Wissenschaftler umtrieb. Zunächst war es die Porträtfotografie, die der Polizei Hoffnung machte: Sie versprach, die Individuen in automatenhafter Objektivität abzubilden. Ersten Gebrauch von der Kamera machte die Polizei in Belgien und Frankreich bereits in den 1840er-Jahren.

Dann war es die Methode, die der Pariser Polizeibeamte Alphonse Bertillon um 1880 entwickelte: ein System millimetergenauer Messungen an der menschlichen Anatomie, von der Armspannweite über die Breite des Kopfs bis zur Länge des mittleren Fingers. Wobei, wie Bertillon nachwies, sechs bis sieben solcher Messungen genügen, um einen Menschen eindeutig zu identifizieren. Das war Biometrie in ihrer allerersten Form.

Spuren des Abwesenden

In der Theorie funktionierten die zwei Verfahren bestens. In der Praxis dagegen stiessen sie an ihre Grenzen: unmöglich, über Tausende von Porträtfotos eine Codierung zu legen, nach der sie sich hätten sortieren, ablegen und wiederfinden lassen; unmöglich auch, mit einem Bild in der Hand unter den Abertausenden anderen Bildern in der Kartei zu recherchieren. Die «Bertillonage» verwandelte den Körper dann zwar in Millimeterwerte, und nach diesen liessen sich die Personenkarten ordnen. Doch die Messungen waren umständlich und die Resultate ungenau.

Dagegen der Fingerabdruck: einfacher in der Handhabung, aber auch in der Registrierung, weil jedem entscheidenden Merkmal des Hautmusters ein Zahlencode zugewiesen werden konnte. Bertillon selbst nahm den Fingerabdruck nachträglich in seine Systematik auf, und schon um 1920 hatte die «Daktyloskopie» – die Lehre und Technik des Fingerabdrucks – seine Körpervermessung verdrängt.

Dazu kam, dass der Fingerabdruck nicht nur Verhaftete kenntlich machte, sondern auch Täter, die ihre Spur am Ort des Verbrechens hinterliessen: Er identifizierte das Individuum auch dann, wenn es gar nicht da war. Als Erster wurde 1892 in Argentinien ein Mörder anhand seiner Fingerabdrücke überführt; den ersten Erfolg in der Schweiz verbuchte die neue Technik 1912, nach einem Einbruch in ein Café in Lausanne.

Fingerabdruck für Neugeborene

1933 erschien das Fingerabdrucklehrbuch des Kriminalisten Josef Albert, eine «gemeinverständliche Darstellung zur leichten Erlernung der Daktyloskopie für jedermann». Für jedermann – aber auch an jedermann: «Es wäre überhaupt von grossem Vorteil», so Albert, «wenn die gesamte Menschheit mit dem Eintritte in die Schule oder dem Erreichen eines bestimmten Lebensalters amtlich daktyloskopiert werden würde.»

Beflügelt von Identifizierungs- und Ermittlungserfolgen, propagierte eine Reihe von Kriminalisten die maximale Ausweitung ihrer Datenbanken: Die Aussicht auf Fahndungserfolg wuchs mit jedem Fingerabdruck, der schon erfasst war. Zugleich setzten sich immer wieder Experten dafür ein, ihre Hightechwissenschaft auch im zivilen Alltag zu verwenden. Die ganze Gesellschaft, so ihr Argument, sollte von den neuen Kontrollmöglichkeiten und Sicherheitsgewinnen profitieren (und sie selber von einer Aufwertung ihrer Profession). So schlug Albert den Fingerabdruck für die «Gebäranstalten» vor, zur «Verhütung des Verwechselns neugeborener Kinder». Oder für die Kunst, wo er Gemälde vor Fälschungen schützen sollte. Oder eben für Reisepässe, Vereinsausweise, Arbeitszeugnisse.

Die Kriminalisten hatten die «Steckbriefähnlichkeit» des Fingerabdrucks sehr wohl im Auge, und sie kannten die «Abneigung des Durchschnittsbürgers». Wer seinen Fingerabdruck hergebe, werde «sich wie ein Verbrecher vorkommen», erklärte der Kriminalist Robert Heindl 1908 in einem Plädoyer für eine internationale Passreform. Und trotzdem: Er und seine Kollegen spekulierten darauf, das Verfahren werde den Ruch seiner kriminalistischen Herkunft verlieren, sobald es einmal verbreitet und alltäglich würde.

Damit machten sie es sich allerdings zu einfach. Das erfuhr zum Beispiel Juan Vucetich, Pionier der Daktyloskopie in Südamerika, der 1916 die gesamte Bevölkerung Argentiniens per Fingerabdruck erfassen wollte: Er erntete eine «wahre Revolution an Ablehnung», wie der Rechtshistoriker Milos Vec in seiner Geschichte der kriminalistischen Identifikationstechniken berichtet. Und auch anderswo kam der Fingerabdruck nur in Einzelfällen in die persönlichen Papiere (Abb. unten). Vec erklärt das mit dem «Stigma des Verdachts»: «Der Bevölkerung fehlte die Bereitschaft, sich verdachtsunabhängig diesem Mittel der sozialen Kontrolle zu unterwerfen.»

Zum gleichen Schluss kommt Nicole Schwager im Fall der Schweiz, wo der Bund 1926 das Projekt des biometrischen Passes schon im Verwaltungsstadium aufgab und für den Entwurf des Passgesetzes auf den Fingerabdruck verzichtete. Gründe waren der fehlende internationale Druck und die praktischen Probleme, zumal die Zollbeamten jeden Fingerabdruck von blossem Auge hätten prüfen und vergleichen müssen. Vor allem aber lag es daran, dass er «als kriminalisierendes Zeichen wahrgenommen» worden sei, so Schwager. Das belegen die Antworten der Kantone und Gesandtschaften, die das EJPD zur Vernehmlassung eingeladen hatte.

«Spott über Schweizerbürger»

«Gegen Fingerabdrücke herrscht ein derartiges Vorurteil, dass man den Inhaber eines Passes mit Fingerabdruck wenn nicht für einen Verbrecher, so doch sicherlich für ein verdächtiges Individuum halten würde», schrieb etwa das Budapester Generalkonsulat nach Bern. Aus Prag kam die Befürchtung, der internationale Alleingang könnte zur «Quelle des Spottes über Schweizerbürger» werden. Und der Konsul in Hull erklärte, solange der Fingerabdruck sein «Stigma» nicht verloren habe, sei eine Verwendung im Pass undenkbar. Mit derartigen «Vorurteilen» hatte der Bund zwar gerechnet und darum von vornherein auf ein Obligatorium verzichtet. Doch das half nichts – eher noch im Gegenteil: Wenn zwei Arten von Pässen existierten, könnte der neue den «Kredit» des alten schmälern und dessen Inhaber in Verdacht bringen, erklärten mehrere Konsulate. «Es wäre ungerecht», fand der Konsul in Livorno, «ruhige, rechtschaffene Bürger, die keinen Fingerabdruck wünschen, wenn auch nur theoretisch zu benachteiligen.»

Der Schritt ins Zivile

Heute, achtzig Jahre später, macht sich der biometrische Pass vor allem wegen der geplanten Registrierung Gegner. Neben den schriftlichen Angaben und dem Foto wie bisher soll neu auch der Fingerabdruck in der zentralen Passdatenbank abgespeichert werden. Von so etwas war in den Zwanzigerjahren nicht die Rede. Damals ging es um die blosse Abnahme der Fingerabdrücke, die die «Rechtschaffenen» auf die gleiche Stufe gestellt hätte wie Vagabunden, Prostituierte und Berufsverbrecher. Zwar bloss symbolisch, aber nicht weniger wirkungsvoll hätte die Tinte am Finger die bürgerliche Gesellschaft in Verbindung gebracht mit jener kriminellen Gegenwelt, von der sie sich sonst mit allen Mitteln absetzte.

Und doch, bei allen Unterschieden: Wieder geht es heute um den Übertritt des Fingerabdruckverfahrens aus der kriminalistischen in die zivile Sphäre. Und wieder ist es dieser Übertritt, der Probleme macht. Zwar funktioniert die Technik mittlerweile auch rein elektronisch und hinterlässt keine Tinte an den Fingern mehr. Und sie dient heute zur Benutzeridentifikation auf jedem Laptop. Doch den Makel ihrer Herkunft hat sie damit nicht abgestreift. Zumal wenn es nicht ums Private geht, sondern um die Anwendung durch den Staat. Tatsächlich kommt hier ja nicht irgendeine weitere Information in die Passdatenbank: Der Fingerabdruck ist nach wie vor das meistbenutzte Identifikationsverfahren bei der Polizei, und er ist – anders als das Signalement und das Gesichtsfoto – eben auch eine Tatortspur. Damit bringt er den Konnex zur Verbrecherjagd in eine Sphäre ziviler Daten.

Theoretisch jedenfalls. Was technisch machbar wäre, verbietet das Gesetz: Zur Fahndung dürften die Daten aus dem Passregister nicht verwendet werden. Das beteuert der Bundesrat – doch den eidgenössischen Datenschützer beruhigt das nicht. Gegen «eine mögliche Zweckänderung» hälfen nur technische Barrieren, sagt Hanspeter Thür. Und das heisst für ihn nichts anderes, als auf die zentrale Speicherung der Fingerabdrücke ganz zu verzichten («Bund» vom 31. März).

Polizisten protestieren

In der Diskussion der Zwanzigerjahre erkennt Nicole Schwager ein «grundsätzliches Problem staatlicher Kontrolltechniken». Es gilt auch für die Gegenwart: Jene Kontrollmethoden, die sich der Nationalstaat zulegte, um die Rechte seiner Bürger zu schützen und die staatliche Gemeinschaft nach aussen abzugrenzen – sie bergen immer auch die Gefahr, eine gegenläufige, eben repressive Wirkung zu entfalten. «Die Unschuldigen, die vor den Verdächtigen geschützt werden sollen, werden selbst zu Verdächtigen.»

Das Unbehagen angesichts dieser Möglichkeit erklärt viel vom Widerstand, auf den die aktuelle Passvorlage stösst. Wobei dieses Unbehagen mitunter sogar die Profis packt. Anno 1927 beispielsweise bei der Zürcher Stadtpolizei, wie Schwager berichtet. Damals schickte der Kommandant sein ganzes Korps zum Erkennungsdienst, wo die Beamten ihren Fingerabdruck und ein Foto lassen sollten. Doch daran hatten sie wenig Freude; nicht zuletzt, weil sie «auf der gleichen Sitzvorrichtung, wo Verbrecher und Dirnen photographiert werden, Platz zu nehmen» hatten. So stand es seinerzeit im «Schweizerischen Polizeiblatt», und dort wurde auch berichtet, wie weit der Protest ging: Einer der Beamten zerriss seine fertige Ausweiskarte – «vor den Augen des betreffenden Bürovorstehers».

Nicole Schwager: Der Fingerabdruck als kriminalisierendes Zeichen. In: Claudia Opitz u.a. (Hrsg.): Kriminalisieren, entkriminalisieren, normalisieren. Chronos-Verlag, Zürich 2006. – Milos Vec: Die Spur des Täters. Nomos-Verlag, Baden-Baden 2002. (Der Bund)

Erstellt: 24.04.2009, 14:29 Uhr

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