Kommentar: Mehr als ein Sommertheater

Von Reto Wissmann. Aktualisiert am 05.08.2009

Vor den Wahlen wird gerne schmutzige Wäsche in der

Öffentlichkeit gewaschen. Gerade im Sommerloch sind die Medien jeweils dankbar für politische Indiskretionen. Dabei werden aber nicht bloss Nichtigkeiten breit ausgewalzt. Manchmal kommen auch Dinge ans Licht, über die es sich zu diskutieren lohnt. Die derzeitige Aufregung über Anstellungsbedingungen und Abgangsentschädigungen für Spitzenbeamte der kantonalen Verwaltung als reines Sommertheater zu bezeichnen, wie dies einige Politiker tun, ist sicher nicht angebracht.

Wenn eine stellvertretende

Generalsekretärin bei ihrer Freistellung 700000 Franken mit auf den Weg erhält oder ein Amtsvorsteher akribisch Überzeit aufschreibt und so 3700 Stunden anhäuft, dürfen Fragen gestellt werden. Lassen sich so hohe Abfindungen gegenüber den Steuerzahlern überhaupt rechtfertigen? Kann von gut verdienenden Chefbeamten nicht erwartet werden, dass sie etwas mehr als 42 Stunden pro Woche arbeiten, ohne Überzeit aufzuschreiben? Warum greift der vorgesetzte Regierungsrat nicht ein, wenn ein Unterstellter Tausende Überstunden akkumuliert?

Und schliesslich muss auch die Frage gestellt werden, ob es sich die Regierung nicht zu einfach macht, wenn sie Probleme mit Kadermitarbeitern mit grosszügigen Abfindungen löst. Schliesslich hat nur Anrecht auf eine Abgangsentschädigung, wer ohne eigenes Verschulden entlassen wird. Ist tatsächlich in allen Fällen klar, dass die freigestellten Chefbeamten keine Schuld trifft? Oder gibt es auch solche, die sich gegenüber ihren Vorgesetzten dermassen unkooperativ verhalten haben, dass diese nur noch den Ausweg einer Trennung sahen? In einem solchen Fall eine Abgangsentschädigung auszurichten, wäre schlicht nicht nachvollziehbar.

Die Regierung muss sich diesen Fragen stellen, denn wenn der einfache Strassenarbeiter im Kantonsdienst das Gefühl erhält, Spitzenbeamten werde der Abgang vergoldet, leidet seine Arbeitsmoral. Und wenn der Steuerzahler dieses Gefühl erhält, schwindet sein Vertrauen in die Verwaltung. Da der Regierungsrat in den einzelnen Fällen wegen des Amtsgeheimnisses kaum volle Transparenz wird schaffen können, täte er gut daran, zumindest die Grenzen für Überstunden und Abgangsentschädigungen klarer zu ziehen. (Der Bund)

Erstellt: 05.08.2009, 07:39 Uhr

Gratis ePaper für «Bund»-Abonnenten

Weblog «KulturStattBern»