700'000 Franken für einen Abgang

Eine Chefbeamtin der Gesundheitsdirektion kommt mit ihrem neuen Chef Philippe Perrenoud nicht klar und muss ihren Sessel räumen. Sie bekommt beinahe 700'000 Franken mit auf den Weg.

Karikatur: Orlando

Karikatur: Orlando

Hinter einer kurzen Mitteilung verbirgt sich eine schier unglaubliche Geschichte: «Der Regierungsrat des Kantons Bern hat die Nachfolgerin der stellvertretenden Generalsekretärin gewählt, welche die Gesundheits- und Fürsorgedirektion nach 20-jähriger Tätigkeit verlassen hat», hiess es vor bald zwei Jahren in einem Mediencommuniqué. Damals hatte diesem Personalentscheid niemand Beachtung geschenkt. Heute jedoch, im Zusammenhang mit den kontroversen Diskussionen um die Anstellungsbedingungen von Spitzenbeamten, wird die Brisanz des Falls aber deutlich.

Aus zuverlässiger Quelle weiss der «Bund»: Die langjährige Spitzenbeamtin der Gesundheitsdirektion kam mit ihrem neuen Chef, dem 2006 gewählten Regierungsrat Philippe Perrenoud (sp), nicht klar. In der Ära Samuel Bhend (sp) war sie Leiterin des Personalwesens und hatte dabei bereits mit Perrenoud zu tun, der damals noch Direktor der Psychiatrischen Klinik Bellelay und damit Angestellter der Gesundheitsdirektion war. Kurz vor seinem Rücktritt beförderte sie Bhend zur stellvertretenden Generalsekretärin und damit zur Nummer drei der Gesundheitsdirektion. Mit Perrenouds Amtsantritt am 1. Juni 2006 war dann plötzlich der ehemalige Angestellte Chef und die Chefbeamtin Untergebene – was offenbar zu Reibungen führte.

1600 Überstunden

Für Perrenoud nimmt sein Sprecher Stellung: «Das Anstellungsverhältnis wurde in gegenseitigem Einvernehmen per Ende Dezember 2007 aufgelöst», sagt Jean-Philippe Jeannerat. Interessant ist dabei, dass im erwähnten Regierungsrats-Communiqué schon am 20. September 2007 stand, die Chefbeamtin habe die Direktion bereits verlassen. Über die Gründe des Abgangs sei Stillschweigen vereinbart worden, so Jeannerat.

Brisant an der ganzen Geschichte ist aber primär gar nicht, dass es zwischen Perrenoud und seiner Chefbeamtin zum Zerwürfnis gekommen ist – das kann es bei Chefwechseln immer mal geben. Zu denken gibt vielmehr, wie Perrenoud – mit dem Segen des Gesamtregierungsrats – seine Mitarbeiterin losgeworden ist. Laut besagter Quelle erhielt die Frau insgesamt fast 700000 Franken mit auf den Weg. Abgegolten wurden ihr über 1600 Stunden Überzeit und Ferienguthaben. Ausserdem erhielt sie eine Abfindung von laut Personalverordnung maximal eineinhalb Jahresgehältern: Gemessen an Funktion und Anzahl Dienstjahren, sind dies gegen 300000 Franken. Für eine Weiterbildung oder Umschulung erhielt die 55-Jährige zudem einen fünfstelligen Betrag. Zählt man all dies zusammen, ergibt sich eine Summe von rund 500000 Franken. Über die fehlenden 200000 Franken ist nichts bekannt.

Jeannerat will die Zahlen weder bestätigen noch dementieren. Er räumt aber zumindest ein, dass es eine Austrittsvereinbarung mit der Chefbeamtin gegeben habe. Deren Inhalt unterstehe aber nicht dem Öffentlichkeitsprinzip und sei darum geheim. Auch die ehemalige stellvertretende Generalsekretärin wollte gegenüber dem «Bund» nichts zu ihrer Freistellung sagen.

Der Fall hat auch die Steuerungskommission, die der Regierung in finanziellen Fragen auf die Finger schaut, beschäftigt. «Wir waren immer informiert, haben den Fall aber vertraulich behandelt», sagt deren Präsident Heinz Siegenthaler (bdp). Für diese Abgangsentschädigung sei die Gesetzesgrundlage damals unzureichend gewesen. Den Fall selber hat die Kommission nach einem Mehrheitsentscheid auf sich beruhen lassen. Laut Siegenthaler forderte sie aber den Regierungsrat auf, eine klare gesetzliche Basis für künftige solche Fälle zu schaffen.

Grossratskommission greift ein

Tatsächlich hatte der Grosse Rat erst im April 2008 einen entsprechenden Artikel für solche Fälle ins Personalgesetz aufgenommen. «Die Erfahrung zeigt, dass sich bei einem politischen Führungswechsel, namentlich auf Kaderstufe, mitunter schwierige Verhältnisse ergeben können, die mehr auf zwischenmenschliche Unverträglichkeiten als auf fehlende Leistungsfähigkeit zurückzuführen sind», hiess es damals in den Regierungsunterlagen. Solche Probleme liessen sich nur lösen, wenn die betroffene Person den Kantonsdienst verlasse: «Es ist deshalb notwendig, die gesetzliche Möglichkeit zu schaffen, sich in solchen Situationen zu trennen.» Bevor diese Anfang 2009 in Kraft getreten ist, hat sich die Regierung jeweils mit einem Gesetzesartikel beholfen, der für unverschuldete Entlassungen aus Spargründen geschaffen worden war.

Noch immer ist aber nicht geregelt, was Austrittsvereinbarungen konkret enthalten dürfen. Genau hier verlangte die Steuerungskommission im April dieses Jahres von der Regierung, sie solle in der Personalverordnung klare Grenzen setzen. Daran werde nun gearbeitet, sagt Hans-Ulrich Zürcher, Leiter des kantonalen Personalamts.

Bereits im November letzten Jahres hatte SVP-Grossrat Fritz Freiburghaus dem Regierungsrat kritische Fragen bezüglich «goldener Fallschirme» gestellt. Finanzdirektor Urs Gasche (bdp) sagte damals: «Gemäss den Informationen, die beim Personalamt verfügbar sind, wurden im Jahr 2007 Abgangsentschädigungen von insgesamt rund 200000 Franken ausbezahlt.» Er sei schon damals mit der Antwort nicht zufrieden gewesen, sagt Freiburghaus. Nun überlege er sich, in dieser Frage erneut aktiv zu werden. (Der Bund)

Erstellt: 05.08.2009, 09:15 Uhr

WRITE A COMMENT







 Ausland





Verbleibende Anzahl Zeichen:

Mit dem Absenden des Kommentars erklärt sich der Leser mit nachfolgenden Bedingungen einverstanden: Die Redaktion behält sich vor, Kommentare nicht zu publizieren. Dies gilt insbesondere für ehrverletzende, rassistische, unsachliche, themenfremde Kommentare oder solche in Mundart oder Fremdsprachen. Kommentare mit Fantasienamen oder mit ganz offensichtlich falschen Namen werden ebenfalls nicht veröffentlicht. Über die Entscheide der Redaktion wird keine Korrespondenz geführt. Telefonische Auskünfte werden keine erteilt. Ihr Kommentar kann auch auf Google und anderen Suchseiten gefunden werden.

2 Kommentare

Markus Steiner

05.08.2009, 15:00 Uhr
Melden

...unglaublich, in was für einem Kanton leben wir eigentlich? Eine weitere Abfindungsgrosstat, nach dem Ereignis in der Finanzdirektion. Es bleibt nur noch Kopfschütteln......und die Faust im Sack! Antworten


Andreas Arnold

05.08.2009, 13:18 Uhr
Melden

Diese Abfindung ist völlig realitätsfremd! Wussten Sie, dass man als an einem Bernischen Spital fixlohnarbeitender Arzt bei einer 50 Sollstundenwoche höchstens 140 Überstunden (die man bereits in einem halben Jahr zusammen hat!!) ausbezahlt bekommt? Die restlichen Überstunden in zumeist dreistelliger Höhe darf man mit warmen Gedanken an stellenstreichende Gesundheitspolitiker der Berufung opfern. Antworten



Gratis ePaper für «Bund»-Abonnenten

Agenda

  • Für den Inhalt dieser Seite ist eine neuere Version von Adobe Flash Player erforderlich.

    Adobe Flash Player herunterladen

Weblog «KulturStattBern»