WM 2010

Ein Fehlentscheid, der den Fussball weiterbringen muss

Von Stephan Roth. Aktualisiert am 27.06.2010 59 Kommentare

Nach dem übersehenen Tor von England beim 1:4 gegen Deutschland darf sich die Fifa technischen Hilfsmitteln nicht mehr verweigern, kommentiert DerBund.ch/Newsnet-Sportredaktor Stephan Roth.

Die Diskussion über den Einsatz von technologischen Mitteln im Fussball ist nicht neu. Bei jedem Tor, das zu Unrecht gegeben oder nicht anerkannt wird, entflammt sie von Neuem.

Doch zum Glück ist der jüngste Fehlentscheid in einem Spiel passiert, in dem die ganze Welt hinschaute. Im Klassiker Deutschland gegen England (4:1) traf Frank Lampard die Unterkante der Latte, von wo der Ball deutlich hinter die Torlinie prallte. Es wäre der 2:2-Ausgleich gewesen. Doch das Gespann um den Uruguayer Jorge Larrionda hatte den Treffer schlicht weg nicht gesehen. Am Abend kam ein klares Offside-Tor von Carlos Tevez für Argentinien gegen Mexiko, das Roberto Rosetti und sein Team übersehen hatten, dazu.

Diese krassen Fehlentscheide müssen jetzt eine Welle auslösen, die auch den Widerstand der Herren der Fifa – zuletzt hatte sich die Regelkommission, die aus Vertretern aus England, Schottland, Wales und Nordirland besteht, dagegen ausgesprochen – wegspült. Denn es gibt keinen Grund dafür, dass ausgerechnet die populärste Sportart der Welt auf den Einsatz von technischen Hilfsmitteln verzichtet. Die meisten Trainer und Spieler haben sich ohnehin schon lange dafür ausgesprochen.

Der Chip im Ball würde ähnliche Fälle ausschliessen und wäre sicher eine Lösung. Auch zusätzliche Torrichter, wie man sie seit letzter Saison aus der Europa League kennt, sind hilfreich. Doch noch wirkungsvoller wäre die Einführung eines Video-Einspruchs. Dabei könnten auch Handspiele, wie jenes von Frankreichs Thierry Henry in der WM-Barrage gegen Irland oder jenes von Diego Armando Maradona an der WM 1986, geahndet werden.

Wie soll das funktionieren? Ganz einfach. So wie im American Football. Jedes Team erhält beispielsweise zweimal pro Spiel das Recht, beim nächsten Unterbruch einen Entscheid per Video-Replay überprüfen zu lassen. Beweist die TV-Wiederholung, dass sich der Schiedsrichter geirrt hat, wird der Entscheid revidiert und das Einsprache-Recht verfällt nicht.

(DerBund.ch/Newsnet)

Erstellt: 27.06.2010, 19:28 Uhr

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59 Kommentare

Rolf Wittwer

28.06.2010, 00:20 Uhr
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Zeit, die Blatterfestung zu stürmen! Derartige sich häufende z.T. spielentscheidendes Fehlverhalten etlicher Spielleiter (selbst auf höchstem Niveau!) müssen nun ein Ende haben. Spielerauswechslungen, Verletzungen, Frei- und Abstösse, usw. dauern mindestens ebensolange wie eine Konsultation eines umstrittenen Entscheides an einem elektr. Medium (TV etc). Weg mit den naiven, antiquierten Ausreden! Antworten


Torsten Berger

28.06.2010, 09:10 Uhr
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@Gianni Bonardi: Da hat das Tessiner Fernsehen ja tolle Fußballexperten am Werk. Bei einem Abstoß gibt es kein Abseits! Gilt übrigens auch bei einem Einwurf. Antworten



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