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Die «homöopathische Grippeimpfung» ist gefährlich

Von Felix Straumann. Aktualisiert am 13.11.2011 91 Kommentare

Swissmedic warnt: Globuli schützen nicht zuverlässig vor einer Grippe. Vor allem Risikopatienten könnten sich dadurch in falscher Sicherheit wiegen.

In der klassischen Homöopathie ist Prophylaxe gar nicht möglich: Homöopathische Globuli. Foto: Gaëtan Bally (Keystone)

In der klassischen Homöopathie ist Prophylaxe gar nicht möglich: Homöopathische Globuli. Foto: Gaëtan Bally (Keystone)

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Homöopathen kritisieren Homöopathika

Jedes Jahr werden in der Schweiz über 100 Millionen Franken mit homöopathischen Arzneimitteln umgesetzt. Obwohl alle korrekt bei Swissmedic als Homöopathikum zugelassen sind, widerspricht dabei die Mehrheit der Präparate den Prinzipien der Lehre von Homöopathie-Gründer Samuel Hahnemann. Vielen klassischen Homöopathen wie Clemens Dietrich, Präsident des Schweizerischen Vereins homöopathischer Ärztinnen und Ärzte, sind die Präparate, die mit einer Indikation zugelassen sind, ein Dorn im Auge. Das heisst, dass auf der Packung stehen darf, wogegen sie gemäss homöopathischer Lehre helfen sollen.

«Solche Präparate sollte es eigentlich gar nicht geben. Homöopathika im engeren Sinn sind immer ohne Indikation», sagt Dietrich, Facharzt für Homöopathie. Die Wirkung eines Präparats sei individuell bei jedem Patienten anders. Noch stärker gegen dieses Prinzip verstossen in den Augen der klassischen Homöopathen Komplexmittel. Diese bestehen aus einem Gemisch von verschiedenen homöopathischen Präparaten und werden meist als Mittel gegen schulmedizinische Symptome wie Erkältung, Kopfschmerzen, Verstopfung oder Verletzungen verkauft.

«Komplexmittel werden verkauft, meist, ohne dass ein homöopathisch ausgebildeter Arzt sie verschrieben hat», sagt Jacqueline Ryffel vom Vorstand des Schweizerischen Verbandes für komplementärmedizinische Heilmittel (SVKH). Sie würden den weit grösseren Marktanteil als homöopathische Einzelmittel haben. Für Dietrich ein Graus: «Eine Registrierung bei Swissmedic als homöopathisches Präparat bedeutet nicht, dass es wirksam ist.» (fes)

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Für einmal sind sich Schulmediziner und Homöopathen einig. Unabhängig von den Diskussionen um die Wirksamkeit der hoch verdünnten Arzneien ist für beide Seiten klar: Homöopathische Grippeimpfungen gibt es nicht. Weil sie in Apotheken, Drogerien oder im Internet dennoch angepriesen und verkauft werden, warnt Swissmedic nun explizit vor diesen sogenannten homöopathischen Grippeimpfungen. «Solche Empfehlungen sind irreführend und können Patienten massiv gefährden», schreibt das Schweizerische Heilmittelinstitut in einem Artikel, der unlängst in der «Ärztezeitung», der Apothekerzeitschrift «Pharma-Journal» und anderen Publikationen abgedruckt wurde.

Es ist das erste Mal, dass Swissmedic die Anpreisung von bestimmten homöopathischen Mitteln öffentlich rügt. Einzelne Überschreitungen kommen hingegen immer wieder vor, denn die Bewerbung von Homöopathika und ähnlichen Mitteln bewegt sich in einem Graubereich. Swissmedic kritisiert in erster Linie die unzulässige Anpreisung von zwei Präparaten: Influenzinum, das aus einem gemäss homöopathischer Vorschrift potenzierten Grippeimpfstoff besteht, und Oscillococcinum, für welches Entenleber und -herz verarbeitet wurden. Vor allem bei Risikopatienten bestehe die Gefahr, dass sie sich durch diese Präparate in falscher Sicherheit wiegen würden, schreibt Swissmedic. Eine echte Impfung bewirke eine Immunantwort mit der Produktion von Antikörpern, die vor einer Infektion schützen könnten.

Die Warnung als Werbung?

Auch Homöopathen lehnen die gerügte Bezeichnung ab, allerdings aus anderen Gründen als Swissmedic. «Homöopathische Impfungen sind ein Unding, ein Widerspruch in sich selber», sagt Clemens Dietrich, Präsident des Schweizerischen Vereins homöopathischer Ärztinnen und Ärzte. In der klassischen Homöopathie ist eine Impfung oder generell Prophylaxe gar nicht möglich, denn der Patient muss Symptome zeigen, anhand derer das passende Arzneimittel gewählt wird (siehe Kasten). «Grippeprophylaxe ist höchstens durch eine individuelle Behandlung möglich, welche die allgemeine Immunlage verbessert», so der Arzt für Homöopathie aus Wohlen AG.

Selbst die Hersteller von homöopathischen Präparaten finden es korrekt, dass Swissmedic vor der homöopathischen Grippeimpfung warnt. Mit einer Einschränkung: «Durch die Nennung einzelner Präparatenamen wurde für diese Werbung gemacht, während identische Produkte anderer Hersteller unerwähnt blieben», kritisiert Jacqueline Ryffel vom Vorstand Schweizerischer Verband für komplementärmedizinische Heilmittel (SVKH). Die Warnung als Werbung – so hat man sich das bei Swissmedic wohl nicht vorgestellt. «Wir wurden vor zwei Jahren darauf aufmerksam, als die Schweinegrippeimpfung ein grosses Thema war», sagt Stefan Borner von der Marktkontrolle bei Swissmedic. Damals machten Bedenken wegen Wirkstoffverstärkern in den Impfstoffen die Runde, und viele suchten nach Alternativen.

Ein wichtiger Hinweis an Swissmedic stammte von einer kantonalen Behörde: «Als diskutiert wurde, ob ungeimpftes Pflegepersonal Schutzmasken tragen sollte, gaben einige an, homöopathisch gegen Schweinegrippe geimpft zu sein», sagt Borner. Die unzulässige Bezeichnung «homöopathische Grippeimpfung» ist jedoch nur die Spitze eines Eisbergs. Bei vielen Grippemitteln insbesondere aus der Komplementärmedizin herrscht beträchtliche Unschärfe, was die Werbung betrifft.

Immer wieder schreiten die zuständigen kantonalen Behörden in Einzelfällen ein, weil für entsprechende Mittel unzulässig geworben wurde. Was erlaubt ist, hängt dabei von der Art der Zulassung bei Swissmedic ab. Gerade bei Homöopathika dürfen in vielen Fällen gar keine Angaben zur Wirkung gemacht werden, so auch beim gerügten Influenzinum. Bei anderen Präparaten wie Oscillococcinum sind nur vage Formulierungen erlaubt, zum Beispiel «hilft bei . . .» oder «kann bei . . . angewandt werden». «Die Wortwahl ist schwierig, fast eine Gymnastik», gesteht ein Apotheker, der nicht zitiert werden will.

Vereinfachte Zulassung

Wie viele andere komplementärmedizinische Mittel geniessen homöopathische Präparate bei Swissmedic eine Sonderbehandlung. Weil sie als erfahrungsmedizinische Methoden gelten, wird kein Wirksamkeitsnachweis gefordert, wie dies bei schulmedizinischen Medikamenten der Fall ist.

Das Heilmittelinstitut lässt die Präparate vereinfacht zu, wenn sie gemäss anerkannten Homöopathielehrbüchern und anderer Fachliteratur hergestellt und eingesetzt werden und wenn Belege für die Qualität und Sicherheit vorhanden sind. Hochpotenzierte Homöopathika kosten eine Grundgebühr von 500 Franken für das erste Präparat und 10 Franken für jedes weitere. So günstig wird es aber nur, wenn die Zulassung ohne Indikation ist.

Das heisst, dass hier nicht angeschrieben oder geworben werden darf, wogegen das Präparat laut homöopathischer Lehre helfen soll. Die korrekte Auswahl des Mittels muss durch die abgebende Fachperson erfolgen. Wird eine Zulassung mit Indikation beantragt, kostet es mit 3000 Franken deutlich mehr – doch damit immer noch deutlich weniger als die Zulassung einer Grippeimpfung.

(DerBund.ch/Newsnet)

Erstellt: 13.11.2011, 09:54 Uhr

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91 Kommentare

Sacha Meier

13.11.2011, 20:02 Uhr
Melden 45 Empfehlung

Ich finde es stossend, dass im 21 Jahrhundert; lange nach der Aufklärung, noch immer Quacksalberei durch Behörden, wie die Swissmedic, toleriert wird. Die harte Tatsache ist, dass weltweit nicht ein einziger Beweis für die pharmazeutische Wirksamkeit der extrem hochverdünnten homöopathischen «Arzneien» belegt ist, die über den Placebo-Effekt signifikant hinausgeht. Der Patient wird hereingelegt. Antworten


Christian Bolliger

13.11.2011, 12:36 Uhr
Melden 28 Empfehlung

Der eigentliche Skandal ist am Schluss des Abschnittes beschrieben. Homöopathische Mittel, die gemäss dem Stand der Wissenschaft keine Wirkung haben, die dem Inhalt zugeschrieben werden kann, werden vereinfacht zugelassen. Entweder wirkt Homöopathie, dann muss sie die gleichen Verfahren durchlaufen wie jede andere Heilmittelgruppe oder sie wirkt nicht und wird nicht mehr zugelassen. Antworten



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