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«Das Empfinden hat sich mit der Aufklärung verändert»

Strafen wie Stockschläge oder Steinigung scheinen vielen Menschen in Europa als barbarisch. Warum? Die Strafrechtlerin Brigitte Tag im Interview.

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Brigitte Tag ist Professorin für Strafrecht,Strafprozessrecht und Medizinrecht an der Universität Zürich.

Ein Singapurer Richter hat einen Schweizer zu drei Stockschlägen verurteilt, weil er einen Bahnwagen besprayt hat. Was ist der Sinn dieser Strafe?
Körperstrafen werden verhängt, um dem Verurteilten Schmerzen zu bereiten, im Sinne des Prinzips «Auge um Auge, Zahn um Zahn». Sie sollen also in Dauer und Härte der Grösse der vermeintlichen Schuld des Täters entsprechen. Darüber hinaus verfolgt eine Körperstrafe aber noch ein anderes Ziel: Die gezüchtigte Person wird an den Pranger gestellt. Alle sollen sehen, was geschieht, wenn man die Gesetze des Landes nicht einhält. Manchmal werden Körperstrafen auch zu politischen Zwecken eingesetzt, beispielsweise zur Durchsetzung spezieller Machtinteressen.

Warum empfinden viele Menschen in unserer Kultur Körperstrafen als primitiv?
Dafür gibt es viele Gründe. Insbesondere gilt die körperliche Unversehrtheit unter der Europäischen Menschenrechtskonvention als unantastbares Grundrecht. Das bedeutet, dass auch beim Verurteilten die Menschenrechte, das Leben und die körperliche Unversehrtheit zu schützen sind. Körperliche Züchtigungen als Strafe sind nach dem Empfinden vieler Europäer schlichtweg anachronistisch und hochgradig übergriffig.

Auch in der Justiz Mitteleuropas waren körperliche Strafen bis spät ins Mittelalter üblich. Warum hat sich die Sichtweise dann verändert?
Das Empfinden hat sich massgeblich aber mit der Aufklärung verändert. Der Mensch wurde in einem mühsamen und zum Teil mit vielen Rückschlägen begleiteten Weg als Person erkannt, die frei entscheiden kann, Verantwortung trägt und Teil des Gemeinwesen ist, das seinen Mitgliedern gegenüber verantwortlich ist. Das bedeutet aber auch, dass der Person als solchen und ihrem Körper ein Mindestmass an Achtung entgegengebracht wird, selbst wenn sie gegen Strafgesetze verstösst. Dies verbietet zwangsläufig Körperstrafen.

Kinder allerdings wurden noch länger geschlagen.
Ja. Im Rahmen der Pädagogik hat die Trendwende hingegen erst Mitte des 20. Jahrhunderts eingesetzt, mit der Konsequenz, dass Körperstrafen, die die körperliche, geistige oder seelische Integrität verletzten, heute als Erziehungsmittel bei Kindern und Jugendlichen als unzulässig gelten.

Was beeinflusst die Haltung einer Gesellschaft zu Körperstrafen?
Das lässt sich nicht in zwei, drei Sätzen sagen. Strafen sind auch ein Spiegel der jeweiligen Kultur, Wertehaltung und Identität des Landes. Durchforstet man die zahlreichen Berichte über Körperstrafen, so fällt auf, dass es oft so genannte Moraldelikte sind, für die Auspeitschungen und sonstige Körperstrafen vorgenommen werden. In europäischen Ländern ist eine Tendenz festzustellen, dass Moraldelikte entkriminalisiert werden. Richter treten nicht als Sittenwächter auf.

Kennen diktatorische Systeme eher die Körperstrafe als liberale?
Der internationale Vergleich zeigt, dass keinem Staat sozialschädliches Verhalten seiner Mitglieder gleichgültig ist. Er zeigt aber auch, dass die Reaktionen sehr verschieden sind: Angefangen von der informellen Sozialkontrolle bis hin zur Kriminalisierung, von der Verurteilung zu einer bedingten Strafe, über die Freiheitsstrafe bis hin zur Körper- oder Todesstrafe, alles ist vertreten. Als Grundregel kann jedoch gelten, dass Staaten desto weniger auf drakonische Körperstrafen zurückgreifen, je mehr die Staaten die Menschrechte und das Völkerrecht achten und sich nicht auf nationale Besonderheiten berufen.

Es gibt immer wieder Kontexte, in denen üblicherweise als barbarisch beurteiltes Verhalten legitimiert wird, beispielsweise das Foltern im Krieg. Wie ist das zu erklären?
Es gibt Länder, die das Folterverbot als absolut anerkennen und solche, die Einschränkungen erlauben. In einigen Ländern, in denen die Körperstrafe bis hin zur Folter praktiziert wird, steht die Achtung der Menschenwürde zwar im Gesetz, bei der praktischen Umsetzung werden Folter und sonstige Körperstrafen jedoch nicht als Verstoss gegen die Menschenwürde bewertet. Dies gilt erst recht, wenn sich die Länder in einer Kriegs- oder Notstandsituation befinden.

Ihre persönliche Einschätzung: Gibt es eine zivilisatorische Bewegung hin zu einem Ende aller Körperstrafen?
Das ist meine Hoffnung, doch es ist ein langer Weg. Wenn man die erschreckenden Beispiele gerade aus der jüngsten Vergangenheit betrachtet, kann man kaum darauf zählen kann, dass die Staaten, die Körperstrafen anwenden, in naher Zukunft von sich aus darauf verzichten. Vielmehr bedarf es klarer internationaler Reaktionen auf diese Verstösse gegen die Menschenrechte. Es braucht aber auch das intensive Bemühen darum, die dahinter liegenden Kultur- und Identitätskonflikte zu lösen. (DerBund.ch/Newsnet)

Erstellt: 27.08.2010, 18:56 Uhr

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