Zürcher Obergericht fällt Urteil zugunsten geprellter Bankkunden
Von Bruno Schletti. Aktualisiert am 18.10.2011 41 Kommentare
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Noch steht das Urteil, dass die Credit Suisse (CSGN 19.09 -1.39%) die bankintern angelegten Daten der beiden Kläger herausrücken muss, erst auf dem Papier. Noch kann die Bank den Fall ans Bundesgericht weiterziehen. Ob sie das tun wird, ist offen. Man habe die Entscheidung des Zürcher Obergerichts zur Kenntnis genommen, hiess es gestern bei der Grossbank. Und: «Wir prüfen das Urteil und die Entscheidungsgründe in Zusammenarbeit mit unseren Anwälten.»
Aufhorchen werden viele Anleger, die während der Finanzkrise teils schwere Verluste erlitten haben. Den Fall, den das Zürcher Obergericht jetzt beurteilt hat, ist nämlich alles andere als ein Einzelfall. Vor allem Leute, die in Lehman-Produkte investiert hatten, blitzten reihenweise ab beim Versuch, von ihrer Bank Gesprächsprotokolle herauszubekommen. Calista Fischer, Sprecherin der Anleger-Selbsthilfe, sagte vor Monaten: «Die Credit Suisse und ihre Tochter Neue Aargauer Bank haben sämtliche Gesuche um Dateneinsicht unserer Mitglieder systematisch abschlägig beantwortet» (TA vom 11. Dezember 2010).
Transparenz je nach Laune der Bank
Im Streitfall steht oft Aussage gegen Aussage. Der Kunde, der Geld verloren hat, wirft der Bank vor, eigenmächtig Anlageentscheide getroffen zu haben. Die Bank behauptet umgekehrt, der Kunde hätte seine Einwilligung gegeben. Schriftliche Belege sind in vielen Fällen nicht vorhanden. Oder richtiger: Mündliche Gespräche werden in der Regel von den Kundenberatern der Banken festgehalten und in den CRM-Systemen (Client Relationship Management) gespeichert.
Die Kunden haben auf diese Datenbank keinen Zugriff. Es hängt von der Laune der Bank ab, ob sie Transparenz herstellen will. «Die einen rücken die Daten heraus, die andern nicht», sagte Bankenombudsmann Hanspeter Häni im Dezember zum «Tages-Anzeiger».
Das Urteil des Obergerichts dürfte diesen Spielraum der Banken einschränken. Das Gericht hat im Gegensatz zur Vorinstanz ohne Wenn und Aber entschieden, dass die Credit Suisse den zwei klagenden Kunden die Daten aushändigen muss. Nicht gelten liess es die Argumentation der Grossbank, den Klägern ginge es nicht um den Datenschutz, auf den sie ihre Forderung abstellen, sondern allein um die Verfolgung finanzieller Interessen. Das Obergericht lässt sich durch diesen Einwand nicht beirren. Wörtlich heisst es dazu im Urteil: «Da das Auskunftsrecht grundsätzlich ohne Interessennachweis ausgeübt werden kann, braucht es auch nicht datenschutzrechtlich motiviert zu sein.»
Rund 1 Million Franken Verlust
Die zwei familiär verbundenen Kläger hatten im Jahr 2008 einen Verlust von rund 1 Million Franken erlitten – mehr als die Hälfte des damaligen gesamten Anlagevermögens. Zum Verhängnis wurden ihnen spekulative Optionsgeschäfte. Sie machen geltend, dass die CS diese Geschäfte ohne entsprechende Instruktionen getätigt habe. Der Rechtsvertreter der beiden, Oliver Gnehm, bezeichnet das Urteil als «wegweisend». Im Verhältnis zwischen der Bank und ihren Kunden werde damit erstmals gerichtlich festgehalten, «dass auch eine Bank Auskunft gemäss Datenschutzgesetz zu erteilen hat». Gnehm weist auch darauf hin, dass das Urteil eine Beweislastumkehr bedeute. Statt dass der Bankkunde beweisen muss, dass er der Bank keine Ermächtigung für die getätigten Optionsgeschäfte erteilt hat, muss die CS umgekehrt dokumentieren, dass der Kunde genau das getan hat. (Tages-Anzeiger)
Erstellt: 17.10.2011, 20:58 Uhr
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41 Kommentare
Na endlich! Mit Bankgeheimnis hat das zum Glück nichts zu tun, eher mit Geschäftsgeheimnis. Und das darf nicht für Kriminelles herhalten. Die Banke fürchten sich, dass herauskommt, dass der Kunde nicht König sondern nützlicher Idiot ist. Man schaue nur auf die Gebührenentwicklung beim Banking. Es wird Zeit eine Bankgenossenschaft zu bilden als Gegengewicht. Antworten
Man kann nur jedem empfehlen, keine Vermögensverwaltungsmandate zu erteilen, dann passiert sowas nicht. Wer nichts versteht, sollte dies wirklich nicht einer Bank delegieren sondern entweder sich schulen und informieren oder aber beim Sparkonto bleiben, in den letzten Jahre wäre das wohl die beste Lösung gewesen. Antworten
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