Wirtschaft

Zu teures Auto geleast? Kein Problem

Von Thomas Müller. Aktualisiert am 19.02.2009 12 Kommentare

Leasinggesellschaften bestrafen kündigende Kunden mit einem Aufschlag. Das ist unzulässig, sagt das Bundesgericht. Viele Leasingnehmer können nun kostenlos aussteigen.

Beim Abschluss des Leasingvertrags muss der Kunde auf der Hut sein.

Beim Abschluss des Leasingvertrags muss der Kunde auf der Hut sein.

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Wer sich sein geleastes Auto nicht mehr leisten kann, darf sich wenigstens in einem Punkt freuen: Das Bundesgericht öffnet die Tür zum kostenlosen Ausstieg für Privatkunden, die einen Neuwagen im Wert bis 80'000 Franken geleast haben, weit. Die Allermeisten können gemäss dem Urteil ihren Wagen jederzeit zurückgeben – ohne Nachzahlung.

Konkret betrifft das Urteil die zur Emil-Frey-Gruppe gehörende Firma Multilease. Sie verlangte vom Zürcher Metzgermeister R. eine Nachzahlung von 35'000 Franken, weil er seinen Vertrag über einen Lexus SC–430 nach einem Jahr gekündigt hatte. Vor Bundesgericht erlitt die Firma aber eine Abfuhr. Grund: Laut Abrechnungstabelle im Vertrag wäre ein Ausstieg nach dem 19. von 48 Monaten R. teurer zu stehen gekommen als die Einhaltung des Vertrags bis zum Ablauf. Zudem hätte R. bei einem Ausstieg ab dem 43. Monat insgesamt mehr bezahlen müssen als den Neupreis des Fahrzeugs, das er notabene zurückgeben musste. Dies weise darauf hin, dass Multilease den Kunden an den Vertrag «ketten» wollte, so die Richter.

Keine Firma genügt den bundesgerichtlichen Anforderungen

Der Berner Fürsprecher und Leasingspezialist Konrad Rothenbühler, der R. vor Bundesgericht vertrat, hat für den TA die Abrechnungstabellen zwölf weiterer Leasingfirmen anhand eines typischen Falles durchgerechnet. Resultat: Keine genügt den bundesgerichtlichen Anforderungen. «Bei allen Firmen fahren die Konsumenten günstiger, wenn sie das Fahrzeug irgendwo einstellen, als wenn sie es vorzeitig zurückgeben», kritisiert Rothenbühler. Auch nähmen die Nachzahlungen gegen Ende des Vertrags nicht ab, wie es das Bundesgericht verlangt, sondern teilweise sogar zu. Am schlechtesten schneidet beim untersuchten Beispiel PSA Finance ab, die Leasingfirma von Citroën und Peugeot, nur knapp ungenügend ist FMCC Finance (Ford, Mazda, Volvo).

Für Rothenbühler ist klar, dass sich die Bundesgericht-Vorgaben mit fixen Abrechnungstabellen nicht einhalten lassen. Die Gesellschaften müssten künftig für jeden Einzelfall eine Tabelle kreieren. In diese Richtung will Cashgate gehen. Einige Firmen geben an, ihre Tabellen zu überarbeiten. Andere, so Multilease, wollen das Urteil zuerst analysieren. (Tages-Anzeiger)

Erstellt: 19.02.2009, 15:06 Uhr

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12 Kommentare

Dolph Grogg

22.02.2009, 15:59 Uhr
Melden 2 Empfehlung

Die Multilease der Emil Frey ist ein Paradebeispiel, sie sucht sich die finanzstärkeren Kunden aus und schröpft sie sobald die Gelegenheit dazu kommt. Anstelle von Kundenbindung und Firmeninteresse, das "Angebot aus einer Hand", dass den Kunden zur Emil Frey locken soll, kommt dann nur noch Leere! Nach dem Kauf ist der Kunde nicht mehr erwünscht, das ist leider Firmenphilosophy der EF-Gruppe! Antworten


Andreas Daxer

16.02.2009, 09:00 Uhr
Melden 1 Empfehlung

Ich finde auch, man sollte nie über seine Verhältnisse leben. Wenn man keinen Stutz hat, dann soll man auch kein Auto fahren. Und zu den Leasingfirmen: Okay, vielleicht ist das nicht alles ganz sauber. Aber; ich würde auch kein Business anbieten, wo ich kein Geld verdiene. Garagen bzw. Leasingfirmen wollen Gewinne erwirtschaften. Antworten



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