Wirtschaft

Wo landen die 156 Millionen?

Von Mirko Plüss. Aktualisiert am 24.05.2012 23 Kommentare

Die fünf wichtigsten Fragen und Antworten rund um die Millionenbusse, welche die Wettbewerbskommission gegen BMW ausgesprochen hat.

Noch ist laut Experte Borer unklar, ob ein Weiterzug ans Bundesverwaltungsgericht für das Unternehmen Sinn macht: BMW.

Noch ist laut Experte Borer unklar, ob ein Weiterzug ans Bundesverwaltungsgericht für das Unternehmen Sinn macht: BMW.
Bild: Keystone

Kann den Frust der BMW-Kunden nachvollziehen: Jürg Borer von der Wirtschaftsanwaltskanzlei Schellenberg Wittmer. (Bild: PD)

Reaktion des Konsumentenschutzes

Der Konsumentenschutz begrüsst den Entscheid der Weko, BMW zu sanktionieren. Die Busse wertet der Konsumentenschutz jedoch als eher klein. Der Verstoss durch BMW sei als «schwer» zu taxieren.

Sara Stalder, Geschäftsleiterin des Konsumentenschutzes, ist weiter mit der momentanen Verteilung der Bussgelder aus Weko-Entscheiden unzufrieden. «Es ist unschön, dass alles Geld beim Staat landet und nichts bei den Konsumenten. Eigentlich sollte man den BMW-Kunden die entgangenen Verbilligungen zurückvergüten», sagt Stalder gegenüber DerBund.ch/Newsnet.

Eine Verteilformel zu finden, sei jedoch der grosse Knackpunkt in dieser Diskussion. «In Deutschland wird momentan darüber diskutiert, dass den Konsumentenorganisationen ein direkter Anteil ausbezahlt wird.» So könnten diese alimentiert werden und hätten Geld zur Verfügung, um für die geprellten Kunden Anlaufstellen zu schaffen. (mpl)

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Die Wettbewerbskommission (Weko) sprach heute eine Busse in der Höhe von 156 Millionen Franken gegen den deutschen Autohersteller BMW aus. BMW (BMW 70.88 -0.84%) soll ausländischen Händlern verboten haben, Autos in die Schweiz zu exportieren. Es handelt sich um die drittgrösste Busse, welche die Weko je verhängt hat.

DerBund.ch/Newsnet hat mit dem Zürcher Kartell-Anwalt Jürg Borer die wichtigsten offenen Fragen besprochen:

Wie kann sich BMW gegen den Entscheid der Weko wehren?
BMW kann gegen den Entscheid Berufung einlegen. Dann gelangt der Fall ans Bundesverwaltungsgericht. Auch dieser Entscheid kann von BMW angefochten werden – und auch von der Weko. Die nächste Instanz wäre dann das Bundesgericht. Man muss noch die Veröffentlichung weiterer Details abwarten, bis man einschätzen kann, ob ein Weiterzug für BMW überhaupt Sinn macht.

Könnte es der Weko ähnlich ergehen, wie bei der ausgesprochenen Rekordbusse gegen die Swisscom, welche später vom Bundesgericht aufgehoben wurde?
Diese zwei Fälle sind nicht vergleichbar. Bei der Swisscom ging es um den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung. Im aktuellen Fall um die Behinderung von Parallelimporten.

Wäre die Busse auch ausgesprochen worden, wenn die Schweiz Mitglied im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) wäre?
Wenn die Schweiz Mitglied im EWR wäre, würde der Fall nach dem EWR-Kartellrecht beurteilt. Die Schlussfolgerungen wären wohl praktisch die gleichen, da die Behinderung von Parallelimporten auch im EWR als schwerer Verstoss gegen das Kartellrecht gilt.

Wo landen die 156 Millionen Franken Bussgeld?
In der Staatskasse. Und da wohl im generellen Verteilschlüssel des Bundes. Es mutet natürlich schon seltsam an, dass der Bussenbetrag in die Staatskasse fliesst, dies kann durchaus frustrierend sein für BMW-Kunden.

Was können die Betroffenen tun, um an Geld zu gelangen?
Betroffene Konsumenten, die eine Entschädigung einfordern wollen, haben einen steinigen Weg vor sich. In der Schweiz gibt das Kartellrecht nach vorherrschender Meinung nur den Unternehmen ein Klagerecht. Privatpersonen können höchstens versuchen, gestützt auf die allgemeine Haftungsnorm zu klagen. Sie könnten eine unerlaubte Handlung des BMW-Konzerns geltend machen und eine Klage bei einem Zivilgericht einreichen. Dabei gibt es aber einige Schwierigkeiten: Kläger müssen die Kosten für das Verfahren vorschiessen und die Beweise für eine Schädigung selbst vorbringen. Dies ist oft nicht leicht für Privatpersonen. Die Verbesserung der Klagemöglichkeit der Konsumenten ist auch ein Anliegen in der jüngsten Kartellgesetzrevision. (DerBund.ch/Newsnet)

Erstellt: 24.05.2012, 15:36 Uhr

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23 Kommentare

Mike Home

24.05.2012, 16:15 Uhr
Melden 65 Empfehlung 0

Wer in der Schweiz kaufen will und bereit ist 30% mehr zu bezahlen soll das tun. man kann sich ja alles mögliche einreden: höhere Löhne (bei einem Import Artikel!), bessere Austattung usw.
Ich checke bei jeder grösseren Anschaffung die Preise und kaufe dort wo das Preis/Leistungs Verhältnis am Besten ist. Das ist mein Recht als Konsument, und genau deshalb wird BMW bestraft.
Antworten


Werner Recher

24.05.2012, 16:18 Uhr
Melden 48 Empfehlung 0

Also geht es nicht um Konsumentenschutz, sondern um staatliche Abzockerei. Und es wäre ebenso verkehrt, das Geld der Konsumentenschutzindustrie zuzustecken. Wenn etwas zuviel eingefordert wurde, steht der Betrag alleine den übervorteilten Kunden zu. Antworten



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