Wirtschaft

Wie die Zuger KB das Bankgeheimnis umgeht

Aktualisiert am 27.04.2012

Die Zuger Kantonalbank will sich im Steuerstreit absichern: Kunden mit Wohnsitz im Ausland sollen die Bank schriftlich ermächtigen, Daten an die Behörden weitergeben zu dürfen.

Die Zuger Kantonalbank hat Post an ihre Kunden im Ausland geschickt: Ein Gebäude der Bank in Zug.

Die Zuger Kantonalbank hat Post an ihre Kunden im Ausland geschickt: Ein Gebäude der Bank in Zug.
Bild: Keystone

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Die Zuger Kantonalbank (ZGKB) will jedes Risiko vermeiden. Ihre Kunden mit Wohnsitz im Ausland sollen bestätigen, dass das Bankgeheimnis für sie nicht mehr unbedingt gilt: Per Unterschrift sollen sie die Bank zu möglichen Datenlieferungen in Steuerbehörden ermächtigen.

«Wir verlangen von den Kunden eine Selbstdeklaration und bitten sie um die Zustimmung, dass wir im Rahmen von schweizerischen Amtshilfeverfahren Auskunft geben dürfen», sagte Pascal Niquille, Präsident der Geschäftsleitung der ZGKB, am Freitag der Nachrichtenagentur sda.

Er bestätigte damit Angaben, welche der «Blick» in seiner Freitagsausgabe publiziert hatte. «Das ist aber alles andere als eine Sensation», sagte Niquille weiter. Die ZGKB weise Kunden im Grunde genommen lediglich auf die geltende Gesetzeslage hin.

Mehr als Selbstdeklaration

Die Aufforderung der Auslands-Kunden zu einer Selbstdeklaration, also die Bekräftigung, dass der Kunde in seinem Land die Steuerpflicht einhält, ist bei vielen Schweizer Finanzinstituten heute gang und gäbe. Die Kunden können aber dabei ihre Schweizer Bank anlügen, und diese kann die Angaben nicht immer überprüfen.

Die ZGKB geht mit ihrer Aufforderung zu Einverständnis-Erklärungen einen Schritt weiter und will sich für alle Fälle absichern: Schweizer Banken dürfen wegen des althergebrachten Bankgeheimnisses Kundendaten nur unter bestimmten Auflagen ans Ausland übergeben, während internationale Verträge die Institute gleichzeitig in spezifischen Fällen klar dazu verpflichten.

Wenn Auslands-Kunden auf das Schreiben nicht reagieren, stellt die ZGKB ihnen das Dokument ein zweites Mal zu. Die ZGKB weist dabei ihre Kunden darauf hin, dass Konten saldiert werden könnten.

8,1 Milliarden Franken Vermögen

Die ZGKB hat nur Geschäftsstellen im Kanton Zug und betreut ausländische Kunden nicht vor Ort. Bankenchef Niquille betonte, dass das Schreiben mit der Aufforderung, der Aufhebung der Geheimhaltung zuzustimmen, nur an Kunden mit Wohnsitz im Ausland gegangen sei.

Die Zuger Staatsbank verwaltete Ende 2011 8,1 Milliarden Franken Kundenvermögen. wie viel davon Geld aus dem Ausland ist, hat die Bank bis dato nicht bekannt gegeben. Als börsenkotiertes Unternehmen darf sie solche Informationen auch nicht während des Börsenhandels veröffentlichen.

An der am (morgigen) Samstag stattfindenden Generalversammlung will sich Niquille aber zum grenzüberschreitenden Geschäft äussern.

(wid/sda)

Erstellt: 27.04.2012, 14:47 Uhr

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