Was das CS-Urteil für Bankkunden bedeutet
Von Bernhard Fischer. Aktualisiert am 18.10.2011 7 Kommentare
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Das Urteil könnte weitreichende Konsequenzen haben. Das Obergericht des Kantons Zürich hat entschieden: Die Credit Suisse (CSGN 19.09 -1.39%) (CS) muss «sämtliche bankinterne Personendaten» gegenüber den beiden Bankkunden offenlegen, ausser Notizen «zum persönlichen Gebrauch» oder Notizen, die lediglich der Gedächtnisstütze des Kundenberaters dienen. Zur Erinnerung: Vor zwei Jahren wollten sich zwei Kunden der Credit Suisse über jene Daten informieren, die die Bank über sie im Laufe der Kundenbeziehung angelegt hat. Mit ihrer Forderung sind sie bei der Bank zuerst abgeblitzt.
CS prüft Berufung
Für die CS ist das Spiel noch nicht zu Ende: «Bis 2. November haben wir Zeit, gegen das Urteil Berufung einzulegen», sagt Sprecher Marc Dosch zu DerBund.ch/Newsnet. Ob die Bank einen bundesrichterlichen Entscheid mit weiter reichender Strahlwirkung riskieren wird, «das prüfen wir gerade».
Für die Branche könnte das einen Paradigmenwechsel bedeuten. Anwalt Oliver Gnehm, der die beiden Kläger gegenüber der CS auf Herausgabe der Personendaten vertritt, sieht bereits jetzt darin ein «wegweisendes» Urteil. Er meint, dass in Zukunft nicht die Kunden beweisen müssen, dass in der Geschäftsbeziehung mit den Bankkunden etwas schiefgelaufen ist, sondern die Bank. Diese habe ja auch alles fein säuberlich dokumentiert.
Es geht «noch» nicht um Geld
Vorerst geht es nur um diese Aufzeichnungen und nicht darum, dass die Bank möglicherweise vertragsbrüchig wurde. Ob die Bank einen Schaden verursacht hat, lasse sich nur dann belegen, wenn die Kunden in die Unterlagen schauen können. Ausgangspunkt für den Rechtsstreit waren angebliche Optionsgeschäfte der CS für zwei Bankkunden, die diese nie autorisiert hätten.
Vorderhand geht es den Klägern daher nicht ums Geld. Anwalt Gnehm legt nach: «Wir haben bisher keine Schadenersatzansprüche geltend gemacht.» Ausschliessen will er das für die Zukunft aber nicht.
CS fährt «harte Linie»
Ob es sich um ein branchenweites Phänomen handelt, dass personenbezogene Daten aus Bankdokumenten zurückgehalten werden, lässt sich derzeit nicht sagen. Für Gnehm steht aber fest, dass das Urteil die Hemmschwelle bei den Bankkunden senken wird: «Es werden mehr werden, die Einsicht nehmen wollen, möglicherweise nicht nur bei der CS. Besonders, wenn sie sehen, dass das rechtlich möglich ist.»
Der Zürcher Wirtschaftsanwalt Daniel Fischer hält den Entscheid des Obergerichts für einen Schritt in die richtige Richtung, aber nicht für wegweisend: «Ich hatte bis jetzt nie Probleme, von einer Bank in Einzelfällen Dokumente zu bekommen.» Gnehm stimmt Fischer zwar zu, dass Banken durchaus Daten herausgeben würden – aber nur auf Einzelfallbasis. «Die CS fährt hingegen eine harte Linie und sagt, wir geben Daten grundsätzlich nicht heraus.»
Aufzeichnungen «einseitig»
Zwischen einer Bank und ihren Kunden werden Gespräche üblicherweise auch auf Tonband aufgezeichnet. Im Fall der CS geht es grossteils um Telefonate, die handschriftlich zusammengefasst wurden. Darin sieht Wirtschaftsanwalt Fischer allerdings ein Problem: «Die Kundenberater sind verpflichtet, diese Kundenaufzeichnungen zu machen. Diese sind aber nicht der Weisheit letzter Schluss. Denn eine Person schreibt nur ihre Sicht der Dinge auf, das ist eine einseitige Aufzeichnung.» (DerBund.ch/Newsnet)
Erstellt: 18.10.2011, 16:23 Uhr
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7 Kommentare
Jetzt wirds lustig! Jahrelang wurden wir Lehmann Opfer von CS als Lügner hingestellt. Hoffentlich müssen bald ein paar arrogante CS Leute umdenken. Das uns hier noch der Herr Thürig als Datenschützer hilft ist super, der Bankenombudsman hat uns ja im Stich gelassen! Antworten
Es ist wirklich zeitgemäss, dass für solche Beratungsgespräche ein Protokoll geführt wird, welches beidseitig zu unterzeichnen und eine Kopie dem Kunden auszuhändigen ist. Nur so können Kunden vor Beratungsfehler und nachträgliche, einseitigvorgenommene und ungewollte Aenderungen geschützt werden. Das ist in der heutigen Zeit kein Luxus mehr und die "Ehre der Bank" wird auch nicht beschnitten. Antworten
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