Wirtschaft

Vekselberg fürchtet die 40-Millionen-Franken-Busse

Von Marc Badertscher. Aktualisiert am 28.08.2010

Im Fall Oerlikon fordert der Bund eine Busse über 40 Millionen Franken gegen den russischen Investor. Das Urteil, das die Bundesrichter fällen, dürfte zum Präjudiz werden.

Mitgegangen, mitgehangen? Der russische Investor Viktor Vekselberg.

Mitgegangen, mitgehangen? Der russische Investor Viktor Vekselberg.
Bild: Keystone

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So kam die Busse zustande: Reduktion für «Ersttäter»

Das Börsengesetz regelt Sanktionen bei Verletzungen des Börsenrechts. Wer Meldepflichten nicht nachkommt, muss mit drakonischen Bussen rechnen. Einen klaren Massstab gibt es allerdings nicht. Das Eidgenössische Finanzdepartement, das die Bussen ausspricht, hat erheblichen Spielraum. Das Gesetz sieht einzig eine Höchstgrenze vor. Sie beträgt das Doppelte des nicht gemeldeten Transaktionsvolumens. Konkret geht es bei Viktor Vekselberg um 10,25 Prozent am Industriekonzern Oerlikon, für welchen eine Gruppenmeldung mit der österreichischen Beteiligungsgesellschaft Victory hätte erfolgen müssen. Maximal hätten die Behörden demnach eine Busse von 841 Millionen Franken aussprechen können, wie im Strafbefehl steht. Minimalstrafen sieht das Gesetz nicht vor. Allerdings kommen bei der Festsetzung der Busse die Kriterien gemäss allgemeinem Teil des Strafgesetzbuches zur Anwendung. Zu ihnen gehören Verschulden, Vorleben und die persönlichen Verhältnisse. All diese Faktoren spielen eine Rolle. Weil Vekselberg Ersttäter war, reduzierte das Departement von Bundesrat Hans-Rudolf Merz den Betrag auf 40 Millionen Franken. Ronny Pecik und Georg Stumpf erhielten gleich hohe Bussen. (mba)

In zwei Wochen verhandelt das Bundesstrafgericht in Bellinzona die grösste in der Schweiz je verhängte Busse wegen Bruchs des Börsenrechts. 40 Millionen Franken Busse fordert das Eidgenössische Finanzdepartement von Viktor Vekselberg. Er und die Investoren Ronny Pecik und Georg Stumpf hätten der Börse nicht gemeldet, dass sie eine Gruppe bildeten und gemeinsame Ziele verfolgten. Das war 2006, als der Russe den Österreichern in zwei Tranchen 13 Prozent am Industriekonzern Oerlikon abkaufte.

Eine einmalige Aktion: Noch nie wurde zuvor jemand substanziell wegen solcher Vergehen gebüsst. 50'000 Franken waren bisher das höchste Verdikt wegen Meldepflichtverletzungen. Und selbst Anwälte, die sonst Schweizer Firmen gegen Übernahmen verteidigen, sprechen inzwischen von einer überrissenen Busse.

Vekselberg fürchtet Rufschafen

Dabei haben die Behörden nur umgesetzt, was das Parlament im Börsengesetz vorschlug: Scharfe Sanktionen bei Vergehen auf dem Finanzplatz. 40 Millionen Franken schmerzen sogar Milliardär Vekselberg. Vielleicht nicht so sehr die Summe, sicher aber der Rufschaden.

Vekselberg holte sich den besten Anwalt, den er kriegen konnte: Lorenz Erni. Dieser hatte den ehemaligen Swissair-Chef Philippe Bruggisser aus der Bredouille geholt, ebenso den Ex-Finanzchef der Bank Vontobel, Hans-Peter Bachmann, oder den Financier Martin Ebner. Erni hat in publikumswirksamen Wirtschaftsfällen noch nie verloren.

Richtungsweisendes Urteil

Das sollte er besser auch diesmal nicht: Unterliegt er in der Berufung in Bellinzona, droht Vekselberg eine zweite, höhere Busse im hängigen Verfahren wegen seines Einstiegs bei Sulzer. So wie die Dinge liegen, ist der Oerlikon-Fall im Vergleich dazu eine Bagatelle, juristisch aber richtungweisend. Darin liegt die Brisanz.

Das hängt mit der Argumentationslinie des Finanzdepartements im Fall Sulzer zusammen. Die Vorgeschichte: Auch bei Sulzer arbeitete Vekselberg mit den Österreichern zusammen. Im April 2007 meldeten die Investoren aus dem Nichts heraus, dass sie mit Aktien und Optionen 32 Prozent des Traditionskonzerns kontrollierten. Anleger und Gesellschaft hatten keine Chance zu reagieren. Dabei müssten neue Investoren ein Engagement melden, sobald sie die Besitzschwelle von drei Prozent überschreiten.

Dunkelgrauzone

Die Finanzmarktaufsicht Finma legte in ihrer ausführlichen Untersuchung dar, wie der beim Angriff federführende Pecik bei verschiedenen Banken mit sogenannten Cash-Settlement-Optionen auf Sulzer arbeitete.

Diese Art Optionen berechtigen eigentlich nicht zum Kauf der Aktie. Doch Ronny Pecik fand einen Weg, sich die Aktien trotzdem zu sichern. Er liess sich vom zuständigen Bankhändler im Bloomberg-Chat bestätigen, in der heissen Phase des Einstiegs bei Sulzer die Cash-Settlement-Optionen in normale Optionen wandeln zu können. Dadurch war der Zugriff auf die Aktien garantiert.

Eine Dunkelgrauzone. Pecik stellte sich auf den Standpunkt, Cash-Settlement-Optionen seien grundsätzlich nicht zu melden gewesen. Die Finma dagegen sprach von einem meldepflichtigen indirekten Aktienerwerb. Die Aufsicht verfügt über die Chat-Protokolle, und damit könnte es für Pecik eng werden: Im ähnlich gelagerten Fall Implenia urteilte das Bundesgericht im Frühling gegen den heimlichen Aufkäufer Laxey. Der Hedgefonds verfolgte eine vergleichbare Strategie wie Pecik, nur benutzte er ein anderes Finanzinstrument.

Der Wind hat gedreht

Und Vekselberg? Er und seine Beteiligungsgesellschaft Renova waren kaum die Treiber hinter den Optionsgeschäften. Trotzdem droht ihm mindestens das klassische Mitgegangen-Mitgehangen. Dreh- und Angelpunkt für die Behörden ist auch hier die Frage, ob er und die Österreicher damals als börsenrechtliche Gruppe zu taxieren sind. Und anders als im Fall Oerlikon steht ihnen zur Beantwortung dieser Frage einschlägiges Material aus Österreich zur Verfügung, das via Amtshilfe eingetroffen ist.

Die Sanktionen müssten im Fall Sulzer eigentlich schärfer ausfallen. Erstens berechnet sich die Busse am Transaktionsvolumen. Und das war hier grösser. Zweitens wiegt das Vergehen schwerer: Bei Sulzer haben sich die Investoren mutmasslich heimlich eingekauft, wogegen bei Oerlikon der Schaden weniger augenfällig ist: In den Medien war schon bald einmal vom «Dreiergespann» die Rede. Eine Gruppenmeldung hätte kaum jemanden überrascht (auch wenn der Markt Gewissheit liebt und das Gesetz es verlangt): Was Vekselberg aufkaufte, stammte von den Österreichern. Das wurde so gemeldet und von den Behörden auch nicht beanstandet.

Als die Finanzaufsicht den Hebel umlegte

Der Fall Vekselberg war von Beginn an auch eine politische Angelegenheit. In den Jahren 2005, 2006 und 2007 begannen private Finanzinvestoren und Hedgefonds gehäuft, Schweizer Industriekonzerne mithilfe von umstrittenen Methoden zu kontrollieren. Neben Laxey und Victory von Pecik und Stumpf war da zum Beispiel Focus Capital. Der Hedgefonds machte sich an den Gipfelibäcker Hiestand und das Waschmaschinenunternehmen Schulthess heran, Giorgio Behr unter anderem an den Schleifmittelhersteller Sia Abrasives.

Politiker begannen gegen Spekulanten, Machenschaften und den Ausverkauf der Heimat zu wettern. Firmenpräsidenten suchten und fanden den Kontakt zu den Behörden, die Meldeschwelle wurde von 5 auf 3 Prozent herabgesetzt. Dann legte die Finanzaufsicht den Hebel um. Vekselberg – im Schlepptau der Österreicher – war einfach der erste prominente Akteur, der zu spät gespürt hat, dass der Wind gedreht hatte.

Behörden wollen kein Öl ins Feuer giessen

Und wie der Fall zu Beginn politisch angeschoben wurde, so könnte er auch politisch enden. Vekselberg hat sich als langfristiger Investor erwiesen: Im letzten Winter beteiligte er sich mit einer halben Milliarde Franken an der Sanierung von Oerlikon. Inzwischen vermittelt er auch kleineren Schweizer Firmen Auftritte in Russland. Mancherorts, auch bei einem Teil der Behörden, möchte man nicht neues Öl ins Feuer giessen.

Im Fall Oerlikon ist der Spielraum allerdings weg. Hier entscheidet schlicht das Gericht. Doch bei Sulzer hat das Finanzdepartement Handlungsoptionen. Offenbar ist der Gedanke salonfähig geworden, allfällige Bussen abgestuft auszusprechen. Vekselberg könnte demnach deutlich glimpflicher davonkommen als etwa Pecik.

(Tages-Anzeiger)

Erstellt: 28.08.2010, 12:28 Uhr

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