Wirtschaft

UBS-Kunde verklagt die Schweiz

Aktualisiert am 05.05.2011 6 Kommentare

Ein Amerikaner wehrt sich dagegen, dass die Informationen zu seinem UBS-Konto an die USA ausgeliefert werden. Er klagt vor dem Menschenrechtshof in Strassburg. Andere könnten es ihm gleichtun.

Ein gefährliches Pflaster für Bürger der USA: Die Schalterhalle der UBS am Paradeplatz in Zürich.

Ein gefährliches Pflaster für Bürger der USA: Die Schalterhalle der UBS am Paradeplatz in Zürich.
Bild: Keystone

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Das Amtshilfeabkommen zwischen der Schweiz und den USA hebt das Bankgeheimnis für zahlreiche UBS-Kunden auf. Einer hat die Schweiz deswegen beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg eingeklagt. Seine Anwälte, Yves Bonnard und Guillaume Grisel von der Lausanner Anwaltskanzlei Bonnard Lawson, bestätigten eine entsprechende Meldung der «Handelszeitung».

Ihr Klient rüge unter anderem eine Verletzung des Rechts auf Privatsphäre, einen Verstoss gegen das Gleichbehandlungsgebot sowie die Verletzung des Verbots rückwirkender Gesetze.

Weitere Klagen könnten folgen

Anfang März war der Amerikaner, wie andere Kunden der Grossbank, noch vor dem Bundesverwaltungsgericht gescheitert. Weil das Schweizer Recht bei internationaler Amtshilfe keinen Weiterzug ans Bundesgericht erlaube, gelange der Mann nun ans Gericht in Strassburg, erklärten die Anwälte.

Der EGMR kann die Schweiz zwar nicht an der Datenlieferung an die USA hindern, er kann die Schweiz aber rügen. Bonnard und Grisel vermuten, dass noch weitere Kunden nach Strassburg gelangen. Das Bundesamt für Justiz hat laut der «Handelszeitung» keine Kenntnis von der Beschwerde. Die Grossbank UBS (UBSN 17.82 1.65%) wollte sich gegenüber der Zeitung nicht äussern. Am Donnerstagabend waren die beiden Institutionen nicht mehr erreichbar.

Hängige Fälle vor Bundesverwaltungsgericht

Im Zusammenhang mit der UBS-Steueraffäre sollten die Kontodaten von total 4450 UBS-Kunden den USA übermittelt werden. Mehrere hundert von ihnen wehrten sich vor dem Bundesverwaltungsgericht. Einige Fälle sind noch immer hängig.

Die UBS-Steueraffäre nahm 2007 ihren Anfang, als die US-Behörden gegen UBS-Kundenberater Ermittlungen aufnahmen. Die Kundenberater wurden verdächtigt, US-Amerikaner zum Steuerbetrug animiert zu haben. Nach mehreren Verhandlungen verlangten die USA Anfang 2009 schliesslich von der UBS rund 52'000 Kundendaten. Im August 2009 einigten sich die Schweiz mit den USA auf einen Vergleich. Die USA verzichteten auf eine Zivilklage, sollten dafür aber mittels eines neuen Amtshilfegesuchs 4450 UBS-Kundendaten erhalten. (rub/sda)

Erstellt: 05.05.2011, 20:48 Uhr

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6 Kommentare

wolfgang wenger

05.05.2011, 21:20 Uhr
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UBS ist schaebig and strafte vor allem die Schwachen(Leute mit nied. Saldo)mit ihren Konto-Aufloesungen ohne jegliche Vorwarnung und dann verschwand alles unter einer Decke, ich bin auch geschaedigt weil das Konto ohne meine Einwilligung einfach aufgehoben wurde. Man kann niemandem mehr trauen da draussen egal ob es in Drittwelt,USA, Schweiz oder sonst wo passiert.. UBS hat mich ausgebeutet ! Antworten


Markus Grimm

06.05.2011, 15:32 Uhr
Melden 3 Empfehlung 0

ZURECHT die Klagen! Rückwirkende Gesetze sind das FEIGSTE das es gibt - eines Rechtsstaates unwürdig !!! Antworten



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