UBS kämpft gegen eine Sammelklage in New York

Von Marc Badertscher. Aktualisiert am 30.01.2010

UBS-Aktionäre verlangen Schadenersatz in Milliardenhöhe wegen Falschaussagen der Bankleitung. Nun naht der Moment, da Richter Sullivan entscheidet, ob die Sammelklage zugelassen wird.

«UBS war eine tickende Zeitbombe», behaupten die Kläger.

«UBS war eine tickende Zeitbombe», behaupten die Kläger. (Bild: Keystone)

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Die schriftlichen Argumente der Anwälte sind seit gestern alle auf dem Tisch. Noch folgen einige mündliche Anhörungen, dann aber liegt es nur noch an Richter Richard J. Sullivan, ob die UBS (UBSN 11.15 -0.89%) ein weiteres Mal vor Gericht muss, weil sie reichen Amerikanern geholfen hat, Steuern zu hinterziehen. Wird der Richter auf die Sammelklage gegen die UBS eintreten? Auf eine Klage, die unzufriedene Aktionäre über grosse New Yorker Kanzleien letztes Jahr am Bezirksgericht Southern District of New York eingereicht haben?

Klage in Milliardenhöhe

Es geht um Milliarden. Allein die vier Hauptkläger machen einen Schaden von 277 Millionen Dollar geltend. Doch würde die Sammelklage als Ganzes gutgeheissen, hätte weltweit jeder, der in der fraglichen Periode UBS-Aktienbesitzer war, Anspruch auf Schadenersatz.

Die Hauptkläger sind institutionelle Anleger aus den USA, Deutschland, Luxemburg und Dänemark. Sie werfen der UBS und der früheren Führung vor, die Aktionäre über das wahre Ausmass der Krise wider besseres Wissen im Unklaren gelassen zu haben. Und zwar bezüglich der Steueraffäre, aber auch bezüglich der Subprime-Krise mit den Milliardenabschreibern und den Verlusten mit Auktionsanleihen (ARS-Papieren). In den letzten beiden Punkten baut die Sammelklage auf früheren Klagen auf, die zum Teil schon 2007 eingereicht wurden. Weil ihnen wichtige Informationen vorenthalten worden seien, hätten die Anleger ihre UBS-Aktien behalten und wegen des andauernden Kursniedergangs Schaden erlitten, so lautet die Argumentation.

Ganze Branche im Visier

Angeschuldigt ist die Bank selber, aber auch die ehemalige Führung von Marcel Ospel über Marcel Rohner bis hin zu Peter Wuffli und ehemaligen Verwaltungsräten wie Fiat-Boss Sergio Marchionne oder Alinghi-Chef Ernesto Bertarelli – insgesamt 20 UBS-Topleute.

Es steht viel auf dem Spiel. Denn die UBS ist nicht die einzige Bank, die mit Vorwürfen zur Informationspolitik in der Krise eingedeckt wurde. Ein Urteil würde die ganze Branche treffen. In einem Nebenaspekt richtet sich die Klage sogar explizit auch gegen andere Banken wie J. P. Morgan, Goldman Sachs, Deutsche Bank oder Credit Suisse. Alle grossen Banken haben sich deshalb in Erklärungen an das Gericht gewandt und ihre Unterstützung für die UBS-Verteidigungsstrategie klar gemacht. Bereits hat der Fall mehr als Tausend Seiten Gerichtsakten produziert. Allein die Klageschrift ist 563 Seiten dick.

Die erste Verteidigungslinie der UBS besteht darin, die Klage gar nicht erst zuzulassen. Das Hauptargument ist dabei die Herkunft von drei der vier Hauptkläger: Sie stammen aus Europa, und normalerweise kaufen solche Investoren ihre UBS-Aktien nicht über die New Yorker Börse, sondern etwa über Zürich. Deshalb sei das Gericht in New York gar nicht zuständig. Die UBS stützt sich dabei auf den US-Supreme-Court, der im ähnlich gelagerten Fall der National Australian Bank genau so entschieden hat, wie es sich die UBS wünscht.

Prozess über Jahre

Dringt die UBS damit durch, wären auf einen Schlag 88 Prozent der Aktionäre von der Sammelklage ausgeschlossen, denn 88 Prozent des Handels mit UBS-Aktien fanden in der fraglichen Periode nicht in den USA statt, wie die UBS in den Akten vorbringt.

Lässt der Richter die Klage zu, müssten die Kläger beweisen, dass die Kursverluste der UBS-Aktie direkt auf die Informationspolitik der damaligen Chefs zurückzuführen waren. Ganz einfach dürfte das nicht sein. Fast alle Banken hätten im relevanten Zeitraum parallel Kurseinbrüche verzeichnet, argumentiert die UBS.

Beobachter schliessen nicht aus, dass trotzdem zumindest ein Teil der Klage vor Gericht verhandelt wird und sich der Prozess über Jahre hinzieht. «Zum Schluss endet es aber immer im Vergleich», sagt ein Experte. Ohne Urteil wird der Fall UBS allerdings nicht zum Präzedenzfall für die Branche.

Kaum Gefahr aus der Schweiz

Heikler wäre die ganze Angelegenheit für die UBS, wenn ihre Verwaltungsräte und Chefs von Schweizer Behörden angeklagt worden wären. Das hätte die UBS zum speziellen Fall gemacht: In keinem anderen Land sind bisher die Verantwortlichen vor Gericht gezogen worden. «Das gerichtliche Material aus der Schweiz wäre für die Sammelkläger von Nutzen gewesen», sagt der Experte.

Auch von Aktionärsseite droht der Bank aus der Schweiz kaum Ungemach. «Hier müsste jeder Aktionär einzeln klagen, und es wäre sehr schwierig, einen Anspruch geltend zu machen», sagt Anwalt Andreas Rüd. Die UBS wollte sich zum Fall nicht äussern.

(Tages-Anzeiger)

Erstellt: 30.01.2010, 07:13 Uhr

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