Wirtschaft

Sonova erwartet hohe Schadenersatzklage

Aktualisiert am 02.04.2012 6 Kommentare

Die missbräuchlichen Aktienverkäufe vom letzten Jahr könnten den Hörgerätehersteller Sonova teuer zu stehen kommen: Die Schadenersatzklage fällt weitaus höher aus als bisher angenommen.

Wie viel wussten die Beteiligten? Der Verwaltungsrat um den damaligen Präsidenten Andreas Rihs. (21. Juni 2011)

Wie viel wussten die Beteiligten? Der Verwaltungsrat um den damaligen Präsidenten Andreas Rihs. (21. Juni 2011)
Bild: Keystone

Sonova

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Die Affäre um Aktienverkäufe des Topmanagements könnte den Hörgerätehersteller Sonova (SOON 107.5 0.66%) noch teurer zu stehen kommen als Mitte März angekündigt. Das Unternehmen hat Zahlungsbefehle verschiedener Investoren von insgesamt 26 Millionen Franken erhalten.

Erwartet hatte es lediglich Forderungen in der Höhe von 15 Millionen Franken. Bei den Zahlungsbefehlen geht es um Schadenersatzansprüche. Die Investoren betreiben Sonova vorsorglich, um eine Verjährung der behaupteten Ansprüche zu verhindern. Sonova hat gegen die Betreibungen Rechtsvorschlag erhoben, wie der Hörgerätehersteller heute mitteilte.

Rechtsvertreter aus Belgien

Die Investoren, welche Schadenersatz fordern, werden durch die in Belgien beheimatete Investorenschutzorganisation Deminor vertreten. Diese hatte bereits an der Generalversammlung 2011 angekündigt, wegen der zu späten Gewinnwarnung im März 2011 Schadenersatz zu fordern.

Sonova-Manager hatten damals für rund 47 Millionen Franken Aktien verkauft, kurz bevor Sonova Mitte März ankündigte, der Gewinn im Geschäftsjahr 2010/11 falle wegen Problemen mit einem Hörimplantat tiefer aus als erwartet. Das Nachsehen hatten damals verschiedene institutionelle Anleger, die kurz vor der Gewinnwarnung Aktien gekauft hatten.

Nach wie vor ist nicht klar, inwiefern die Sonova-Topleute bei ihren Aktienverkäufen von den tieferen Gewinnzahlen wussten, die das Unternehmen Mitte März 2011 in Aussicht stellte.

Börsengeschäfte im Wissen um bestimmte Unternehmensentwicklungen sind ein Strafbestand. Deshalb untersucht die Staatsanwaltschaft Zürich den Fall. Die Börsenaufsicht SIX Swiss Exchange prüft zudem unter anderem, ob die Gewinnwarnung im März 2011 rechtzeitig erfolgte. (mrs/sda)

Erstellt: 02.04.2012, 08:26 Uhr

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6 Kommentare

Robert Steffen

02.04.2012, 09:30 Uhr
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Ich würde mir wünschen, dass die Managerhaftpflicht für einmal voll zum tragen kommt, d.h.,
dass die fehlbaren mit Ihrem Privatvermögen einzustehen haben. Dies dürfte jedoch ein frommer
Wunsch bleiben..........
Antworten


Eugen Fischer

02.04.2012, 08:47 Uhr
Melden 8 Empfehlung 0

Aber eben in der Schweiz wird es doch keinerlei echte Massnahmen geben, die gegen den wahrscheinlich offenen Missbrauch sprechen. Hat man nicht allzulange immer alles erduldet und mit allen Regeln des Rechtsstaates nicht unternommen, um gegen offenen Missbracuh vorzugehen! Antworten



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