Wirtschaft
Sonova erwartet hohe Schadenersatzklage
Aktualisiert am 02.04.2012 6 Kommentare
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Die Affäre um Aktienverkäufe des Topmanagements könnte den Hörgerätehersteller Sonova (SOON 107.5 0.66%) noch teurer zu stehen kommen als Mitte März angekündigt. Das Unternehmen hat Zahlungsbefehle verschiedener Investoren von insgesamt 26 Millionen Franken erhalten.
Erwartet hatte es lediglich Forderungen in der Höhe von 15 Millionen Franken. Bei den Zahlungsbefehlen geht es um Schadenersatzansprüche. Die Investoren betreiben Sonova vorsorglich, um eine Verjährung der behaupteten Ansprüche zu verhindern. Sonova hat gegen die Betreibungen Rechtsvorschlag erhoben, wie der Hörgerätehersteller heute mitteilte.
Rechtsvertreter aus Belgien
Die Investoren, welche Schadenersatz fordern, werden durch die in Belgien beheimatete Investorenschutzorganisation Deminor vertreten. Diese hatte bereits an der Generalversammlung 2011 angekündigt, wegen der zu späten Gewinnwarnung im März 2011 Schadenersatz zu fordern.
Sonova-Manager hatten damals für rund 47 Millionen Franken Aktien verkauft, kurz bevor Sonova Mitte März ankündigte, der Gewinn im Geschäftsjahr 2010/11 falle wegen Problemen mit einem Hörimplantat tiefer aus als erwartet. Das Nachsehen hatten damals verschiedene institutionelle Anleger, die kurz vor der Gewinnwarnung Aktien gekauft hatten.
Nach wie vor ist nicht klar, inwiefern die Sonova-Topleute bei ihren Aktienverkäufen von den tieferen Gewinnzahlen wussten, die das Unternehmen Mitte März 2011 in Aussicht stellte.
Börsengeschäfte im Wissen um bestimmte Unternehmensentwicklungen sind ein Strafbestand. Deshalb untersucht die Staatsanwaltschaft Zürich den Fall. Die Börsenaufsicht SIX Swiss Exchange prüft zudem unter anderem, ob die Gewinnwarnung im März 2011 rechtzeitig erfolgte. (mrs/sda)
Erstellt: 02.04.2012, 08:26 Uhr
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6 Kommentare
Aber eben in der Schweiz wird es doch keinerlei echte Massnahmen geben, die gegen den wahrscheinlich offenen Missbrauch sprechen. Hat man nicht allzulange immer alles erduldet und mit allen Regeln des Rechtsstaates nicht unternommen, um gegen offenen Missbracuh vorzugehen! Antworten
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