Wirtschaft
«So können die Aktionäre Druck ausüben»
Von Bernhard Fischer. Aktualisiert am 20.04.2012 7 Kommentare
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Zur Minder-Initiative
Konsultativabstimmungen fingen in der Schweiz vor etwa drei Jahren an. In den Niederlanden und Schweden stimmen die Aktionäre seit Jahren bindend über die Löhne des Verwaltungsrats ab. Die Schweizer Minder-Initiative geht aber weiter. Demgemäss stimmen die Aktionäre nicht nur über das Entlohnungssystem ab, sondern auch darüber, wie viel Franken die Geschäftsleitung unterm Strich erhalten soll. Das geht hierzulande vielen zu weit, weil immer noch der Verwaltungsrat die Geschäftsleitung berufe und nicht der Aktionär, so das Argument. Und es sei der Verwaltungsrat, der sich wiederum dem Votum der Aktionäre stelle.
Direkter Gegenvorschlag
Das hat zu intensiven Diskussionen im Parlament geführt. Der Nationalrat hat im März entschieden, dass er das Volk sowohl über das Anliegen des Unternehmers Thomas Minder abstimmen lassen will als auch über einen direkten Gegenvorschlag. Dieser verlangt eine Steuer, wenn Firmen ihren Managern jährliche Vergütungen von mehr als drei Millionen Franken auszahlen. Gleichzeitig haben die Räte einen indirekten Gegenvorschlag ausgearbeitet, über den das Volk nur bei einem Referendum abstimmen kann.
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Weltweit proben immer mehr Aktionäre den Aufstand. Gesalzene Bankerboni und himmelhohe Managerlöhne haben die Anteilseigner von Banken und Unternehmen dermassen auf die Palme gebracht, dass jetzt bei den Generalversammlungen die Fetzen fliegen. Verluste und Finanzskandale müssen sich die Top-Banker zuschreiben lassen, das würde die hohen Saläre in keiner Weise mehr rechtfertigen, so der Tenor. Nun haben zwei Bankenriesen klein beigegeben und die Löhne der Chefs nach unten korrigiert. Citigroup und Barclays haben deren Saläre fast halbiert. Am 27. April hält die Credit Suisse (CSGN 29.25 1.74%) ihre Generalversammlung ab, am 3. Mai die UBS. (UBSN 17.82 1.65%) Können die Beispiele aus dem angloamerikanischen Raum auch in der Schweiz Schule machen?
Freiwillige Massnahme
Wohl nicht so bald, wenn man bedenkt, dass die Schweiz eines der wenigen Länder ist, wo die Aktionäre kein gesetzliches Recht haben, ihre Stimme zu den Managerlöhnen abzugeben. «Es ist eine freiwillige Massnahme des Unternehmens, eine solche Konsultativabstimmung durchzuführen», erklärt Dominique Biedermann, Direktor der schweizerischen Stiftung für nachhaltige Entwicklung, Ethos.
Das Gesellschaftsrecht in der Schweiz sagt klar: Wenn es um Löhne geht, ist der Verwaltungsrat zu hundert Prozent per Gesetz dafür verantwortlich. Allein deswegen kann die Abstimmung der Aktionäre nur konsultativ sein. «Der Verwaltungsrat beschliesst die Löhne für sich selbst und für die Geschäftsleitung», sagt Biedermann.
Wirkung nimmt zu
Dennoch sind solche Abstimmungen keinesfalls wirkungslos. Erstens: «Die Unternehmen müssen dadurch rasch transparenter werden, weil die Aktionäre sich sonst nicht zur Höhe der Löhne äussern können. Der Verwaltungsrat muss daher die Lohnsysteme im Detail erklären», so Biedermann.
Zweitens: Wenn eine Abstimmung abgehalten wird, dann gibt es Ablehnungen und Zustimmungen auch schwarz auf weiss. Je höher die Gegenstimmen ausfallen, desto weniger können sie vom Verwaltungsrat ignoriert werden, meint Biedermann. Ein Beispiel: In den vergangenen Tagen waren zwischen 10 und 20 Prozent der Aktionäre bei den Generalversammlungen von Swiss Re (SREN 72.2 -0.82%) und Nestlé (NESN 66.95 0.37%) mit der Entlöhnung nicht einverstanden. So ein Ergebnis zeigt in der Schweiz offenbar Wirkung. Denn: «Die Verwaltungsräte haben es in der Schweiz gar nicht gern, wenn mehr als fünf Prozent dagegen stimmen. Sie sind es gewohnt, dass mindestens 98 Prozent dafür sind.»
Letztlich ist ja der Verwaltungsrat vom Votum der Aktionäre abhängig, die über dessen Entlastung oder Wiederwahl abstimmen. «So können die Aktionäre Druck ausüben», sagt Biedermann. Wenn der Verwaltungsrat die Aktionäre nicht anhört, dann könnte es bei der nächstjährigen Generalversammlung für den Verwaltungsrat eng werden.
Veto ist die letzte Möglichkeit
Biedermann nennt noch ein aktuelles Beispiel: «Wir sehen das derzeit bei der Finanzgesellschaft GAM.» Der Verwaltungsrat wolle nicht transparent sein und lehne eine Konsultativabstimmung ab. Ausserdem bestehe der Verwaltungsrat angesichts der Grössenordnung von GAM aus viel zu wenigen VR-Mitgliedern. Und: «Die Entschädigungen sind im Verhältnis zu Umsatz und Gewinn sehr hoch.» In so einem Fall bleibt für Biedermann keine andere Möglichkeit, als gegen die Entlastung des Verwaltungsrats zu stimmen. (DerBund.ch/Newsnet)
Erstellt: 20.04.2012, 15:35 Uhr
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7 Kommentare
Dominique Biedermann vertritt gute Ideen. Eindrückliches und überzeugendes Auftreten ist jedoch nicht seine Stärke. Nomen est omen kann man bei ihm tatsächlich sagen. Die Ethos-Stiftung braucht aber ein selbstsicheres, ausdrucksstarkes und beeindruckendes Sprachrohr, wenn sie die Ethiklosen wirklich auf den Pfad der Tugend führen will. Antworten
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