Preisüberwacher wehrt sich gegen Aufschläge bei 208 Medikamenten
Von Andreas Flütsch. Aktualisiert am 05.03.2010 9 Kommentare
Arzneimittel auf der Preisspirale: Einige Medikamente kosten seit dem 1. März das Doppelte. (Bild: Keystone)
Gross verkündete das Bundesamt für Gesundheit (BAG) Anfang der Woche, dass viele Medikamente ab sofort billiger seien. Die Krankenkassen sparten mit den Senkungen 400 Millionen Franken. Mit keinem Wort erwähnte die Gesundheitsbehörde des Bundes hingegen, dass gleichzeitig 208 Medikamente zum Teil massiv teurer wurden. In 17 Fällen macht der behördlich verordnete Aufschlag über 50 Prozent aus.
Betroffen sind oft Mittel, die schon lange erhältlich sind und in grossen Mengen verkauft werden. Darunter Schmerzmittel mit dem Wirkstoff Paracetamol. So stieg etwa der Preis von 8 Tabletten Dafalgan mit je einem Gramm Wirkstoff per Anfang März von 3.75 auf 5.90 Franken – ein Aufschlag von 57 Prozent. In den Aufschlägen sind die Zuschläge, welche die Apotheker seit Einführung der sogenannten leistungsorientierten Abgeltung verrechnen dürfen, noch nicht eingerechnet.
Auslöser für die Erhöhungen war eine Preisüberprüfung bei rund 2000 kassenpflichtigen Medikamenten, die stärker ans Preisniveau der Vergleichsländer Dänemark, Holland, Deutschland, Grossbritannien, Frankreich und Österreich angepasst werden sollten.
Packungszuschläge verdoppelt
Die teilweise happigen Aufschläge basieren auf einer Übergangsregelung vom Sommer 2009 in einer Verordnung auf Stufe Departement. Danach darf bei Medikamenten, die schon längere Zeit im Verkauf sind, der sogenannte Packungszuschlag von zwei auf vier Franken angehoben werden. Die zwei Franken Differenz führen nun vorab bei tiefpreisigen Mitteln prozentual zu einer saftigen Erhöhung.
Der Preisüberwacher Stefan Meierhans hat dem Vernehmen nach schon vor Wochen einen Spezialisten nachrechnen lassen und bei der Gesundheitsbehörde reklamiert. «Wir haben vor einiger Zeit beim Bundesamt für Gesundheit interveniert», bestätigt Meierhans auf Anfrage.
Der Preisüberwacher stelle sich auf den Standpunkt, die Verordnung, die aus der Zeit von Bundesrat Couchepin stammt, sei nicht konform mit dem Krankenversicherungsgesetz, ist aus zuverlässiger Quelle zu hören. Es dürfe nicht sein, dass Mittel, die zum Teil schon lange am Markt seien, dermassen aufschlagen. Denn an den teurer gewordenen Mitteln habe sich nichts verändert. Weil das Gesetz der Verordnung vorgehe, seien die höheren Packungszuschläge hinfällig. Der Preisüberwacher hat eine entsprechende Empfehlung ans BAG erlassen, heisst es.
Bloss administrative Gründe?
Die Gesundheitsbehörde begründete die höheren Packungzuschläge gegenüber Fachleuten damit, sie seien administrativ einfacher zu handhaben als andere Lösungen. Die Aufschläge kommentieren will die Behörde indes nicht. «Wir stehen in Kontakt mit dem Preisüberwacher», sagt BAG-Sprecher Daniel Dauwalder einzig. Auch Preisüberwacher Meierhans will nur so viel sagen: «Wir sind daran, gemeinsam eine Lösung zu finden.»
Gesucht wird dem Vernehmen nach ein Weg, wie das BAG die höheren Packungszuschläge einfach und rasch wieder rückgängig machen kann – bevor betroffene Konsumenten sich über die Aufschläge zu beschweren beginnen.
Die höheren Preise gelten seit Anfang der Woche. Bis jetzt habe es keine Reklamationen gegeben, sagt Josianne Walpen von der Stiftung für Konsumentenschutz. Vielleicht dauere es noch ein wenig. Auch bei den Aufschlägen wegen der leistungsorientierten Abgeltung der Apotheker seien die Reaktionen jeweils etwas verzögert gekommen, «aber besonders häufig auf die Preise von Medikamenten, die relativ günstig sind», sagt Konsumentenberaterin Walpen.
(Tages-Anzeiger)
Erstellt: 05.03.2010, 04:00 Uhr
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