Wirtschaft

Novartis streitet illegale Datenbeschaffung ab

Von Daniel Schindler. Aktualisiert am 28.03.2012

Der Pharmakonzern wehrt sich gegen einen «Spiegel»-Artikel über mögliche Verletzungen des Arztgeheimnisses.

Für einen Pharmakonzern sind Patientendaten nützlich: Novartis-Hauptsitz in Basel. (11. Januar 2011)

Für einen Pharmakonzern sind Patientendaten nützlich: Novartis-Hauptsitz in Basel. (11. Januar 2011)
Bild: Keystone

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Wer zum Arzt geht, rechnet damit, dass dieser die Patientendaten nicht weitergibt. Sie gelten als vertraulich. Diesen Grundsatz helfe Novartis (NOVN 71.8 0.49%) in Deutschland zu brechen, indem sich der Pharmakonzern Zugang zu Ärztecomputern verschaffe, heisst es in einem kritischen Artikel in der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift «Spiegel». Das Nachrichtenmagazin beruft sich auf «interne Dokumente aus der Deutschland-Zentrale» von Novartis.

Konkret geht es um ein Angebot des Unternehmens an Ärzte, den Kontakt zu einem «externen Sachverständigen für ärztliche Abrechnung» herzustellen. Diesem könne der Arzt die Patientendaten schicken, worauf der Sachverständige die Daten gegen ein Honorar von 119 Euro auswerte und Tipps liefere, wie die Praxis Geld sparen könnte.

So helfe der externe Berater zum Beispiel, sogenannte Regresse zu vermeiden. Dabei handelt es sich um Strafzahlungen, die anfallen, wenn ein Arzt im Vergleich zu seinen Kollegen zu viele Medikamente verschreibt.

Daten auf USB-Stick kopiert

Wie es in dem Medienbericht heisst, helfe der Novartis-Vertreter den Ärzten dabei, die entsprechenden Daten – Patientennamen, Wohnorte, Geburtsdaten und Diagnosen – vom Computer in der Praxis auf einen USB-Stick zu kopieren. In einer internen Anleitung von Novartis heisse es, so der Bericht, der USB-Stick solle «per Post» an den externen Berater für die Praxisanalyse nach Halle geschickt werden.

Der Artikel unterstellt, dass Novartis den Service für die Ärzte unterstützt, um an vertrauliche Daten zu gelangen. Denn für einen Pharmakonzern sind Patientendaten nützlich. Das Unternehmen kann damit in Erfahrung bringen, welche Ärzte bestimmte Krankheiten häufiger behandeln – und das Marketing entsprechend darauf ausrichten.

Dass Novartis den Dienst anbiete, um in unzulässiger Weise an Patientendaten zu gelangen, weist das Unternehmen zurück. «Ärzte haben ein berechtigtes Interesse und auch das Recht, sich vor möglichen Regressforderungen zu schützen», so Firmensprecher Satoshi Sugimoto zur BaZ. Die Ärzte «können und dürfen» auf die Beratung von Experten zurückgreifen. «Selbstverständlich sind keinerlei Daten an Novartis gegangen», hält das Unternehmen fest.

Laut Experten heikel

Die Weitergabe von Patientendaten an Dritte gilt für Experten dennoch als zumindest nicht unproblematisch. Hanspeter Kuhn, Leiter Rechtsdienst bei der Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte, etwa meint gegenüber DerBund.ch/Newsnet: «Falls das stimmt, handelt es sich um eine krasse Verletzung des Arztgeheimnisses.» Laut Novartis werden «dieser oder ähnliche Dienste» in der Schweiz nicht angeboten. (Basler Zeitung)

Erstellt: 28.03.2012, 07:22 Uhr

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