Neuer Verdacht im grossen Steuerstreit

Von Ralph Pöhner. Aktualisiert am 19.03.2009 4 Kommentare

Der Steuerstreit zwischen UBS und USA geht in die nächste Runde: Das amerikanische Justizministerium soll jetzt auch Schweizer Anwälte und Treuhänder in die Mangel nehmen.

Nicht nur die UBS und nicht nur ihr Spitzenmann Raoul Weil stehen im Visier der US-Justiz, jetzt laufen offenbar auch Ermittlungen gegen Anwälte und Treuhänder. Wie die «New York Times» meldet, richtet sich der Verdacht der Beihilfe zum Steuerbetrug gegen mehrere Personen in der Schweiz und in den USA. Damit weitet sich der Fall nochmals aus.

Konkret genannt werden ein Treuhandunternehmen in Zürich sowie eine Rechtsanwaltskanzlei mit Büros in Zollikon und Genf – respektive deren Leiter: Gegen sie bereite das Justizministerium eine Anklage vor, denn sie hätten Hand in Hand mit der UBS amerikanischen Steuerzahlern geholfen, Offshore-Tarnfirmen zu gründen. Unter anderem seien sie mit UBS-Bankern in die USA geflogen, um dort Kunden bei der Steuervermeidung zu unterstützen. Dies trifft sich mit dem Branchengerücht, dass sich die Banker auf Kundenreisen nach Übersee oft auch von Anwälten begleiten liessen, wobei diese als diskrete Daten-Träger dienten.

«Strukturen/Vehikel, die Sie amerikanischen Kunden empfehlen»

Das Justizministerium stützt sich unter anderem auf ein internes UBS-Memo, laut dem die erwähnten Schweizer Treuhänder und Anwälte von der Grossbank dazu eingeladen wurden, «eine Präsentation zu machen über die Strukturen/Vehikel, die Sie amerikanischen und kanadischen Kunden empfehlen». Dieses Memo wurde vom Finanzausschuss des US-Senats veröffentlicht. Wie ein Beteiligter gegenüber DerBund.ch/Newsnet meldet, versuchte der Senat zuvor direkt – unter Umgehung des Rechtshilfewegs – in der Schweiz an Informationen über hiesige Finanzdienstleister zu gelangen, welche mit UBS gearbeitet haben.

Nun präsentiert sich zwar eines der verdächtigten Schweizer Unternehmen tatsächlich als Spezialist für Offshore-Gründungen: «Mit Ihnen zusammen prüfen wir die verschiedenen Kriterien und Anforderungen, um so den geeignetsten Firmensitz auszuwählen», heisst es auf der Website. «Bei der Wahl der Jurisdiktion werden ebenfalls sämtliche steuerlichen Aspekte berücksichtigt.» Allerdings: Ob die US-Behörden handfestere Vorwürfe vorlegen können als das interne UBS-Memo, muss sich noch weisen – derzeit hat die herausgesickerte Information eher den Charakter einer allgemeinen Drohung. Die «New York Times» zitiert denn auch eine Quelle, laut der das UBS-Verfahren möglicherweise noch weiter ausgedehnt wird: auf amerikanische Anwalts-, Treuhand- und Buchhaltungsfirmen.

Stellungnahmen der Betroffenen waren vorerst nicht erhältlich. Die UBS wollte die Entwicklung nicht kommentieren. (DerBund.ch/Newsnet)

Erstellt: 19.03.2009, 14:13 Uhr

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4 Kommentare

Hans Müller

19.03.2009, 12:34 Uhr
Melden

Es wirkt allmählich lächerlich, insbesondere wenn man an Delaware denkt. Antworten


Bernhard Erner

19.03.2009, 12:43 Uhr
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Sehr schön, nach dem Bankkundengeheimnis nun auch das Anwaltsgeheimnis. Was kommt als nächstes, wollen die Amerikaner auch noch unsere Krankengeschichten einsehen? Antworten



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