Wirtschaft
Nestlé muss die Werbung ändern
Von Angela Barandun. Aktualisiert am 17.04.2012 30 Kommentare
LC1-Werbung von 2002
Artikel zum Thema
- Publigroupe will Online-Werbung mit Echtzeitauktionen vermarkten
- Apple korrigiert iPad-Werbung
- Kartellbusse für Nestlé wegen Konkurrenzbehinderung in Frankreich
Stichworte
SwissquoteExklusiver Trading-Partner
Korrektur-Hinweis
Melden Sie uns sachliche oder formale Fehler.
Einen Schritt zurück hat Nestlé (NESN 65.7 -0.08%) schon gemacht: Noch vor kurzem warb der Nahrungsmittelkonzern in der Schweiz damit, die Wirkung seines LC1-Joghurts sei «amtlich bewilligt». Andere Hersteller probiotischer Milchprodukte, so die Werbung, lockten «mit vollmundigen Gesundheitsversprechen». Doch nur bei LC1 habe das Bundesamt für Gesundheit (BAG) die wissenschaftlichen Grundlagen überprüft und die Aussage «Nestlé- LC reguliert sanft und natürlich die Verdauung» für zulässig befunden.
Damit ist es jetzt vorbei: Auf Geheiss der Zuger Kantonschemikerin Susanne Pfenninger musste Nestlé die LC1-Werbung ändern. Was genau beanstandet wurde, unterliegt dem Datenschutz. Geblieben von der ursprünglichen Werbung ist die Aussage «LC1 hält, was die Werbung verspricht». Und eine goldene Medaille, auf der eine grosse Eins prangt. Darunter steht: «Wirkung wissenschaftlich bewiesen und bestätigt.» Die Hinweise auf BAG und Konkurrenz sind verschwunden. Streichen musste Nestlé offenbar auch die Aussage, LC1 verdränge «krankheitserregende Keime aus dem Darm».
Mindestens einmal waren die Probanden Freiwillige aus dem Nestlé-Forschungszentrum
Nestlé bestätigt, dass die Erwähnung der Behörde in der Kampagne kritisiert wurde: «Das BAG hat den Claim zwar bewilligt, wünscht aber nicht, für Werbezwecke erwähnt zu werden.» Tatsächlich sind solche Gesundheitsversprechen auf Lebensmitteln ab nächstem Jahr nur noch erlaubt, wenn sie vom Bundesamt für Gesundheit überprüft und bewilligt wurden. Bei Nestlé ist das bereits geschehen. Faktisch ist die Aussage, dass LC1 die Verdauung reguliere, damit tatsächlich «amtlich bewilligt». Trotzdem sagt Elisabeth Nellen-Regli, die den Bereich Lebensmittel beim BAG leitet: «Wir sind sehr darüber erschrocken, wie Nestlé den akzeptierten Claim marketingmässig breitgewalzt hat.»
Der TA konnte das gesamte Dossier einsehen, auf dem die Bewilligung des BAG basiert. Der Nahrungsmittelkonzern hat mit Partner Lactalis gut 30 Studien eingereicht. Viele davon befassen sich nicht mit dem Effekt von LC1 auf die Verdauung, basieren auf Tierversuchen und Zellstudien (was als wenig aussagekräftig gilt). Oder sie fassen bloss knapp Vorträge zusammen. Bei den Untersuchungen, die an Menschen durchgeführt wurden, mussten die Teilnehmer zum Teil viel zu viel Joghurt essen. Mindestens einmal waren die Probanden Freiwillige aus dem Nestlé-Forschungszentrum. Einige Studien lagen nur auf Japanisch vor, bei anderen fehlten die Primärdaten.
Europäische Lebensmittelaufsicht kritisierte auch Studien, die im BAG-Dossier enthalten sind
Der emeritierte ETH-Professor Michael Teuber, ein Lebensmittelmikrobiologe, hat das Nestlé-Dossier für den TA angeschaut und kommt zu Schluss: «Meiner Meinung nach kann man mit diesen Studien keinen positiven Effekt von LC1 auf die Verdauung nachweisen.» Die meisten Studien seien nicht relevant oder nicht aussagekräftig. «Die zentrale Studie im Dossier – die einzige, die den Claim wirklich stützen könnte – bezieht sich auf eine Studie mit neun Japanern mit leichter Verstopfung, von denen vier nach der Einnahme von LC1 häufiger aufs Klo mussten», sagt Teuber. Er hat sich wiederholt kritisch zu den Versprechen der Joghurthersteller geäussert.
Ein Teil der Studien wurde auch von offizieller Stelle kritisiert. Sobald ein Werbeversprechen in Europa verwendet wird, ist nicht das BAG, sondern die europäische Lebensmittelaufsicht Efsa zuständig. Auch sie beschäftigte sich mit Nestlés LC1, allerdings ging es dabei um den Effekt auf Abwehrkräfte. Nestlé betont, dass es sich dabei um zwei verschiedene Anträge gehandelt habe, die nichts miteinander zu tun gehabt hätten. Trotzdem ist das Urteil der Efsa interessant: Sie kritisiert den wissenschaftlichen Aufbau mehrerer Studien, die auch im BAG-Dossier enthalten sind. Die Behörde kam dabei zum Schluss, dass deren Qualität nicht ausreicht, um daraus eine Wirkung abzuleiten.
Lebensmittelmikrobiologe fragt sich, warum das BAG eine Bewilligung erteilt hat
Nestlé ist nicht allein: Bis auf einen einzigen hat die Behörde bisher alle gut 200 Anträge zu probiotischen Joghurts abgelehnt. Angenommen wurde einzig ein Dossier, das die Wirkung von normalen Joghurtbakterien auf Menschen mit Laktose-Intoleranz dokumentiert. Jo Jordan von der britischen Beratungsfirma Rooi hat die Begründungen der Efsa analysiert und kommt zum Schluss: «Derzeit mangelt es der ganzen Industrie an den nötigen Studien, um ihre Wirkungsversprechen zu belegen.»
Die Kritik an dem vom BAG bewilligten Werbeversprechen «LC1 reguliert sanft und natürlich die Verdauung» geht noch weiter. Lebensmittelmikrobiologe Michael Teuber sagt: «Die Aussage enthält keine wissenschaftlich definierten und akzeptierten Begriffe.» Er frage sich, wieso sich das BAG zu so einer Bewilligung habe hinreissen lassen, «während die Tendenz bei der Efsa doch klar in eine andere Richtung geht».
Auf Anfang 2010 hätte eine gemeinsame Datenbank eingeführt werden sollen
Unabhängig von der konkreten Situation in der Schweiz sagt Beraterin Jordan, dass eine Formulierung wie «reguliert sanft und natürlich die Verdauung» in der EU schon aus sprachlichen Gründen keine Chance hätte. «Der Claim sagt nichts aus und lässt sich wissenschaftlich nicht festmachen», sagt Jordan. «Die Efsa hätte so etwas nicht einmal als Gesundheitsnutzen anerkannt.»
Die Position der europäischen Behörde ist wichtig, weil sie in diesem Bereich für die Schweiz relevante Leitentscheide fällt. Die Schweiz stützt ihre Gesetze aufgrund von bilateralen Verträgen auf jene der EU. Eigentlich hätte auf Anfang 2010 eine gemeinsame Datenbank mit allen zugelassenen Werbeversprechen in Kraft treten sollen. Doch der Prozess in der EU hat sich verzögert.
BAG glaubt an «positiven Effekt»
Das BAG weist die Kritik der Experten zurück: «Aufgrund der uns von Nestlé zur Verfügung gestellten Studien ist für uns klar und erwiesen, dass LC1 einen positiven Effekt auf die Verdauung hat», sagt Elisabeth Nellen-Regli. «Die bewilligte Aussage ist zudem relativ schwach formuliert.» Einen Teil des Nestlé-Antrags habe man nicht gutgeheissen. Nestlé wollte mit «Verdauung gut – alles gut» werben, einem Spruch, den der Konzern seit Jahren einsetzt. «Das haben wir abgelehnt», sagt Nellen. Nestlé erklärt: «Entscheidend für den Claim sind dessen wissenschaftliches Fundament und die offizielle Bewilligung durch die unabhängige Prüfinstanz BAG.»
Dazu, ob die Efsa das Nestlé-Dossier gleich beurteilt hätte wie die Schweiz, will sich Nellen nicht äussern. «Wir hätten gerne abgewartet, wie die europäischen Behörden in ähnlichen Fällen entschieden haben. Doch wir hatten dafür nicht genug Zeit.» Aufgrund der Verzögerungen in der EU bleibe die Schweiz im Ungewissen: «Bis heute ist nicht klar, was dort mit den probiotischen Werbeversprechen passiert.» Einige Hersteller können ein abgelehntes Dossier bis zum Sommer erneut einreichen. Die Wahrscheinlichkeit, dass die Efsa ihre kritische Haltung ändert, ist aber gering.
Nestlé darf weiter bewerben, dass LC1 die Verdauung reguliert
Das Nestlé-Dossier war das erste, welches das BAG nach dem neuen Verfahren beurteilen musste. «Es ist auch für uns ein Lernprozess», sagt Nellen. Mittlerweile wurden die Anforderungen präzisiert. Nestlé darf weiter damit werben, dass LC1 die Verdauung reguliert. Allerdings kann die Bewilligung bei neuen Erkenntnissen widerrufen werden. «Falls die europäischen Behörden bei demselben Joghurt und einem vergleichbaren Werbeversprechen zu einem negativen Urteil kommen würden, müssten wir über die Bücher», sagt Nellen. (Tages-Anzeiger)
Erstellt: 17.04.2012, 08:21 Uhr
Kommentar schreiben
Verbleibende Anzahl Zeichen:
30 Kommentare
Sorry, aber genau das ist doch das Problem, denn in der EU hat man explizit feststellen können dass die ganze Lobby um die LC1 und andere Biobestandteile keinerlei Wirkung zeigen und somit die Werbung verboten. Lustig ist nur, wie man in der Schweiz zu anderen Resultaten kommen kann, oder war hier vermutlich Geld im Spiel, oder war es nur Filz! Antworten
Liebes BAG, es gibt auch Studien der Amerikanischen Tabakindustrie, welche "Beweisen", dass es keinen Zusammenhang zwischen Rauchen und Krebs gibt - kommen jetzt die Warnhinweise auf den Zigarettenschachteln auch wieder weg? Sorry, aber hier hat eine gewisse Lobby ein bisschen zu viel des Guten getan, finden Sie nicht, oder sind Sie einfach ein wenig naiv? Antworten
Wirtschaft
Flugpreise vergleichen
Vergleichen Sie die Flugpreise von verschiedenen Reiseanbietern und finden Sie das beste Angebot.
Online-Wettbewerb
Wir feiern - Sie profitieren. Einen Tag lang freie Fahrt ab CHF 25.- mit Bahn, Bus und Schiff im gesamten BLS-Gebiet.


Bitte warten


























