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Konrad Hummler erhält Vorladung der US-Justiz
Aktualisiert am 16.05.2012 13 Kommentare
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Der mit der Klage gegen die Bank Wegelin betraute Richter Jed Rakoff des New Yorker Bezirksgerichts hat eine zweite Gerichtsvorladung für die verantwortlichen Partner der St. Galler Privatbank erlassen. Am 23. Mai um 16 Uhr sollen die Vertreter der Bank vor dem Richter erscheinen.
Einem ersten Gerichtstermin im Februar blieb Wegelin fern, auch kein amerikanischer Anwalt vertrat das Finanzinstitut. Die US-Justiz wirft der Bank vor, amerikanischen Bürgern bei der Steuerhinterziehung geholfen zu haben, und reichte im Januar Klage ein. Die Bank teilte nach der Absenz vor Gericht mit, sie habe die Vorladung nicht auf dem rechtlich korrekten Weg erhalten.
Kurzbeschrieb der Straftat: Verschwörung
Dies ist unterdessen geschehen, wie aus neuen Gerichtsdokumenten hervorgeht. «Gegen Unterzeichnung der beiliegenden Empfangsbescheinigung konnten die Vorladung und die ersetzende Anklageschrift in St. Gallen an Konrad Hummler als Vertreter der Firma Wegelin & Co. ausgehändigt werden», schreibt der Zustellungsbeamte der St. Galler Kantonspolizei in einem Formular.
Er bestätigt weiter in einem amtlichen Zustellungsnachweis: «Diese Ladung wurde von mir am 26.4. entgegengenommen. Ich habe die Ladung diesem Beklagten am 2.5. zugestellt.» Unter «Kurzbeschrieb der Straftat» steht auf der Vorladung nur das Wort «Verschwörung».
Aus weiteren Dokumenten, welche die New Yorker Staatsanwaltschaft dem Gericht lieferte, wird ersichtlich, dass sich Wegelin vom Anwalt Richard Strassberg der Kanzlei in New York vertreten lässt. Konrad Hummler wird beim Gerichtstermin am 23. Mai nicht erwartet. (rbi/sda)
Erstellt: 16.05.2012, 08:54 Uhr
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13 Kommentare
Diese krankhafte Paranoia der Amis geht mir allmählich so was auf den Wecker. Was hat Beihilfe zur Steuerhinterziehung mit Verschwörung zu tun? Sollte man nicht viel eher jene Wallstreet-Kriminellen endlich verhaften, die während des Giftpapierskandals Billionen verbrannten und die Finanzwelt an den Abgrund führten? Da wären sämtliche Gerichtssäle der Schweiz wohl bis auf den letzten Platz voll. Antworten
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