Wirtschaft
Julius-Bär-Datendieb wurde zuvor bei der UBS entlassen
Von Thomas Knellwolf. Aktualisiert am 15.09.2012 104 Kommentare
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Wenn ein deutscher Fahnder mit beruflichen Erfolgen seiner Kollegen prahlt, verfolgen dies Schweizer Ermittler interessiert. Insbesondere wenn sie genau diese Kollegen im Visier hat; und wenn der Fall so brisant ist, dass er den Steuerstreit zwischen Deutschland und der Schweiz weiter eskalieren lassen könnte, was kaum vorstellbar ist.
Der Aufruhr war riesig, als bekannt wurde, dass die Schweizer Bundesanwaltschaft am 8. März 2012 «Festnahmebefehle» gegen drei deutsche Steuerfahnder erlassen hat. Mit besonderer Aufmerksamkeit werden die Strafverfolger in Bern Anfang August gelesen haben, was Klaus Hermann, Leiter der Steuerfahndung Rheinland-Pfalz, ohne ersichtliche Not in einem Interview preisgab. Denn es war ein deutlicher Hinweis darauf, wie sich die potenziellen Delinquenten weiterhin des wirtschaftlichen Nachrichtendienstes schuldig machen.
«Es gibt in der Schweiz Bankmitarbeiter», verriet Klaus Hermann dem «Spiegel», «denen die Geschäftspolitik ihrer eigenen Bank nicht gefällt und die einen sehr vertraulichen Kontakt zu deutschen Steuerbeamten halten.» Dann fügte er nur noch hinzu: «Nordrhein-Westfalen hat im Juli einen Datenträger gekauft, dessen Qualität meines Wissens sehr gut sein soll. Die gelieferten Datenmengen werden sogar immer umfangreicher.»
Was der Chefsteuerfahnder vielleicht noch nicht wusste, als er Einblick in seinen Arbeitsalltag gab: Wenige Tage zuvor war in der Schweiz L. O. (Name der Redaktion bekannt) verhaftet worden. Seit Juli sitzt der Informatiker, der bereits jahrlang im Freiamt lebt, in Untersuchungshaft. Er steht unter Verdacht, einen sehr vertraulichen Kontakt zu deutschen Steuerbeamten gepflegt zu haben – vielleicht schon einige Zeit.
Opfer einer Kündigungswelle
Der unscheinbare, 53-jährige Technikfreak hatte in den vergangenen Jahren Zugriff auf umfangreiche Datenmengen gleich bei zwei Schweizer Geldhäusern. Von beiden sind interne Informationen bei Finanzbehörden in Nordrhein-Westfalen gelandet: von Julius Bär (BAER 40.52 1.50%) und der UBS. (UBSN 17.82 1.65%) Der Staatsanwaltschaft Bochum soll ein etwa sechs Jahre alter Schulungsfilm der Grossbank vorliegen. Darauf ist laut deutschen Medien ein Rollenspiel zu sehen: Ein fiktiver UBS-Kunde erhält Tipps für Anlagen in Stiftungen, insbesondere in Singapur. Die UBS bestreitet, dass jüngst Geld aus ihren Beständen in grossem Stil in den Stadtstaat abgeflossen sei: «Singapur ist kein Steuerschlupfloch», heisst es.
Das Thema ist hochexplosiv: Könnten deutsche Steuerfahnder ein solches «Abschleichen» nach Fernost beweisen, würde dies wohl das endgültige Aus des Steuerabkommens zwischen der Schweiz und Deutschland bedeuten. Umgekehrt wäre der Support für den bilateralen Vertrag in einer eidgenössischen Volksabstimmung reduziert, wenn nun herauskäme, dass L. O. über Jahre Informationen nach Deutschland lieferte. Gar in beiden Ländern illegal wäre es, falls die Steuerfahnder ihn öfter mit Aufträgen zum Bespitzeln losgeschickt hätten.
Zumindest zeitlich ist dies möglich: In den Jahren nach Entstehen des Schulungsfilms arbeitete L. O. in Zürich für die UBS. Gemäss einem Eintrag in einem Business-Netzwerk im Internet wirkte der mutmassliche Datendieb ab August 2008 dort als «Application Engineer». Auf Silvester 2009 erlosch laut Handelsregister seine Unterschriftsberechtigung. Gemäss TA-Recherchen ist L. O. damals entlassen worden – allerdings nicht etwa wegen Unregelmässigkeiten. Die UBS steckte im Jahr nach ihrer Rettung durch die Schweizer Steuerzahler in wirtschaftlichen Schwierigkeiten und kündigte vielen Angestellten.
«Unauffällig», «sehr gute Skills»
Unzufriedenheit und Unsicherheit beim Personal waren enorm. Bei vielen Angestellten wäre ein Motiv zum Datenklau vorhanden gewesen. Doch war es der passionierte, aber durchschnittliche Golfspieler L. O., der vertrauliche Informationen zweckentfremdete? Sein ehemaliger Arbeitgeber schweigt zu dieser Frage, weil er von den deutschen Behörden nicht informiert worden sei. Die Bundesanwaltschaft bestätigt nur, dass «verschiedene Abklärungen bezüglich möglicher Datenabflüsse bei diversen Finanzinstituten im Gang» sind.
Die Staatsanwaltschaft Münster war im Frühjahr 2012 «an eine umfangreiche Liste mit Angaben über deutschen Kunden» von Julius Bär gelangt, wie die «Süddeutsche Zeitung» berichtet. In den Monaten darauf meldeten sich Kontoinhaber aus Deutschland bei der Privatbank, die Besuch von der Steuerfahndung bekommen hatten. Bankintern wurde fieberhaft nach dem Leck gesucht. Nach drei Monaten war es laut der «Handelszeitung» entdeckt.
Das Management des Zürcher Unternehmens für Informatikfachkräfte, das L. O. an Julius Bär vermittelt hatte, war «überrascht und bestürzt», als die Kantonspolizei Zürich vertraulich über die Festnahme des «unauffälligen» Mitarbeiters mit den «sehr guten Skills» orientierte. Von Julius Bär sei «stets sehr gutes Feedback» zu L. O. gekommen. Auch die Referenzen des letzten Arbeitgebers seien «keinesfalls negativ» gewesen. Und das Strafregister des mutmasslichen Datendiebs war leer. (Tages-Anzeiger)
Erstellt: 14.09.2012, 20:46 Uhr
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104 Kommentare
Die ganze Geschichte wird erst nach einer allfälligen Volksabstimmung zum Steuerabkommen mit D aufgedeckt. Macht Euch auf was gefasst!
Deutschland hat gezielt und über eine längere Zeitperiode den deutschen Informatiker CH-Banken ausspionieren lassen. Es handelt sich zweifelsrei um nachrichtendienstliche Aktivitäten Deutschlands in der CH und das ist nur die Spitze des Eisbergs.
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