Wirtschaft

Haribo verklagt Lindt & Sprüngli

Aktualisiert am 30.10.2012

Nach dem «Goldhasen» ist der «Goldteddy» dran: Der Schweizer Schokoladenhersteller muss erneut vor Gericht.

Angriff auf den «Goldteddy»: Gummibärchen von Haribo.

Angriff auf den «Goldteddy»: Gummibärchen von Haribo.
Bild: Keystone

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Nach dem goldenen Schokoladenhasen beschäftigt nun auch der Bär von Lindt & Sprüngli (LISN 40750 2.48%) die Gerichte: Der Süsswarenhersteller Haribo befürchte, dass der in Goldpapier eingewickelte «Goldteddy» als Goldbär bezeichnet werden könnte – wie seine eigenen «Goldbären» aus Fruchtgummi.

Das deutsche Unternehmen klage wegen Eingriffs in fremdes Markenrecht, sagte der Sprecher des Kölner Landgerichts, Jan Orth, und bestätigte damit einen Bericht des Westdeutschen Rundfunks WDR. Haribo verlange, dass der Schokobär in dieser Form nicht mehr verkauft werden dürfe. Ausserdem fordere die Firma Schadenersatz.

Bereits Klage wegen Goldhasen

Bereits der Goldhase von Lindt & Sprüngli ist Gegenstand von Gerichtsverhandlungen in Deutschland und Österreich. Die höchste EU-Instanz hatte im Mai entschieden, dem Hasen keinen Eintrag als Gemeinschaftsmarke zu gewähren. Doch weil sich die Eintragung auf den Goldhasen ohne Schriftzug bezogen hat, ist für Lindt & Sprüngli das letzte Wort in der Sache noch nicht gesprochen.

Eine Eintragung des Goldhasen oder anderer Schokoladentiere in Goldfolie mit rotem Band, Glöckchen und ohne Herstellerschriftzug hätte es Lindt & Sprüngli erlaubt, der Konkurrenz in der gesamten EU den Vertrieb von gleichen oder ähnlichen Produkten zu verbieten. Seit 2004 bemühten sich die Schweizer um europäischen Markenschutz für das Schokoladentier. (mw/sda)

Erstellt: 30.10.2012, 21:43 Uhr

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