Wirtschaft

«Google geht immer an die Grenze des Zulässigen»

Von Erika Burri. Aktualisiert am 05.04.2011 34 Kommentare

Datenschützer Hanspeter Thür zeigt sich erleichtert über den Sieg vor Gericht. Auch ein internationaler Akteur müsse sich an Schweizer Recht halten.

«Wir sind gratis, dafür halten wir uns nicht ans Gesetz», gelte nicht: Hanspeter Thür.

«Wir sind gratis, dafür halten wir uns nicht ans Gesetz», gelte nicht: Hanspeter Thür.
Bild: Keystone

Hanspeter Thür

Der frühere grüne Nationalrat ist seit 2001 Eidgenössischer Datenschutzbeauftragter.

Artikel zum Thema

Stichworte

SwissquoteExklusiver Trading-Partner

[Alt-Text]

Korrektur-Hinweis

Melden Sie uns sachliche oder formale Fehler.

Wie gross ist Ihre persönliche Genugtuung, dass Sie Google (GOOG 591.53 -2.01%) in die Schranken weisen konnten?
Ich bin erleichtert, dass die Frage, ob man für Onlinedienste auf der Strasse Freiwild ist, geklärt werden konnte. Das Urteil bestätigt unser Recht auf das eigene Bild und das informationelle Selbstbestimmungsrecht. Auch sagt es, dass ein internationaler Akteur sich an Schweizer Recht halten muss. Google war der Ansicht, sie würden einzig dem US-amerikanischen Recht unterstehen, weil die Bilder zwar hier geschossen, aber in den USA bearbeitet und ins Internet gestellt würden. Was meinen Sie mit Freiwild?Wenn ich an einen Fussballmatch gehe, muss ich damit rechnen, dass ich gefilmt werden könnte. Weil es an Fussballmatchs immer Kameras hat. Wenn ich aber in meinem Wohnquartier einkaufen gehe, ist das etwas anderes. Da habe ich das Recht auf Privatsphäre und muss nicht damit rechnen, dass gleich Bilder von mir im Netz landen. Das Urteil ist eine wichtige Weichenstellung im Hinblick auf die rasante technische Entwicklung.

Sie sind nun schuld, wenn Street View Schweiz verschwindet, wie Google angedroht hat.
Ich glaube nicht, dass ich mich schuldig fühlen muss. Mein Ziel war nie, Street View zu verbieten. Google muss allerdings etwas Geld in die Hand nehmen, um den hiesigen Gesetzen nachzukommen. Google behauptet zwar noch immer, dass sie die Bilder nicht von Hand nachbearbeiten könnten. Ich aber glaube, dass eine manuelle Nachbearbeitung zumutbar ist, wenn die maschinelle Bearbeitung nicht ausreicht. Das hat das Urteil bestätigt.

Wie viel Geld müsste denn Google für die Nachbearbeitung der Bilder in die Hand nehmen?
Keine Ahnung. Vor Gericht zumindest machte Google nicht geltend, dass eine manuelle Nachbearbeitung der Bilder für sie finanziell unmöglich wäre. Das Gericht hat zudem festgehalten, dass ein angeblich so beliebter und so wichtiger Dienst wie Street View nicht zwingend gratis angeboten werden muss.

Viele Leute schätzen Street View.
Ohne Zweifel. Das wird mit dem Urteil auch nicht infrage gestellt. Doch muss sich auch ein solcher Dienst an unsere Gesetze halten. Das Argument: «Wir sind gratis, dafür halten wir uns nicht ganz ans Gesetz», gilt nicht.

Denken Sie, Google zieht das Urteil weiter an das Bundesgericht?
Fragen Sie Google. Vom Bundesverwaltungsgericht habe ich ein gut begründetes Urteil erhalten. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das Bundesgericht gross von diesem Urteil abweichen wird.

Wegen Ihrer Klage gegen Google wurden Sie belächelt.
Das gehört zu meinem Job. Mit der Klage habe ich einen wichtigen Prozess angestossen: Noch nie wurde in der Öffentlichkeit so intensiv über Datenschutz in Verbindung mit dem Internet diskutiert. Dabei ist mir aufgefallen, dass die Bevölkerung gespalten ist. Der einen Hälfte ist der Datenschutz wurst, die andere Hälfte fordert ihr Recht auf Schutz der Privatsphäre ein. Ich habe mich für Letztere eingesetzt.

Welche Firma verklagen Sie als Nächstes?
Ich habe keine Pläne diesbezüglich. Eine Klage wie gegen Google schüttelt man ja nicht aus dem Ärmel. Wir haben 100-seitige Eingaben von Google bearbeiten und kontern müssen. Damit waren einige Personen mehrere Wochen lang beschäftigt. Wir haben uns sehr genau vorbereitet. Wenn ich nicht sehr überzeugt gewesen wäre, dass wir vor Gericht gute Chancen haben, hätte ich Google sicher nicht eingeklagt.

Fühlen Sie sich als «Held», weil Sie Google bezwungen haben?
Als Held sehe ich mich nicht. Was Street View betrifft, habe ich als Schweizer Datenschützer zwar eine Pionierrolle übernommen. Doch in allen Ländern, wo Google aktiv ist und wo es Datenschützer gibt, hat Google Probleme. Google kam auch in Frankreich und Italien schon vor Gericht. Heute lese ich, dass Google auch in den USA von der zuständigen Aufsichtsbehörde wegen Verletzung des Datenschutzes zu einer hohen Millionenbusse verurteilt worden ist. Der Online-Gigant geht überall mit allen seinen Diensten immer an die Grenzen des Zulässigen und ritzt dabei Gesetze.

(Tages-Anzeiger)

Erstellt: 04.04.2011, 23:29 Uhr

34

Kommentar schreiben

Verbleibende Anzahl Zeichen:

No connection to facebook possible. Please try again. There was a problem while transmitting your comment. Please try again.

34 Kommentare

Mark La

05.04.2011, 09:04 Uhr
Melden 9 Empfehlung

Und wann schützt uns Papiertiger Thür endlich vor der staatlichen Schnüffelei mit Überwachungskameras, Biometrie-Datenbanken, RFID-Pässen, Bundestrojaner, etc., etc.? Antworten


peter müller

05.04.2011, 08:42 Uhr
Melden 6 Empfehlung

Danke Herr Thür! Ob das die aggressiven Grosskonzerne wirklich stoppt ist fraglich. Es ist schon erstaunlich, dass sich Bürger aufregen, wenn der Staat Daten unter Aufsicht speichert, Private Grosskonzerne das aber ohne Probleme tun dürfen sollten. Nur weil man vielleicht Facebook oder Street benutzt. "Ich habe nichts zu verstecken" - Schon mal was von Datenklau gehört? Antworten



Wirtschaft

Populär auf Facebook Privatsphäre


DIE AGENDA

Informieren Sie sich über aktuelle Kulturveranstaltungen in der Stadt und Umgebung.

Remund führend in Werbetechnik

Kein Wunsch zu aufwendig, kein Format zu gross - Remund Werbetechnik löst jede Aufgabe mit modernster Technik.

Live @ Sunset

11. bis 22. Juli - Zürich Dolder u.a. mit B.B. King, Elton John und Alanis Morissette!

Online-Wettbewerb

Jetzt mitmachen!: Gewinnen Sie einen Abend als Statist bei den Tellspielen Interlaken!