«Für Angreifer macht es Sinn, sich eine Kantonalbank auszusuchen»
Interview: Bernhard Fischer. Aktualisiert am 30.01.2012 100 Kommentare
«Der Kanton hätte im Sanierungsfall hinreichend Eigenmittel einzuschiessen, damit die ZKB weiter betrieben werden kann»: Wirtschaftsanwalt Roger Wirz (40) von der Kanzlei Wieduwilt&Wirz.
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| Kantonalbank | Staatsgarantie |
|---|---|
| Basellandschaft | unbeschränkt |
| Basel | unbeschränkt |
| Bern | beschränkt bis Ende 2012 |
| Glarus | unbeschränkt |
| Graubünden | unbeschränkt |
| Nidwalden | unbeschränkt |
| Obwalden | unbeschränkt |
| Schwyz | unbeschränkt |
| Thurgau | unbeschränkt |
| Uri | unbeschränkt |
| Zug | unbeschränkt |
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Wegelin hat es voll erwischt, wird Julius Bär oder die Zürcher Kantonalbank das nächste Opfer im Steuerstreit mit den USA sein?
Aus Sicht der USA als Angreifer hat es durchaus Sinn, sich zuerst eine Kantonalbank auszusuchen, weil der Kanton per Gesetz für die Bank garantieren muss. Das erhöht die Erfolgsaussichten der USA, an Geld zu kommen. Je nach staatlichem Rückhalt kann das auch für eine alteingesessene Schweizer Privatbank gelten. Aufgrund der Vorkommnisse der letzten Tage ist ja nun klar, dass die Bank Wegelin nicht gestützt und gleichsam geopfert wurde. Unabhängig von einer direkten oder faktischen Staatshaftung ist nun die Frage, wie die Eidgenossenschaft reagiert und den Bankenplatz Schweiz schützen will.
Müssen die Kunden der Kantonalbanken nun Sorgen um ihr Erspartes haben?
Nein. Wenn die USA gegen die Kantonalbank vorgehen und diese deshalb in ernsthafte Schwierigkeiten geraten würde, müsste der Staat einschreiten.
Wo ist das geregelt?
Beispielsweise im Zürcher Kantonalbankgesetz. Demzufolge haftet der Kanton Zürich für alle Verbindlichkeiten der Zürcher Kantonalbank, soweit die Eigenmittel nicht ausreichen. Das bedeutet eine vollumfängliche Staatshaftung. Insbesondere müsste der Kanton Zürich nach erfolgter Vollstreckung in die Aktiven der ZKB oder nach deren Liquidation bezahlen. Im Konkursfall sind damit 100 Prozent der Kundengelder aller Sparer gesichert.
Aber die Bank könnte verschwinden?
Nein, davon ist nicht auszugehen. Neben dem Kantonalbankgesetz ist nämlich auch die Kantonsverfassung zu beachten, in der dem Kanton Zürich ein klarer Auftrag erteilt wird, eine Kantonalbank zu betreiben. So wird der Bestand der Kantonalbank garantiert – man nennt das eine Institutsgarantie.
Wie sieht diese Garantie aus?
Der Kanton hätte im Sanierungsfall hinreichend Eigenmittel einzuschiessen, damit die ZKB weiter betrieben werden kann. Der Kanton Zürich hat sich somit nicht nur verpflichtet, für einen Ausfall nach einer Liquidation der ZKB zu haften, sondern er hat der Bank schon vorab beizustehen, um eine Liquidation zu verhindern. Weil eine Rettung der ZKB durch den Kanton Zürich wohl nicht alleine bewerkstelligt werden könnte, müsste in diesem Fall auch der Bund einspringen.
Gilt die Staatsgarantie für alle Kantonalbanken?
Nein. Im Kanton Bern fällt Ende dieses Jahres die mittlerweile beschränkte Staatsgarantie endgültig weg. Dasselbe gilt auch für den Kanton Genf (siehe Tabelle links).
Heisst das, die betroffenen Kunden werden jetzt ihr Geld in einen Kanton mit unbeschränkter Haftung transferieren?
Nein, davon gehe ich nicht aus. Jene Kantonalbanken, welche zukünftig nicht mehr über eine unbeschränkte Staatsgarantie verfügen, sind diesbezüglich einer Raiffeisen, UBS oder Credit Suisse gleichgestellt. Es ist aber eine Tatsache, dass jene Bank, die eine Staatsgarantie vorweisen kann, über einen gewissen Wettbewerbsvorteil verfügt.
Auch Raiffeisen hat den Ruf einer Bank für den kleinen Mann. Würde ihren Kunden ebenso geholfen werden wie Kantonalbankkunden?
Die Raiffeisen Schweiz verfügt aufgrund ihrer Genossenschaftsstruktur über eine implizite Garantie und würde wie andere wichtige Schweizer Finanzinstitute wohl auch durch den Staat gestützt. Aber man müsste sich gegebenfalls überlegen, ob die Genossenschafter nicht auch einer gewissen Nachschussverpflichtung unterliegen würden. (DerBund.ch/Newsnet)
Erstellt: 30.01.2012, 15:44 Uhr
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100 Kommentare
Die Verlogenheit der USA ist nicht zu überbieten! Milliarden von (v.a. südamerikanischem) Schwarzgeld lagert in Florida, Delaware und US Virgin islands und dies ist natürlich nach Ansicht der USA nicht verwerflich und darf in keiner Weise in Frage gestellt werden. Noch beschämender ist jedoch die willfährige Haltung unserer Mittelinks-Regierung, die nicht zu taktieren und kämpfen weiss. Antworten
Der Irankrieg steht bevor, die USA sind Pleite und brauchen dringend Geld, um diesen Krieg zu führen also ergaunert man es da wo es leicht zu holen ist in der Schweiz. Unsere ja Nicker - Regierung getraut sich doch nicht nein zu sagen und unsere Banken zu unterstützen.Wo führt das hin? Antworten
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