Wirtschaft

Finma rügt die Valiant schwer

Von Hans Galli. Aktualisiert am 26.04.2012

Die Finanzmarktaufsicht wirft der Berner Regionalbank vor, sie habe den Kurs der eigenen Aktie künstlich hoch gehalten und damit Marktmanipulation begangen. Die Valiant weist den Vorwurf zurück.

Valiant-Präsident Kurt Streit (rechts) und Rechtsexperte Rolf Watter an der gestrigen Medienkonferenz.

Valiant-Präsident Kurt Streit (rechts) und Rechtsexperte Rolf Watter an der gestrigen Medienkonferenz.
Bild: Reuters

Kommentar

Der Entscheid der Finanzmarktaufsicht fällt für die Valiant zwiespältig aus. Zwar gibt es kein Berufsverbot für Verwaltungsräte und Geschäftsleitungsmitglieder der Berner Regionalbank – das im Gegensatz zum Urteil gegen die Krankenkasse KPT von Anfang Jahr. Die Finma wirft auch keinem Valiant-Chef vor, er habe sich persönlich bereichern wollen.

Trotzdem ist die Kritik happig, die Bank habe den Wertschriftenhandel nicht vorschriftsgemäss organisiert und sie habe den eigenen Aktienkurs gestützt. Immerhin lautet der Vorwurf nicht auf Kursmanipulation: Das wäre der Fall, wenn die Valiant Scheingeschäfte betrieben hätte – dafür wären die Strafbehörden zuständig.

Geht es jedoch um Marktmanipulation, untersucht und entscheidet die Finma. Marktmanipulation liegt dann vor, wenn eine Bank gezielt Aktien kauft oder verkauft, um ein bestimmtes Kursniveau halten zu können. Die Finma schliesst aus dem hohen Anteil an eigenen Aktien, welche die Valiant in der fraglichen Periode erwarb, dass sie den Kurs stützen wollte.Die Finma erhebt aber nicht den Vorwurf, die Valiant-Spitze habe mit dem Aktienkurs indirekt auch den Wert ihrer Optionen aus dem Mitarbeiterbeteiligungsprogramm gestützt, wie das einige Medien behaupteten. Sie geht vielmehr davon aus, die Transaktionen seien im Interesse der Bank und ihrer Aktionäre erfolgt. Die Valiant-Chefs wähnen sich deshalb bezüglich des inzwischen aufgegebenen Optionsprogramms aus dem Schneider.Sowohl das Optionsprogramm als auch der Finma-Entscheid bedeuten für die Valiant einen Imageschaden. Verwaltungsrat und Geschäftsleitung möchten deshalb den Vorwurf, den Markt manipuliert zu haben, definitiv vom Tisch haben und überlegen sich einen Rekurs ans Bundesverwaltungsgericht. Sie stehen dabei vor dem Dilemma, dass das Verfahren durch die Einsprache noch einmal um Monate verlängert werden dürfte. Zudem gehen sie das Risiko ein, erneut zu unterliegen.

Die Valiant sollte den Schritt aber im Interesse der gesamten Bankenbranche wagen, damit sich das Bundesverwaltungsgericht dazu äussern kann, was im Eigenhandel erlaubt ist und was nicht.

Hans Galli

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Der Kurssturz der Valiant-Aktie vom Oktober 2010 hat weitreichende Folgen: Der Aktienkurs sackte damals innert kurzer Zeit von 206 Franken auf 153 Franken ab. Seither ist er weiter gesunken: Gestern war der Titel nur noch 111 Franken wert.

Die Vorgänge tragen der Valiant nun einen schweren Rüffel der Finanzmarktaufsicht (Finma) ein: Die Bank habe den Kurs der eigenen Namenaktien vom August bis im Oktober 2010 gegen den allgemeinen Trend gestützt und ihn künstlich hoch gehalten, indem sie selber eigene Aktien im grossen Stil aufgekauft habe; am 18. Oktober sei sie dann nicht mehr in der Lage gewesen, das grosse Angebot aufzunehmen, und als Folge sei es zum Kurssturz gekommen. Die Valiant habe mit ihrem Verhalten Marktmanipulation begangen, schreibt die Finma.

Valiant-Präsident Kurt Streit sagte gestern vor den Medien in Bern, die Bank habe damals eigene Aktien im Hinblick auf mehrere geplante Bankübernahmen getätigt, welche sie mit eigenen Aktien bezahlen wollte. Die Finma hält dagegen fest, die Valiant habe ihr Kaufvolumen jeweils erhöht, wenn die Aktie unter Druck geraten sei. Auf diese Weise habe sie den Kurs gestützt und verhindern können, dass durch eine laufende Kursverschlechterung weitere Verkäufe ausgelöst worden wären. «Das Marktverhalten der Valiant entsprach keinem echten Angebots- und Nachfrageverhalten. Die Valiant erreichte mit ihren Aktienkäufen, dass der Kurs entgegen dem allgemeinen Markttrend bis Mitte Oktober 2010 nur geringfügig zurückging und damit künstlich hoch gehalten wurde», schreibt die Finma.

Massnahmen eingeleitet

Die Valiant habe dadurch bei der Abwicklung des Eigenhandels in «schwerer Weise gegen ihre Gewährs- und Organisationspflicht verstossen», heisst es weiter. Die Rüge der Finma geht ausdrücklich an die Gesamtbank: Verwaltungsrat und Geschäftsleitung seien nicht Gegenstand des Verfahrens gewesen, sagte Finma-Sprecher Tobias Lux auf Anfrage. Die Finma habe in ihrer Untersuchung auch keine Hinweise auf strafrechtlich relevante Kursmanipulation erhalten.

Mit den von der Finma verhängten Auflagen bezüglich Organisation könne die Valiant gut leben, sagte Verwaltungsratspräsident Kurt Streit. Ein grosser Teil der Massnahmen sei bereits eingeleitet. Es gehe beispielsweise darum, Handelsraum, Abwicklung der Börsenaufträge und Anlageberatung strikt voneinander zu trennen. Den Handel mit eigenen Aktien habe die Valiant im vergangenen Sommer an die BZ Bank ausgelagert: So könne der Verdacht nicht mehr aufkommen, sie manipuliere den Kurs. «Wir sind uns bewusst, dass wir künftig sensibler mit dem Thema Eigenhandel umgehen müssen», sagte Streit.

Nicht einverstanden ist Streit mit dem Vorwurf der Finma, die Valiant habe Marktmanipulation begangen. Die Bank habe in der fraglichen Zeit nur 1,7 Prozent der ausstehenden eigenen Aktien erworben – damit könne man doch den Markt nicht manipulieren, sagte er. Er erhielt Unterstützung von Rolf Watter von der Rechtskanzlei Bär & Karrer in Zürich. Er war Präsident der Expertenkommission Börsendelikte und Marktmissbrauch des Bundesrates, und er hat ein Gutachten für die Valiant verfasst.

«Schwammige Formulierungen»

Die Finma stütze ihren Entscheid auf ihr eigenes Rundschreiben aus dem Jahr 2008 und werfe der Valiant «Pegging» vor, das heisst, «Liquiditäts- und Preisverzerrungen durch bewusste Verursachung eines Überhangs an Verkaufs- und Kaufaufträgen». Das seien sehr schwammige und offene Formulierungen, denn im Finma-Rundschreiben stehe nirgends, wie hoch der Anteil des Eigenhandels bei einer Bank sein dürfe, sagte Watter. Im Gegensatz zur Finma habe die Übernahmekommission der Börse klarere Regeln aufgestellt: Bei Übernahmeverfahren dürfe eine Unternehmung maximal 25 Prozent der an einem Tag gehandelten eigenen Aktien selber erwerben. Er hoffe, dass es künftig ebenfalls eine feste Grenze für den Eigenhandel geben werde. Die Revision des Börsengesetzes biete die Gelegenheit dazu – der Ständerat hat die Vorlage im vergangenen Dezember behandelt.

Finma-Sprecher Lux erklärte dagegen, jeder Fall sei anders. Es wäre willkürlich, einen bestimmten Schwellenwert zu bestimmen. Die Marktteilnehmer könnten dann sehr einfach gerade unter dieser Limite bleiben, der Kurs einer Aktie könnte aber trotzdem durch Marktmanipulation beeinflusst werden. Es gehe um die Frage, ob das Marktverhalten einem echten Angebot und einer echten Nachfrage entspreche, beziehungsweise, ob ein Verhalten einen wirtschaftlichen Hintergrund aufweise. Daher untersuche die Finma das Gesamtverhalten einer Bank sowie die Wirkung ihrer Aktivitäten.

Die Valiant drang mit ihrer Behauptung offensichtlich nicht durch, sie habe die eigenen Aktien für Fusionen erworben: Die Finma habe jeden einzelnen Handelstag analysiert und festgestellt, dass die Bank den Kurs bewusst gestützt habe. Befragungen hätten dies bestätigt, sagte Lux. Ein Valiant-Sprecher räumte ein, die Bank habe in dieser Phase 36 Prozent der gehandelten eigenen Aktien selber gekauft.

Keine Hinweise auf Insider

Die Valiant war nach dem Kurssturz selber an die Finma gelangt mit der Vermutung, es seien Insider am Werk gewesen. Die Finma sei auch dieser Frage nachgegangen; es habe aber keine Hinweise auf Regelverletzung durch Dritte gegeben, hielt Lux weiter fest. Die Finma habe sich gezielt auf ein paar Monate vor dem Kurssturz beschränkt. Auf die Frage, warum sie nicht auch die drei Jahre vorher untersucht habe, als der Valiant-Kurs hoch gewesen sei, sagte Lux, es habe keine Hinweise gegeben, die eine Untersuchung gerechtfertigt hätten.

Laut Präsident Streit prüft die Valiant, beim Bundesverwaltungsgericht Rekurs gegen die Rüge einzureichen. (Der Bund)

Erstellt: 26.04.2012, 11:05 Uhr

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