Wirtschaft

Finma eröffnet Verfahren gegen vier Banken wegen Potentatengeldern

Aktualisiert am 10.11.2011 34 Kommentare

Die Banken hätten im Umgang mit Geldern aus Tunesien, Ägypten und Libyen ihre Sorgfalts- und Meldepflicht verletzt, sagt die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht. Zwei von ihnen handelten vorsätzlich.

Sein Clan hatte offenbar auch Gelder in der Schweiz: Ägyptens Ex-Präsident Hosni Mubarak.

Sein Clan hatte offenbar auch Gelder in der Schweiz: Ägyptens Ex-Präsident Hosni Mubarak.
Bild: Keystone

Kritik an der Finma

«Mangelhaft» nennt die Koalition von Nichtregierungsorganisationen (NGO) in der Schweiz die Untersuchungen der Finanzmarktaufsicht (FINMA). Der Bericht der FINMA erlaube es nicht, das Verhalten der Banken adäquat zu beurteilen.

Denn die Aufsichtsbehörde habe nur Banken untersucht, die nach der vom Bundesrat beschlossenen Blockade Konten aus nordafrikanischen Staaten gesperrt und gemeldet hätten, kritisierte die Schweizer NGO-Koalition im Communiqué.

Nach Auffassung der NGO-Koalition wäre es wichtig gewesen, auch bei den übrigen Banken nach nicht gemeldeten Potentatengeldern zu fahnden. «Nur so hätten krasse Verletzungen der Sorgfaltspflicht überhaupt entdeckt werden können.»

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Bei den vier Banken habe die Finma «mutmasslich gewichtigere Verfehlungen» festgestellt. Es gebe konkrete Hinweise auf eine Verletzung der Geldwäschereibestimmungen. Die Namen der betroffenen Banken nannte die Finma auch auf Nachfrage nicht. Die Finma vermutet, dass zwei der Banken Kunden vorsätzlich nicht als Potentaten behandelten, obwohl diese als solche erkannt worden waren. Bei den beiden anderen Fällen geht sie Hinweisen nach, wonach die Banken ihre Abklärungspflichten mutmasslich zu wenig konsequent wahrgenommen haben.

Die «Mehrheit» der insgesamt 20 untersuchten Banken haben ihre Pflichten im Umgang mit sogenannten «politisch exponierten Personen» (PEP) aber «korrekt umgesetzt», hält die Finma in ihrem Bericht fest. In diesen Fällen gilt die Untersuchung als abgeschlossen.

Ohne die genaue Zahl zu präzisieren, heisst es weiter, bei einigen Banken seien «kleinere Mängel» erkannt worden, wie zum Beispiel eine ungenügende Dokumentation von Geschäftsbeziehungen. Hier begleite die Finma die von den Banken selber eingeleiteten Massnahmen zur Behebung dieser Mängel. Zudem werde bei diesen Banken die Intensität der allgemeinen Geldwäschereiaufsicht vertieft.

Bundesrat lässt 830 Millionen sperren

Im Zuge der politischen Umwälzungen in Tunesien, Ägypten und Libyen hatte der Bundesrat im Frühjahr 2011 Sanktionen verhängt und allfällige Gelder der gestürzten Machthaber Ben Ali und Mubarak und aus deren Umfeld sowie des Gaddafi-Clans sperren lassen. Anfang Mai hatte das Eidg. Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) bekanntgegeben, dass insgesamt 830 Millionen Franken gesperrt worden seien. Davon sind 60 Millionen dem Dossier Tunesien, 410 Millionen Ägypten und 360 Millionen Libyen zuzuordnen.

Die Finma nahm diese Sperrungsverordnungen als Anlass zur Prüfung des Verhaltens der 20 Banken. Sie untersuchte die Banken darauf, ob sie ihre Melde- und Sorgfaltspflicht im Bezug auf diese Gelder erfüllt haben. Unter anderem ging es darum herauszufinden, ob die Banken die Gelder überhaupt hätten entgegennehmen dürfen. Die Banken mussten der Finma unter anderem Eröffnungsunterlagen, Kundenkorrespondenz, interne Notizen und Ausdrucke der Kontobewegungen seit dem 1. Januar 2009 zukommen lassen.

«Strenge Sorgfaltspflichten» mit PEP

Aufgrund der Resultate dieser Voruntersuchung schätzt die Finma die heutigen Vorschriften als genügend ein. In Sachen Geldwäscherei- Regulierung im Umgang mit PEP habe sie keinen Handlungsbedarf erkannt, heisst es in der Mitteilung. Geschäftsbeziehungen mit PEP sind grundsätzlich nicht verboten. Die Banken unterliegen dabei aber «strengen Sorgfaltspflichten», die sich auf das Geldwäschereigesetz stützen.

Sie müssen zusätzliche Abklärungen treffen und unter anderem die Herkunft der Vermögenswerte, den Ursprung des Vermögens und die Hintergründe grösserer Zahlungseingänge abklären. Diese Abklärungen müssen dokumentiert sein. Bei Verletzungen der Melde- und Sorgfaltspflicht kann die Finma gegenüber Banken Massnahmen ergreifen. Das Massnahmespektrum reicht dabei von einer Rüge über das Aussprechen von Berufsverboten bis zu einem Bewilligungsentzug. Auch kann die Finma den Gewinn einziehen lassen. (miw/sda)

Erstellt: 10.11.2011, 10:46 Uhr

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34 Kommentare

Stefan Weise

10.11.2011, 11:10 Uhr
Melden 21 Empfehlung

Und was wird das Ergebnis sein bei der Untersuchung der FINMA gegen die Schweizer Banken? Die FINMA erhebt den Zeigefinger und sagt ihr boesen ihr....aber weiter wird nichts geschehen! Antworten


pedro domletschg

10.11.2011, 11:45 Uhr
Melden 18 Empfehlung

wann wird der sumpf endlich trocken gelegt bei den banken? es braucht eine weissgeldstrategie und zwar jetzt! Antworten



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