Wirtschaft

Fall Serono: Jetzt ist die Justiz am Zug

Von Bernhard Fischer. Aktualisiert am 15.06.2012 1 Kommentar

Die Arbeitnehmerorganisation «Angestellte Schweiz» reicht Klage beim Genfer Arbeitsgericht ein. Wird dieser stattgegeben, drohen Schadenersatzklagen.

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Merck-Serono-Mitarbeiter protestieren gegen den Jobabbau: Rund 500 Menschen versammelten sich am 1. Mai vor dem Firmensitz.


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In Genf stehen die Zeichen auf Sturm. Nach der angekündigten Schliessung von Merck (MRK 47.16 -0.36%) Serono in Genf und dem lokalen Stellenabbau von fast 1300 Mitarbeitern reicht die Arbeitnehmerorganisation «Angestellte Schweiz» nun Klage beim Genfer Arbeitsgericht ein. Im Dokument, das DerBund.ch/Newsnet vorliegt, klagen die Arbeitnehmervertreter auf die Feststellung, dass der Pharmakonzern Merck die gesetzlich angemessenen Fristen für die ordnungsgemässe Verständigung der Mitarbeiter nicht berücksichtigt habe.

Stimmt nicht, heisst es vom Konzern. Dessen Sprecher Gangolf Schrimpf zu DerBund.ch/Newsnet: «Wir haben unsere Pläne zeitgerecht bekannt gegeben. Die Frist für die Konsultation begann am 24. April. In der Schweiz gilt eine Konsultationsfrist von zehn Arbeitstagen. Wir haben sogar 15 Arbeitstage gegeben. Demgemäss läuft am 16. Mai die Konsultationsfrist aus.»

Arbeitnehmer beklagen schiefe Optik

Der Reihe nach: Am 24. April hat der Konzern der Belegschaft und der Öffentlichkeit schriftlich mitgeteilt, die Zentrale in Genf zu schliessen. Damit verbunden ist der Abbau von mehr als 500 Jobs. Bis zu 800 Stellen sollen verlegt werden, teils nach Shanghai und Boston. Die Belegschaft brach daraufhin mit Bezug auf Artikel 335 des Schweizer Obligationenrechts die aus ihrer Sicht zu späten Konsultationsgespräche über die Zukunft des Firmenstandorts und seine Mitarbeiter ab. Im Gesetzespassus steht, dass der Arbeitgeber im Falle einer Massenentlassung «die Arbeitnehmervertretung bzw. die Arbeitnehmenden noch vor dem definitiven Entscheid zu konsultieren hat».

Doch mit wem sollte der Arbeitgeber sprechen, wenn es keine Vertretung gibt? Diese Frage stellen jetzt die Rechtsvertreter des Angestelltenverbands. Eine Feststellungsklage soll klären, ob der Pharmariese gegen das Obligationenrecht verstossen habe, weil die Gründung einer Personalvertretung nicht nur versäumt, sondern sogar verhindert worden sei. Das berichtet Rechtsanwalt Pierre Serge Heger, der «Angestellte Schweiz» vertritt. Immerhin: Am 27. April brachte die Gewerkschaft Unia die schriftliche Forderung samt 100 Mitarbeitern der Merck Serono nach einer Vertretung gegenüber der Konzernführung ein. Und zwar mit dem Hinweis, eine solche existiere nach wie vor nicht und daher auch kein einheitlicher Ansprechpartner für die Konzernleitung.

Entlassungen von langer Hand geplant?

Die Vorwürfe reichen noch weiter: So habe die Konzernspitze seit einem Jahr gewusst, dass die Konzernzentrale in Genf geschlossen werden soll, das berichten involvierte Kreise. Denn: Allein an der Grössenordnung der Entlassung gemessen musste Merck den Jobabbau weit im Voraus geplant haben, lautet das Argument.

Kommen die Arbeitnehmervertreter mit der Feststellungsklage durch, wird auch der Weg für allfällige Schadenersatzklagen frei. Voraussetzung dafür ist, dass sich einzelne Arbeitnehmer einer solchen späteren Klage auch anschliessen. Diese Arbeitnehmer zu finden, sei aber schwierig, sagt ein Firmeninsider: «Die Mitarbeiter fürchten um die verbleibende Zeit an ihrem Arbeitsplatz und um damit verbundene Ansprüche.» (DerBund.ch/Newsnet)

Erstellt: 09.05.2012, 06:38 Uhr

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1 Kommentar

Ursi Brock

09.05.2012, 08:15 Uhr
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Aber sicher. Gute Idee. Viel besser für alle man holt sich die Schadensvergütung bei den Aktionären zurück anstatt beim Staat. Immerhin generieren die grossen Konzerne Mrd. Profite die irgendwo versinken und nicht mehr in der Gesellschaft ankommen. Die vergangenen Profite verpflichten zu gar nichts mehr... Unternehmen, Aktionäre, Investoren werden zunehmend von Abgaben und Steuern befreit... Antworten



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