Ein Umzug in die Schweiz lohnt sich
Von Robert Mayer. Aktualisiert am 26.03.2011 11 Kommentare
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Die Schweizer Topmanager haben auch im abgelaufenen Geschäftsjahr überwiegend besser verdient als ihre deutschen Kollegen. Dies gilt erst recht, wenn die Grösse der verglichenen Unternehmen – als Annäherung für die damit verbundene Verantwortung des Managements gegenüber Aktionären und Mitarbeitenden – in die Betrachtung miteinbezogen wird.
So hat Siemens-Chef Peter Löscher zwar ein höheres Gehalt als ABB-Konzernführer Joe Hogan bezogen, doch bringt der deutsche Technologiekonzern weitaus mehr Gewicht auf die Waage als der Schweizer Konkurrent. Gleiches gilt für den Vergleich zwischen den Bezügen der Konzernchefs der beiden Versicherungen Allianz und Zurich.
Besonders weit öffnet sich die Schere bei den Rückversicherern: Stefan Lippe, Chef der weltweiten Nummer 2 Swiss Re, (SREN 54.95 0.27%) verdiente im letzten Jahr mehr als das Zweieinhalbfache seines Kollegen Nikolaus von Bomhard vom Marktführer Münchener Rück. Ein starkes schweizerisch-deutsches Lohngefälle ist ferner auf Stufe der Verwaltungsrats- respektive Aufsichtsratspräsidenten festzustellen, wobei hier wiederum die Beispiele der beiden Rückversicherer mit Walter Kielholz (Swiss Re) und Hans-Jürgen Schinzler (Münchener Rück) sowie der beiden Technologiekonzerne mit Hubertus von Grünberg (ABB) und Gerhard Cromme (Siemens) ins Auge stechen.
Schweizer vergleichen global
Wie Swiss Re dazu in einer Stellungnahme festhält, ist der Aufgabenbereich des schweizerischen Verwaltungsrates «wesentlich weiter gespannt» als jener des deutschen Aufsichtsrates. Dies und die damit verbundene Verantwortung des Verwaltungsratspräsidenten würden unterschiedliche Vergütungsansätze rechtfertigen. Mit Blick auf die Konzernchefs verweist Swiss Re auf die in etwa gleich hohen Fixsaläre und auf die Schwankungsanfälligkeit der für drei Jahre gesperrten variablen Gehaltskomponenten von Stefan Lippe.
Seitens ABB (ABBN 15.61 0.13%) hiess es gestern, die Managergehälter des Schweizer Konzerns und von Siemens seien «nicht direkt vergleichbar». Die Zahlung der kurzfristigen variablen Entschädigung bei ABB hänge von der Erfüllung vorgegebener Jahresziele ab, «die spezifisch, quantifizierbar und herausfordernd sind».
Nur Konkurrenten als Vergleichsmassstab erlaubt
Der Gehaltsvergleich offenbart sodann, dass auch die hiesigen Konzernleitungsmitglieder durchschnittlich besser honoriert werden als in Deutschland. Weshalb ist dies so? Hermann Stern, Geschäftsführer der Finanzresearch-Firma Obermatt, weist darauf hin, dass deutsche Konzerne nur deutsche Konkurrenten als Vergleichsmassstab (Benchmark) für die Managerentlöhnung heranziehen dürfen. So will es das Gesetz, wobei sich laut Stern einzig Siemens darüber hinwegsetzen und globale Benchmarks verwenden darf.
Bei Schweizer Grossunternehmen ist Letzteres gängige Praxis, und da lassen sich dann hohe US-Managersaläre als Begründung für den eigenen Nachholbedarf vorbringen. Die UBS etwa vergleicht ihr Vergütungssystem nicht nur mit jenem der Credit Suisse oder der Deutschen Bank, sondern auch mit J. P. Morgan Chase und Morgan Stanley in den USA.
Vasellas «Leuchtturm-Effekt»
Laut Guido Schilling, Managing Partner des gleichnamigen Executive-Search-Unternehmens, haben aber auch «Schweizer Eigenentwicklungen» zu den vergleichsweise hohen Bezügen in hiesigen Teppichetagen beigetragen. Diese mehr auf Einzelfällen beruhenden Entwicklungen – Beispiele sind Daniel Vasella bei Novartis und Brady Dougan bei Credit Suisse – seien nicht alleine vom Markt getrieben gewesen, so Schilling, hätten aber eine Eigendynamik angenommen und einen «Leuchtturm-Effekt» gehabt.
Als positiv wertet Schilling, dass den langfristigen Anreizen ein zunehmend grösseres Gewicht in den Schweizer Vergütungssystemen beigemessen wird. «Es ist heute absolut zeitgemäss, die Manager auf Nachhaltigkeit zu verpflichten», betont der Zürcher Headhunter.
Fehlende Leistungstransparenz
Nach Einschätzung von Hermann Stern haben die hiesigen Managergehälter im vergangenen Jahr in etwa das Niveau von vor der Krise erreicht. Im Unterschied zu damals würden inzwischen merklich mehr Unternehmen ihre Aktionäre über die Vergütungssysteme und -berichte – wenngleich nicht bindend – abstimmen lassen. Der Haken dabei: «Die Aktionäre verfügen leider nicht über die erforderlichen Informationen und Eckwerte, um die Vergütungssysteme hinreichend beurteilen zu können», betont Stern.
Der Grund für dieses Manko sei, dass die Schweizer Unternehmen nicht gesetzlich verpflichtet seien, solche Informationen offenzulegen – im Gegensatz zu Konzernen in den USA und Grossbritannien. «Doch Lohntransparenz alleine reicht nicht aus», hält Stern fest. Ebenso zwingend sei «Leistungstransparenz», und dazu bedürfe es eines vertieften Einblicks in die Vergütungssysteme. Nur bei gleichzeitiger Lohn- und Leistungstransparenz können nach Überzeugung von Stern die Gehaltsexzesse auf den obersten Management ebenen wirkungsvoll unterbunden werden.
(Tages-Anzeiger)
Erstellt: 26.03.2011, 16:23 Uhr
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11 Kommentare
Erschreckend, welche Opfer, Entbehrungen und Schmerzen diese hohen Herren zum Wohle der Unternehmen auf sich nehmen, wenn sie solch hohen "Entschädigungen" bekommen. Als Normalbürger kann man sich kein Bild von dem Ausmass des Leids und der Zerstörung machen, die dieser Job im Leben der Spitzenmanager anrichtet. Antworten
In der Schweiz werden nicht genug skrupellose Köpfe herangezüchtet um einen Unternehmen an die Spitze einer Branche zu bringen. In einer direkten Demokratie wird der Mensch fast automatisch zur Verantwortung sich selbst und anderen gegenüber (selbst-)erzogen wird. Den Schweizer Haien an der Spitze wurde das mühsam im Ausland und durch Hochschulen mit internationalem Anspruch aberzogen. Antworten
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