Die Machtlosigkeit gegenüber den Banken
Von Bruno Schletti. Aktualisiert am 25.08.2010 14 Kommentare
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Ein löchriger Emmentaler findet sich als Blickfang auf dem Internetportal «Daily Paragraph», dem deutschen Magazin für Rechtsfragen. Darüber prangt der Titel: «Schweizer Anlegerschutz wie Schweizer Käse.» Gleich zu Beginn des Artikels ergeht die Warnung an Leserinnen und Leser: «Der Finanzplatz Schweiz klingt in den Ohren deutscher Kapitalanleger verlockend. Was die meisten Anleger nicht wissen: Der Anlegerschutz nach Schweizer Recht ist längst nicht so gut wie der in Deutschland.»
Dem pflichten bestimmt all jene Schweizer bei, die in der Finanzkrise Geld verloren haben. Allen voran sind es Anleger, die auf Anraten ihres Beraters in Produkte der in Konkurs gegangenen Bank Lehman Brothers investiert haben. Die grosse Mehrheit von ihnen sind oder waren Kunden von Credit Suisse oder einer ihrer Tochterbanken.
Kunden trauen sich nicht zu klagen
Zu beweisen, dass sie schlecht beraten wurden, ist meist ein aussichtsloses Unterfangen. Und ein gewagtes Risiko dazu, das schnell ins grosse Geld geht. Am Ende kommen zum Anlageverlust noch Gerichts- und Anwaltskosten.
Bankenombudsmann Hanspeter Häni, der in den letzten Jahren mit Beschwerden überschwemmt wurde, beurteilt Gesetze und Rechtsprechung als ausreichend. Es gebe aber ein «Problem der Durchsetzung»: «Kunden trauen sich nicht zu klagen. Es ist ein Problem von Macht, Mut und des Geldes.»
Grosses Machtgefälle
Häni diagnostiziert ein «Machtgefälle», wenn ein kleiner Kunde einer finanzstarken Bank gegenübersteht. Selbst der Ombudsmann lief als Vermittler in den Lehman-Fällen bei der Credit-Suisse-Gruppe gegen eine Wand. Ohne Namen zu nennen, schreibt er im Jahresbericht: «Einige wenige Banken traten nicht auf die Argumentation des Ombudsmanns ein und setzten auf von ihnen selbst festgesetzte Kriterien abgestützte Pauschallösungen durch.» Damit können nur die sogenannten Kulanzzahlungen gemeint sein, mit denen CS 3700 aufgebrachte Geschädigte zu besänftigen suchte.
In diesen Fällen ist so auch die eingespielte Methode des Bankenombudsmanns gescheitert. Die Methode, jeden Fall einzeln zu begutachten und dem Kunden mittels einer Empfehlung an die Bank zu seinem Recht zu verhelfen – falls sich die Bank aus Sicht des Ombudsmanns nicht korrekt verhalten hat. Die CS verweigerte sich in den Lehman-Fällen diesem Vorgehen.
Umkehr der Beweislast
Das dürfte nicht ohne Folgen bleiben. «Diese Situation ist unbefriedigend», sagt Häni, «sie ist ein Thema im Stiftungsrat.» Er denkt für gewisse Fälle laut über eine Umkehr der Beweislast nach: «Wenn ein Kunde in eine Anlage investiert, die nicht seinem Risikoprofil entspricht, sollte die Bank beweisen müssen, dass sie ihm davon abgeraten hat.» Häni stützt sich auf ein Bundesgerichtsurteil aus dem Jahr 2007. Nach diesem muss eine Bank im Rahmen eines Vertrauensverhältnisses Kunden vor unklugen Anlageentscheiden warnen.
Die Umkehr der Beweislast ist auch eine Forderung der Stiftung für Konsumentenschutz. «Heute hat die Bank immer die Möglichkeit, zu sagen, das Beratungsgespräch sei nicht so verlaufen, wie der Kunde behauptet», sagt Geschäftsleiterin Sara Stalder. Der Kunde muss das Gegenteil beweisen. Bei der Umkehr der Beweislast müsste die Bank belegen, dass sie korrekt beraten hat. Die Stiftung hat der Finanzmarktaufsicht (Finma) exemplarische Fälle geschädigter Bankkunden vorgelegt. «Wir sind nicht sicher, ob man bei der Finma realisiert, wie gravierend ungeschützt Kleinanleger sind», sagt Stalder. Die Behörde müsse ihre Verantwortung nicht nur gegenüber den Banken, sondern auch gegenüber den Bankkunden wahrnehmen. «Unser Eindruck ist, dass die Finma sehr bankennah ist.»
Selbsthilfegruppe von Lehman-Geschädigten
Die Finma will noch im laufenden Jahr ein Diskussionspapier zum regulatorischen Handlungsbedarf veröffentlichen. Zu systematischen und flächendeckenden Verletzungen des Aufsichtsrechts sei es nicht gekommen. «Es wurde aber deutlich, dass die heutige Regulierung die Kunden in der Anlageberatung oder der Vermögensverwaltung nicht genügend schützt», teilt die Finma mit.
Die Anleger-Selbsthilfe – eine Gruppe, in der sich Lehman-Geschädigte organisierten – hat die Idee der Gründung einer Anlegerschutzorganisation mangels Startkapital aufgegeben. Sprecherin Calista Fischer betont aber: «Eine Schutzorganisation würde es sehr wohl brauchen.» Am Ende des Tages gehe es nicht nur darum, verlorenes Geld zurückzuerhalten, sondern auch, dass die für die falsche Beratung Zuständigen zur Verantwortung gezogen würden. Die Gruppierung hat auf ihrer Internetsite «Tipps für Anlegerinnen und Anleger» aufgeschaltet. Weil die Beweislast beim Kunden liegt, rät sie dazu, Beratungsgespräche mit Bankvertretern mit einem Aufnahmegerät aufzuzeichnen – aber nicht etwa heimlich, das wäre ungesetzlich.
(Tages-Anzeiger)
Erstellt: 24.08.2010, 22:38 Uhr
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14 Kommentare
Es ist sehr gut möglich, denn in der Schweiz wird die Bevölkerung sträflich informiert. Es herrscht leider noch immer das ungechrieben Gesetz dem Bürger so wenig wie möglich Offenheit zu gewähren. Schön im kleinen Kämmerchen wirken, und ja nichts an die Öffentlichkeit tragen, damit das gemeine Volk nicht so informiert ist. Dies nennt man Demokratie! Verantwortungsvolles Handeln für das Volk. Antworten
Heute sind wir soweit, dass man bei wirtschaftsdelikten die Gerechtigkeit "kaufen" muss. Eine Verurteilung ist nicht nur abhängig ob man im Recht ist, sondern acuh ob man zusätzlich Macht, Geld und Mut hat. Eine Umkehr der Beweislast würde nicht nur die Rechtsordnung wieder herstellen sondern als Nebeneffekt auch die Risikofreudigkeit der Berater etwas unterbinden. Antworten
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