Wirtschaft
Coops Knebelverträge
Von Romeo Regenass. Aktualisiert am 02.04.2012 62 Kommentare
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Mit 240 Pronto-Shops ist Coop seit Jahren Nummer eins bei Tankstellen- und Convenienceshops; jedes Jahr kommen 10 bis 15 neue Standorte hinzu. Im Schnitt dürfte ein Shop rund 10 Millionen Franken Umsatz erzielen. Renditezahlen gibt es nicht, doch es ist kein Geheimnis, dass die Sparte für Coop eine Ertragsperle ist. Was nur wenige wissen: Den Ertrag erarbeiten nicht Coop-Angestellte, sondern selbstständige Unternehmer auf eigenes Risiko. Sie haben einen Vertrag mit Coop Mineralöl (CMA). An dieser Firma hält Coop 51 Prozent, der Ölkonzern Conoco Phillips 49 Prozent. Die Shopbetreiber stellen eigenes Personal an, das nicht dem Gesamtarbeitsvertrag von Coop unterstellt ist, aber in Coop-Kleidern arbeitet.
Schon 2009 hat der TA die Verträge zwischen CMA und den Ladenpächtern kritisiert: Coop suche in Inseraten «Shopunternehmer», in Wirklichkeit sei Unternehmertum aber nicht gefragt. Recherchen des TA zeigen: Coop Mineralöl hat die Ladenbetreiber seither noch stärker an die Kandare genommen.
Verkappte Arbeitsverträge
Bisher waren Mehrjahres- oder zumindest Einjahresverträge üblich. Neu hat die CMA mit einzelnen Betreibern der Pronto-Shops Verträge mit lediglich sechs Monaten Laufzeit abgeschlossen. Daher müssen die Shopbetreiber zweimal im Jahr bangen, ob ihr Vertrag verlängert wird oder nicht.
Für Rechtsanwalt Michael Kull ist klar: «Ein Vertrag mit nur sechs Monaten Dauer bietet dem Franchisenehmer keinen Investitionsschutz.» Ein Shopbetreiber investiert rund 145'000 Franken in sein Geschäft: 45'000 Franken Kapital zur Gründung einer GmbH und bis zu 100'000 Franken für die Übernahme des Geschäftsinventars. «Im Franchising sind langfristige Verträge üblich, die es dem Franchisenehmer ermöglichen müssen, seine Investitionen zu amortisieren», sagt Rechtsanwalt Kull.
Coop kann im Alleingang bestimmen
Zur Gründung der GmbH trägt die CMA mit 5000 Franken nur 10 Prozent des Kapitals bei. Trotz des geringen Kapitaleinsatzes hat Coop mit zwei von drei Zeichnungsberechtigten in der GmbH aber die Mehrheit. Jeder hat eine Kollektivunterschrift zu zweien; die Vertreter von Coop können das Schicksal der Firma im Alleingang bestimmen.
«Damit kann man aus Sicht des Shopbetreibers nicht von einer selbstständigen Tätigkeit sprechen», sagt Kull. Der Betreiber habe ja nichts zu sagen, weil die CMA zwei von drei Geschäftsleitungsmitgliedern und Berechtigten mit Kollektivunterschrift zu zweien stelle. «Faktisch haben wir es deshalb mit einem Arbeitsvertrag zu tun.»
Einschränkungen auch beim Sortiment
Auch beim Sortiment sind die Betreiber in ihrer Selbstständigkeit massiv eingeschränkt: Sie müssen alle Waren bei Coop bestellen – zu Einkaufs- und Verkaufspreisen, die Coop vorgibt. Das ist auch bei anderen Franchisesystemen der Fall. Doch dort geht es meist um Artikel einer bestimmten Marke, die Franchisegeberin ist – oder um ein System, wie etwa bei McDonald’s.
Der Fall der Pronto-Shops liegt anders: Mit Ausnahme der Eigenmarken von Coop verkaufen die Läden Markenprodukte, die es auch anderswo gibt. Doch der Shopbetreiber darf nicht bei Dritten einkaufen – auch wenn es günstiger ist. CMA nennt das «Abnahme- und Bezugsverpflichtung».
«Nicht unproblematisch»
Beispiel Red Bull: Coop verlangt für den Energydrink von den Pronto-Shops als Einkaufspreis 1.85 Franken. Im Supermarkt verkauft Coop den Endkunden die Red-Bull-Dose im Sixpack für 1.65. Doch den Shopbetreibern ist es untersagt, eigenständig bei Coop einzukaufen. Dasselbe gilt für Winter-Scheibenwischerwasser: Aldi Suisse verkauft die 2 Liter für 2.95 Franken an Konsumenten. Die Pronto-Shops zahlen für das identische Produkt im Einkauf 5.78 Franken – fast 3 Franken mehr.
Für Patrik Ducrey, Vizedirektor der Wettbewerbskommission (Weko), ist das Beispiel Red Bull «aus kartellrechtlicher Sicht nicht unproblematisch». Für ihn ist klar: «Der Franchisenehmer ist auf dem Papier zwar selbstständig, hat aber keine unternehmerischen Freiheiten.» Tatsächlich kann Coop Mineralöl so die Gewinnmarge des Unternehmers begrenzen, gleichzeitig sichert sie sich selbst eine hohe Marge. Damit nicht genug: Coop Mineralöl hat drei grosse Lieferanten definiert, von denen die Shopbetreiber bei jeder Bestellung mindestens einen Artikel ordern müssen. Tun sie das nicht, erfolgt im Rahmen einer «Überwachung der Bestellverarbeitung» die Zuteilung von Ware aufgrund der Bestellung der Vorwoche. Sprich: Bestellt ein Shop einmal kein Fleisch, weil er noch genug davon im Kühler hat, wird ihm automatisch die Menge der Vorwoche geliefert.
Beschränkungen der unternehmerischen Freiheit
Anders als bei den zuvor genannten Punkten, die Teil einer vertraglichen Abmachung sind, ist diese Bestellvorgabe eine einseitige Verfügung von Coop. Die Freiheit des Unternehmers wird dadurch zusätzlich beschnitten. Kommt es zu Abschreibern, weil das Fleisch nicht mehr verkauft werden kann, gehen diese voll zulasten des Shopbetreibers. Für die Fleischlieferantin – die Coop-Tochter Bell – ist die Umsatzgarantie aber eine erfreuliche Sache.
Hinzu kommen Beschränkungen der unternehmerischen Freiheit, die der TA bereits vor drei Jahren thematisiert hat. Die wichtigste: Coop Mineralöl hat Zugriff auf das Bankkonto der GmbH des Franchisenehmers und lässt sich ihre Lieferungen per Lastschriftverfahren bezahlen. Nachdem die Abbuchung früher bereits eine Woche nach der Lieferung erfolgte, hat Coop die Frist immerhin auf 12 Tage ausgedehnt. Das ist aber immer noch eine unüblich kurze Frist.
«Form moderner Sklaverei»
Rechtsanwalt Michael Kull zieht ein klares Fazit: «Die CMA beschäftigt faktisch Angestellte unter dem Mantel der Selbstständigkeit und umgeht dadurch ihre Verpflichtung zur Leistung von Sozialabgaben. Gleichzeitig verpflichtet sie die Shopbetreiber zu Investitionen, was den gesetzlichen Rahmenbedingungen widerspricht.» In der Branche sind die Knebelverträge von Coop Pronto bekannt. Einzelne bezeichnen sie als «eine Form moderner Sklaverei».
Die Coop Mineralöl AG verzichtete auf eine Stellungnahme. «Ihre Fragen beruhen teilweise auf falscher Grundlage oder Auslegung», schrieb Sprecher Jürg Kretzer dem TA. «Falls im Rahmen unseres Franchise-Systems bei unseren Shop-Unternehmern Fragen auftauchen, werden diese zeitnah und bilateral besprochen und beantwortet.» Der TA weiss, dass mindestens zwei Shopbetreiber bei Gerichten eine Klage gegen die Coop Mineralöl AG eingereicht haben – unter anderem wegen der Rückerstattung von Investitionen. (Tages-Anzeiger)
Erstellt: 02.04.2012, 10:18 Uhr
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