Wirtschaft

«Bellinzona ist nicht der Vatikan»

Von René Lenzin. Aktualisiert am 23.04.2011 12 Kommentare

Ankläger Lienhard Ochsner übt Selbstkritik, will den Fall Holenweger aber noch nicht verloren geben. Er will Verfahren künftig rascher abwickeln.

Ziel erreicht: Oskar Holenweger bedankt sich nach der Urteilsverkündung bei Verteidiger Lorenz Erni.

Ziel erreicht: Oskar Holenweger bedankt sich nach der Urteilsverkündung bei Verteidiger Lorenz Erni.
Bild: Keystone

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Der Holenweger-Prozess

Der Holenweger-Prozess
Seit Montag steht der Zürcher Privatbankier Oskar Holenweger vor Gericht.

Der Staatsanwalt Lienhard Ochsner war im Verfahren vor dem Bundesstrafgericht Hauptvertreter der Bundesanwaltschaft.

Ein Freispruch in allen Punkten und seine Gründe

Oskar Holenweger erhält 35'000 Franken Genugtuung und 395'000 Franken Kostenersatz

Die wichtigsten Punkte aus der mündlichen Urteilsbegründung von Gerichtspräsident Peter Popp:

1) Der kolumbianische Drogenboss Ramos war mehr als nur ein Informant der Ermittler. Faktisch übte er eine verdeckte Ermittlungstätigkeit aus, die laut Gesetz Polizeikräften vorenthalten ist.
2) Es gibt deutliche Hinweise, dass Ramos Holenweger zu einer Tat anstiften wollte. Hingegen fehlen Belege, dass der Bankier von sich aus Drogengelder waschen wollte.
3) Für die Telefonüberwachung fehlte der dringende Tatverdacht. Die Behörden haben die Anklagekammer des Bundesgerichts getäuscht, die die Abhörung bewilligen musste.
4) Der Einsatz von Diemer erfolgte korrekt. Trotzdem sind die daraus gewonnenen Erkenntnisse nicht zu verwerten, weil sie auf einer von Ramos fälschlicherweise behaupteten Tatbereitschaft Holenwegers beruhten. So haben sie den Charakter einer gesetzlich verbotenen Fishing Expedition.
5) Ohne Diemers Einsatz wäre auch der Verdacht der schwarzen Kassen nicht aufgetaucht. Daher sind Beweise in diesen Anklagepunkten nicht verwertbar.

Bei «überwiegendem öffentlichem Interesse» hätte das Gericht Holenweger im Alstom-Komplex trotz dieser Mängel verurteilen können, sagte Popp. Aufgrund des geringen Strafantrags der Anklage, des langen Verfahrens und der zahlreichen Ermittlungspannen sei Holenwegers persönliches Interesse auf Freispruch jedoch höher zu werten. Wohl aufgrund des grossen medialen Interesses und im Hinblick auf einen möglichen Weiterzug hat das Gericht die Vorwürfe in Sachen Alstom trotzdem materiell geprüft. Mit diesen Ergebnissen:

6) Die laut Anklage fiktiven Rechnungen Holenwegers an Alstom haben keinen Urkundencharakter, also kann keine Urkundenfälschung vorliegen. Hingegen wäre dieser Tatbestand bei zwei Bank-Meldeformularen erfüllt gewesen, auf denen Holenweger verschwiegen hat, dass von ihm verwaltete Gelder Alstom gehörten. Die Tat wäre aber verjährt.
7) Es fehlen Beweise für die angeblich ungetreue Geschäftsbesorgung bei Alstom. Daher kann Holenweger nicht der Gehilfenschaft dazu angeklagt werden.
8) Die Anklage konnte nicht beweisen, dass Alstom die von Holenweger verwalteten Gelder zur Bestechung einsetzte. Also ist unerheblich, ob der Bankier um die mutmassliche Korruption wusste.

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Korrektur-Hinweis

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Was sagen Sie zum Urteildes Bundesstrafgerichts?
Die Bundesanwaltschaft ist selbstverständlich enttäuscht über dieses Urteil. Ich halte allerdings fest, dass Bellinzona nicht der Vatikan ist. Weder hier noch bei der Bundesanwaltschaft herrscht Unfehlbarkeit. Nach Eingang der schriftlichen Urteilsbegründung werden wir mit der gebotenen Sorgfalt prüfen, ob wir den Entscheid ans Bundesgericht weiterziehen wollen.

Das Verfahren bezüglich Geldwäscherei von Drogengeldern ist eingestellt, sonst gab es Freisprüche. Das ist eine happige Niederlage.
Enttäuscht sind wir insbesondere deshalb, weil das Gericht bereits die Verdachtslage als ungenügend erachtet und sogar davon gesprochen hat, die Anklagekammer des Bundesgerichts sei getäuscht worden, als sie die Telefonkontrolle bewilligt habe. Ich möchte festhalten, dass die Anklagekammer durchaus die Möglichkeit gehabt hätte, die Akten zwecks Ergänzung und besserer Begründung einer dringenden Verdachtslage zurückzuschicken. Weil dies nicht passiert ist, sind wir davon ausgegangen, die Verdachtslage reiche aus für die Anordnung der Zwangsmassnahmen.

Sieben Jahre Verfahren, und jetzt ein Freispruch. Hat sich der ganze Aufwand gelohnt?
Das ist eine Ermessensfrage. Bereits im Plädoyer habe ich gesagt, dass dieses Verfahren mit seinen internationalen Bezügen vor allem deshalb lang geworden ist, weil gewisse Unterlagen via Rechtshilfe beschafft werden mussten. Aber es passierten tatsächlich auch Fehler, vor allem im Rahmen der Voruntersuchung. Wir haben dies bei der Forderung des Strafmasses berücksichtigt.

In welchen Bereichen müssen Sie Selbstkritik üben?
Zweifellos müssen wir künftig die Verfahren rascher durchziehen. Die Bundesanwaltschaft muss zudem mit der Bundeskriminalpolizei klären, wo die Verantwortlichkeiten bezüglich der kriminalpolizeilichen Ermittlungen liegen. Eine Diskussion braucht es insbesondere über die Schnittstellen.

Das Gericht monierte, im Verfahren sei die Fairness verletzt worden.
Die Bundesanwaltschaft hat sich nichts vorzuwerfen. Im Übrigen gibt es auch im Verlauf eines Verfahrens Möglichkeiten, Rügen einzubringen. Was zum Beispiel den fehlenden Tatverdacht angeht, hätte der Beschuldigte bereits eine Rüge anbringen können, als er über die Telefonkontrolle informiert wurde.

Der Einsatz von Ramos war laut Gericht rechtswidrig.
Dazu möchte ich auf das Interview mit Fausto Cattaneo im «Tages-Anzeiger» hinweisen, wonach es Courant normal sei, dass Leute aus dem kriminellen Milieu als Informanten und Vertrauenspersonen zum Einsatz kommen. Und ich möchte betonen, dass vergleichbare Verdachtslagen in andern Verfahren zur Bewilligung von Telefonkontrollen und zu Schuldsprüchen geführt haben.

Ramos rechtswidrig, Diemer rechtswidrig, das Bundesgericht getäuscht – mussten Sie die Vorarbeit der Bundeskriminalpolizei ausbaden?
Es ist nicht mein Stil, Kritik weiterzugeben. Sowohl die Bundeskriminalpolizei als auch die Bundesanwaltschaft stehen in der Kritik. Gemäss Gericht hat eine Kaskade zum Freispruch geführt: Die ungenügende Verdachtslage macht den verdeckten Ermittler hinfällig. Damit sind die weiteren Massnahmen wie die Hausdurchsuchungen infrage gestellt, womit dem Verfahren das Beweisfundament entzogen worden ist.

Es sei, wie wenn die Bundesanwaltschaft auf der Anklagebank sässe, haben Sie gesagt. Wie empfinden Sie selber diese Situation?
Ich fühle mich gut und nicht speziell unter Druck. Ich trage es mit Fassung.

Gemäss «SonntagsZeitung» haben Sie Bundesanwalt Beyeler aufgefordert, seine frühere Korrespondenz bezüglich Ramos zu veröffentlichen. Sind Sie immer noch dieser Ansicht?
Dazu gilt, was ich in der «SonntagsZeitung» gesagt habe. Ich bleibe dabei.

(Tages-Anzeiger)

Erstellt: 23.04.2011, 07:35 Uhr

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12 Kommentare

Ueli Kaiser

23.04.2011, 07:57 Uhr
Melden 53 Empfehlung

Bellinzona ist nicht der Vatikan: Solch unqualifizierten und beleidigenden Bemerkungen sagen alles über die BA aus. Es wäre zu hoffen, dass diese B-Anwälte mindestens zivilrechtllich verfolgt werden könnten (finanziell), aber leider wird das nie geschehen, strafrechtlich schon gar nicht. Aber mindestens ein Nicht-Wiederwahl muss also drin liegen. Wer qualifiziert (benotet) eigentlich diese BAs? Antworten


hans zumstein

23.04.2011, 10:41 Uhr
Melden 15 Empfehlung

Solche Arroganz und Selbstgefälligkeit ist kaum mehr zu übertreffen. Wer qualifiziert solche Leute für solche Aemter? Letztere sollen über ihre Rolle nachdenken und ihr Parteiprogramm bei der nächsten Wahl eines hohen Beamten vergessen. Skandalös ist, dass bei Beamten- und Richterwahlen das Parteibuch bzw. die "richtige" Parteizugehörigkeit wichtiger ist, als ausgewiesene Fachkompetenz. Antworten



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