Auf der Spur des Emanuel A.
Von Bruno Schletti. Aktualisiert am 25.02.2011 5 Kommentare
US-Justiz lässt Banken nicht vom Haken
Die US-Justiz weitet die Untersuchungen gegen Steuersünder und deren Banken stark aus. Ermittelt wird in über hundert Steuerdelikten, die neben UBS und CS weitere Auslandbanken angehen und auch US-Institute treffen könnten.
Wer gedacht hatte, dass der Vergleich der UBS von 780 Millionen Dollar und der Staatsvertrag mit den USA das Ende des Steuerstreits markieren würden, sieht sich getäuscht. Die Verhaftung eines Credit-Suisse-Bankers sowie die Klage gegen vier teilweise ehemalige Angestellte der Bank zeigen, dass die US-Justiz ihren Fischzug noch ausweitet.
Die US-Steuerbehörde bestätigte an einem Fachseminar, dass in über hundert Fällen ermittelt und gegen mehrere Auslandbanken vorgegangen werden solle. US-Steueranwälte glauben, dass die den USA übermittelten Datensätze der UBS ausserordentlich weitgehende Ermittlungen erlauben – auch deshalb, weil Steuersünder parallel Schwarzkonten bei beiden Schweizer Grossbanken unterhielten. Zudem könnte der im Januar verhaftete CS-Banker Beweismaterial geliefert haben, um dafür eine ermässigte Strafe zu bekommen.
Aus der Klage gegen Credit Suisse geht hervor, dass US-Kunden oft Beträge von knapp unter 10 000 Dollar abhoben, um der Meldepflicht zu entgegen. Darauf haben es die Behörden abgesehen: Die US-Transferbanken kommen eventuell als Mitwisser infrage, da sie diese Praxis hätten melden müssen.
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Emanuel A. ist einer der vier Schweizer Banker, welche die USA international zur Verhaftung ausgeschrieben hat. Entsprechend verdattert reagiert er: «Ich weiss von nichts. Ich kann zum Fall nichts sagen.» Was er sagt, ist Folgendes: «Ich habe ein reines Gewissen.»
Das sagen alle. Die Credit Suisse (CSGN 19.09 -1.39%) weist unermüdlich darauf hin, dass sich die Klage im Bundesstaat Virginia nicht gegen die Bank, sondern gegen vier, teilweise ehemalige, CS-Mitarbeiter richte. Auch die andern in der Anklageschrift zwar nicht namentlich genannten, inzwischen aber identifizierten Banken markieren Distanz. Der Zürcher Ableger der israelischen Bank Leumi lässt verlauten: «Wir kennen die vier in der Presse genannten Namen nicht. Sie waren und sind nicht unsere Angestellten.» Die Zürcher Bank Frey weist «die in der Presse kolportierten Gerüchte entschieden zurück». Bei der Privatbank Maerki Baumann weist man darauf hin, dass keine Anfragen des amerikanischen Justizdepartements eingegangen seien.
Ende November 2008 gekündigt
Aufschlussreich ist die Spur des Angeklagten Emanuel A. 2005 verliess er die Credit Suisse. Zu einem Zeitpunkt, als die Welt der Schweizer Vermögensverwalter noch in Ordnung schien. Zu einer Zeit auch, von der ein CS-Sprecher heute sagt: «Früher hat man unter anderer Ausgangslage Dinge gemacht, die aus heutiger Sicht nicht mehr erlaubt sind.»
Emanuel A. wechselte zu Maerki Baumann. Nach Auskunft der Bank wurde ihm dort per Ende November 2008 gekündigt – «wegen unterschiedlicher Auffassungen über das Geschäftsgebaren». Stephan Zwahlen, stellvertretender Vorsitzender der Geschäftsleitung, ergänzt: «Es ist zutreffend, dass E. A. Kundenbeziehungen zu Maerki Baumann brachte und auch wieder mitgenommen hat. Ob es darunter Fälle gab, die heute Gegenstand der Untersuchungen der US-Justiz sind, wissen wir nicht.»
Klage stösst auf Unwissenheit
Die Anklageschrift tippt an, welchen Weg Emanuel A. nahm: «Nachdem er die Schweizer Privatbank Nummer 2 (Anm. der Redaktion: Maerki Baumann) verlassen hatte, eröffnete der Angeklagte Emanuel A. für US-Kunden undeklarierte Konten bei der Schweizer Privatbank Nummer 1 (Frey).» Damit konfrontiert, sagt Frey-Sprecherin Silvia Zumsteg: «A. ist kein Mitarbeiter von Frey.» Ob er als unabhängiger Vermögensverwalter Kundengelder bei Frey deponiert habe? Zumsteg: «Er ist kein Angestellter von uns. Wir können nicht wissen, was er alles macht.»
Emanuel A. selbst will nicht bestätigen, dass er heute als selbstständiger Vermögensverwalter arbeitet oder dass er bei der Bank Frey Kundengelder platziert hat. Er sagt nur: «Ich arbeite, aber ich möchte nichts dazu sagen.»
«Nie aktiv Beihilfe geleistet»
Die Bank Frey räumt ein, dass sie auch als «Plattform für externe Vermögensverwalter» dient. Für diese würden die gleichen Bestimmungen gelten wie für Frey. In einer Mitteilung schreibt die Bank: «Die Bank Frey hat nie aktiv Beihilfe zur Steuerhinterziehung geleistet.» Auf ihrer Website preist sich die Bank als «truly Swiss», als wahrhaftig schweizerisch, an. Sie verfolge die strikte Politik, nie einen Ableger ausserhalb der Reichweite schweizerischer Gesetze und Gerichtsbarkeit zu eröffnen.
Verwaltungsratspräsident Markus A. Frey lässt sich mit den Worten zitieren: «Die Bank Frey ist und bleibt wahrhaftig schweizerisch. Nur auf diesem Weg können wir mit Sicherheit unsere Werte bewahren und garantieren, dass keine fremde Autorität uns je einschüchtern wird, diese Werte aufzugeben.» (Tages-Anzeiger)
Erstellt: 25.02.2011, 06:32 Uhr
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5 Kommentare
Als intelligenter (!) US-Bürger kann man nichts Anderes tun, als möglichst keine Steuern bezahlen – man würde ja einen höchst unvernünftigen und gewalttätigen Staat auf finanzieren. Ich habe keine besondere Sympathie für „Bänker“, aber ich erwarte, dass sich die Schweizer Regierung endlich deutlich für ihre Bürger einsetzt! Antworten
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