Wirtschaft
«Wir müssen hoffen, dass die USA dieses Urteil verstehen»
Verhandlungen werden weitergeführt
Die Schweiz führt die Verhandlungen mit den USA über eine Einigung im Steuerstreit weiter. Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zeigt nach Ansicht des SIF die Schwierigkeiten auf, die bei Gruppenersuchen unter dem alten Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) auftreten können. Der anfragende Staat müsse unter dem alten DBA im Ersuchen die Suchkriterien zur Identifikation der betroffenen Personen klar nennen, stellte das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen am Mittwoch in einer Stellungnahme zum Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts fest. Die Schweiz werde die ersuchende US-Behörde im Rahmen der laufenden Verhandlungen auf den vom Gericht festgestellten Mangel hinweisen, stellt das SIF fest. Die US-Behörde könne dann weitere Amtshilfeersuchen stellen. Sie müsse die Suchkriterien zur Identifikation der betroffenen Personen aber besser darlegen. Bankkundendaten können laut SIF damit nach wie vor über den Amtshilfeweg ausgetauscht werden.
Die Credit Suisse wollte das Urteil des Bundeverwaltungsgerichts am Mittwoch nicht kommentieren. Die Grossbank sieht sich nicht als Teil des Verfahrens zwischen einem Kunden und den Steuerbehörden, wie ein Sprecher auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda sagte. (sda)
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«Sollte der CS von Seiten der USA Klage drohen (...) wäre Notrecht sicher ein Ausweg»: Wirtschaftsrechtler Peter V. Kunz. (Bild: zvg)
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Am 26. September 2011 hatte die amerikanische Steuerbehörde IRS ein Amtshilfegesuch an die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) gestellt. Die US-Behörde wirft der Credit Suisse vor, Mitarbeiter der Bank hätten Kunden aktiv dabei geholfen, Einkommen und Vermögen vor dem amerikanischen Fiskus zu verbergen. Konkret verlangte die IRS die Herausgabe von Informationen über Kunden. Ein Kunde wehrte sich dagegen und gelangte an das Schweizer Bundesverwaltungsgericht. Dieses gab ihm mit dem jüngsten Urteil nun recht und untersagte die Auslieferung seiner Kontodaten an die USA.
Schon wird befürchtet, der Steuerstreit mit den USA könnte aufgrund dieses Urteils weiter eskalieren. Ist am Ende gar wieder Notrecht nötig, wie das damals bei der UBS der Fall war? Zur Erinnerung: Im Fall UBS wurde unter Verweis auf die polizeiliche Generalklausel Notrecht angewendet, was der Finma die Herausgabe von 255 Kundendossiers an die USA ermöglichte.
Urteil erschwert Lösungsfindung
Peter V. Kunz, Wirtschaftsanwalt und Kenner der Materie, sagt im Gespräch mit DerBund.ch/Newsnet dazu: «Dieses Urteil erschwert zwar den Prozess der Lösungsfindung mit den USA, aber wir sollten jetzt nicht auf Panik machen.» Für Kunz ist die Sache weiter «lösbar».
Dass das Bundesverwaltungsgericht in diesem CS-Fall nun die Herausgabe von Kundendaten untersagt hat, liegt am noch immer gültigen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit den USA aus dem Jahr 1996. Dieses erlaubt Amtshilfe nur in Fällen von Steuerbetrug «und Ähnlichem». Steuerhinterziehung aber ist nach geltendem Recht – zumindest in der vorliegenden Form – kein genügender Grund für Amtshilfe. Zur Erinnerung: Im vorliegenden Fall geht es um den Vorwurf, dass Konten verschwiegen respektive Formulare nicht ausgefüllt wurden.
Anderer Entscheid unter neuem DBA-Regime
Laut Kunz wäre ein ähnlich gelagerter Fall unter Berücksichtigung des neuen DBA anders angeschaut worden, «davon gehe ich aus». «Unter dem neuen DBA sind Gruppenanfragen möglich, und die Amtshilfe wird auf Steuerhinterziehung ausgedehnt.» Allerdings wurde das neue DBA von den USA noch nicht ratifiziert. Blockiert wurde es unter anderem vom Sohn des Präsidentschaftsbewerbers Ron Paul.
Trotzdem steht die Befürchtung im Raum, der jüngste Bremser der Schweiz könnte den Steuerstreit erneut verschärfen. Unmöglich ist das nicht, allerdings auch nicht zwingend. «Wir müssen einfach hoffen, dass die USA dieses Urteil verstehen», sagt Kunz.
Notrecht nur bei Klagedrohung
Dass es nochmals – wie im Fall UBS – zur Anwendung von Notrecht kommen könnte, steht für Kunz nicht im Vordergrund. Trotzdem: «Sollte der CS vonseiten der USA eine Klage drohen – was ich derzeit für eher unwahrscheinlich halte –, wäre Notrecht sicher ein Ausweg.»
Bleibt noch die Frage, ob das jüngste Urteil des Bundesverwaltungsgerichts nicht auch einer Schlappe für die schweizerischen Behörden gleichkommt. Kunz mag das nicht so sehen. Für ihn hat das Bundesverwaltungsgericht «einfach nur seinen Job gemacht». Vermutlich war man sich bei den Schweizer Unterhändlern der Gefahr bewusst, dass das Gericht so urteilt. Mit Verweis auf die Gewaltentrennung lässt sich so aber zumindest die eigene Position im Verhandlungspoker absichern. (DerBund.ch/Newsnet)
Erstellt: 11.04.2012, 12:35 Uhr
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