Wirtschaft

Schweizer Haftbefehl gegen deutsche Steuerbeamte

Aktualisiert am 01.04.2012 589 Kommentare

Die Schweiz erlässt einen Haftbefehl gegen drei deutsche Steuerfahnder, wegen Verdachts auf «nachrichtliche Wirtschaftsspionage». Die Aktion sei nicht politisch motiviert, sagt der Bundesanwalt.

1/10 «Abflüsse schon seit über einem Jahr»: Das Steuerabkommen mit der Schweiz könnte für Deutschland finanzielle Einbussen bedeuten, glaubt der ehemalige UBS-Chef Oswald Grübel.
Bild: Keystone

   

Steinbrück und Walter-Borjans kritisieren Schweizer Vorgehen. (Video: Reuters )

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«Verschiedene Rechtshilfeersuchen der Bundesanwaltschaft (...) blieben unbeantwortet»: Auszug aus der Anklageschrift in der Affäre um den CS-Datendiebstahl.

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Die Schweiz hat Haftbefehl gegen drei deutsche Finanzbeamte erlassen. Sie sollen 2010 den Ankauf einer Steuersünder-CD an das Bundesland Nordrhein-Westfalen (NRW) mit ausgehandelt haben. Bundesanwalt Michael Lauber sagte im Schweizer Radio DRS, es bestehe der konkrete Verdacht, dass in Deutschland «klare Aufträge zum Ausspionieren von Informationen der Credit Suisse» gegeben wurden.

Die Bundesanwaltschaft hat die deutschen Behörden in diesem Fall um Rechtshilfe ersucht, wie Jeannette Balmer, Mediensprecherin der Bundesanwaltschaft, gegenüber DerBund.ch/Newsnet bestätigt. Einzelheiten zum Rechtshilfersuchen oder zum laufenden Verfahren könnten im jetzigen Zeitpunkt nicht bekannt gegeben werden.

Steuer-CD für 2,5 Millionen Euro

Zuvor hatte bereits das Finanzministerium von Nordrhein-Westfalen einen vorab veröffentlichten Bericht in der Zeitung «Bild am Sonntag» bestätigt. Demnach wird den Steuerfahndern «nachrichtliche Wirtschaftsspionage» vorgeworfen. Das Land Nordrhein-Westfalen hatte 2010 die CD mit Daten deutscher Kunden der Credit Suisse (CSGN 26.13 -1.25%) für 2,5 Millionen Euro von einem Informanten gekauft. Die drei beschuldigten Steuerfahnder sollen in den Augen der Schweizer Justiz bei den Verhandlungen beteiligt gewesen sein. Bei einer Einreise in die Schweiz riskieren sie eine Verhaftung.

Der in diesen Fall verwickelte ehemalige CS-Mitarbeiter S.L. wurde im Dezember 2011 mit einer Geldstrafe für den Diebstahl und die Weitergabe von Bankkundendaten bestraft. Laut der damaligen Klageschrift blieben jedoch «verschiedene Rechtshilfeersuchen der Bundesanwaltschaft an die deutschen Behörden (...) unbeantwortet», wie DerBund.ch/Newsnet berichtete.

«Absolut unpolitisch»

Die Haftbefehle wurden an einem heiklen Zeitpunkt ausgesprochen: Die Schweiz und Deutschland befinden sich in Nachverhandlungen zu einem Steuerabkommen, welches die Versteuerung von Geldern deutscher Bankkunden auf Schweizer Konten regeln soll. Bundesanwalt Michael Lauber betonte aber im Schweizer Radio DRS die Unabhängigkeit der BA und verneinte einen Zusammenhang mit dem Steuerstreit zwischen den Nachbarländern.

Ob der Entscheid der BA auf die aktuellen Verhandlungen über Steuerabkommen Folgen hat, konnte Lauber nicht sagen. Er sagte aber: «Die Arbeiten der Bundesanwaltschaft sind absolut unpolitisch.» Der Vorgang laufe vollkommen unabhängig von irgendwelchen politischen Fragen im momentanen Gesamtumfeld.

Mit Bundesrat abgesprochen?

Die Frage, ob die BA die Haftbefehle gegen die deutschen Finanzbeamten mit dem Bundesrat abgesprochen habe, beantwortete er ausweichend. Er sagte aber verallgemeinernd, dass bei Fällen von Wirtschaftsspionage eine «enge, gute Kultur» mit der Regierung gepflegt werde.

Deutschland und die Schweiz hatten sich sich im August 2011 bereits auf ein Steuerabkommen geeinigt. Die deutschen Oppositionsparteien - die in der Länderkammer die Mehrheit innehaben – stellten sich im Parlament jedoch quer: Sie sagen, mit dem Abkommen würden die Steuersünder zu gut wegkommen und verlangen Nachverhandlungen.

Schäubles verständnisvolle Reaktion

Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble hält die Ausstellung von Haftbefehlen der Schweiz gegen drei Steuerfahnder aus Nordrhein-Westfalen für nachvollziehbar. «Die Schweiz hat ihr Strafrecht und in der Schweiz ist die Verletzung des Bankgeheimnisses mit Strafe bedroht», sagte er nach einem Treffen mit EU-Ressortkollegen in Kopenhagen.

Das geplante Steuerabkommen mit der Schweiz sei durch die Haftbefehle «gar nicht» betroffen. Schäuble wies darauf hin, dass sich bei der Verabschiedung des Abkommens derartige Vorfälle vermeiden liessen. Denn darin werde geregelt, dass die Schweiz Deutsche nicht mehr wegen des Ankaufs von Datensammlungen strafrechtlich verfolge.

Von 2013 an sollen Erträge deutscher Anleger in der Schweiz mindestens genau so hoch besteuert werden wie in Deutschland. Schätzungen zufolge sollen deutsche Anleger zwischen 130 und 180 Milliarden Euro illegal in die Schweiz geschleust haben. Die von SPD und Grünen geführten Länder lehnen das Abkommen ab.

«Nur Pflicht getan»

Der ehemalige deutsche Finanzminister Peer Steinbrück hat sich an einem Sonderpartei der SPD in Nordrhein-Westfalen gegenüber DRS zum Fall geäussert: «Die Schweiz verwechselt Ursache und Wirkung. Was die nordrhein-westfälischen Finanzbeamte machen, ist die Wirkung davon, dass die Schweiz beziehungsweise die Schweizer Bankinstitute vorsätzliche deutsche Steuerbürger zum Steuerbetrug einladen. Das ist der Skandal.»

Auch NRW-Ministerpräsidentin Hannelore Kraft von der sozialdemokratischen SPD reagierte empört. «Für mich ist das ein ungeheuerlicher Vorgang», sagte sie zur Zeitung «Bild». «Wir verwahren uns als Land Nordrhein-Westfalen davor, dass unsere Mitarbeiter in ein kriminelles Licht gerückt werden.»

Kraft stellte sich ausdrücklich hinter ihre Beamten: «Die NRW- Steuerfahnder haben nur ihre Pflicht getan, deutsche Steuerbetrüger zu jagen, die ihr Schwarzgeld auf Schweizer Bankkonten geschafft haben.» Nordrhein-Westfalen empfinde das Vorgehen der Schweiz «als schwere Belastung der Situation».

Steuerfahnder fordern Schutz

Der Vorsitzende der Deutschen Steuergewerkschaft, Thomas Eigenthaler, hält den Schweizer Haftbefehl gegen drei Steuerfahnder aus Nordrhein-Westfalen für «grotesk.» «Ich betrachte dieses Vorgehen als einen Einschüchterungsversuch gegenüber der deutschen Politik, weil die Schweiz befürchtet, dass das geplante Steuerabkommen scheitert», sagte Eigenthaler der Zeitung «Bild am Sonntag».

Eigenthaler forderte Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) und die nordrhein-westfälische Landesregierung auf, «deutsche Steuerfahnder vor dem massiven Versuch der Einschüchterung und der Kriminalisierung durch die Schweizer Justiz in Schutz zu nehmen».

Kritik am Steuerabkommen

Gleichzeitig äusserte die Ministerpräsidentin massive Kritik an dem geplanten Steuerabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz und bekräftigte die Ablehnung der SPD: «Es gibt nach wie vor zu grosse Schlupflöcher für deutsche Steuerbetrüger», sagte Kraft. «Das ist den ehrlichen Bürgerinnen und Bürgern nicht vermittelbar.»

Der SPD-Vorsitzende Sigmar Gabriel nahm das geplante Steuerabkommen ins Visier: «Die Bundesregierung verhandelt ein Abkommen mit der Schweiz, wo sie gegen ein bisschen Geld diese Straftaten in Zukunft legitimieren will», sagte Gabriel in Düsseldorf beim SPD-Landesparteitag.

Auch für den Fraktionschef der Grünen im Bundestag, Jürgen Trittin, ist der Haftbefehl «ein bodenloser Skandal». Offensichtlich wolle die Schweiz im Kampf gegen Steuerhinterziehung nicht mit Rechtsstaaten kooperieren. «Schlimmer: Jetzt wird offensiv der Schweizer Staat zum Schutz von Kriminellen eingesetzt», sagte Trittin in Berlin. Das müsse Auswirkungen auf die Verhandlungen zum Steuerabkommen haben. (jak)

Erstellt: 01.04.2012, 06:15 Uhr

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589 Kommentare

werner hueppi

31.03.2012, 10:22 Uhr
Melden 1044 Empfehlung 0

Warum sollen Datendiebe vom Schweizer Strafrecht besser behandelt werden, nur weil es sich um Steuerfahnder aus Deutschland handelt? Alle sind vor dem Gesetz gleich. Kein Sonderrecht fuer Steuerfahnder aus Deutschland, welche Schweizer Recht brechen. Antworten


Arnold Ganz

31.03.2012, 11:05 Uhr
Melden 680 Empfehlung 0

Deutsche Beamte dürfen nicht kriminalisiert werden, so das Kredo von Frau Kraft. Deutsche mit Bankkonto in der Schweiz aber schon! Was ist den das für eine Grundhaltung? Antworten



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