Wirtschaft

Nebenverdienst für Verwaltungsräte

Von Christian Müller. Aktualisiert am 20.04.2011 8 Kommentare

Für zusätzlichen Aufwand ausserhalb der regulären Verwaltungsratstätigkeit seien Extraentschädigungen legitim, sagen Headhunter. Auch Beratungshonorare?

Fragen zum Beratungsmandat eines Verwaltungsrats: Hauptsitz der Pharmafirma Basilea in Basel.

Fragen zum Beratungsmandat eines Verwaltungsrats: Hauptsitz der Pharmafirma Basilea in Basel.
Bild: PD

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Vor kurzem ärgerten sich Aktionäre der Pharmafirma Basilea über eine Zahl im Geschäftsbericht: 168'500 Franken kassierte Verwaltungsratspräsident Werner Heinrich 2010 für ein Beratungsmandat – zusätzlich zum Entgelt als Vorsitzender des Gremiums.

«In der Regel hat ein Verwaltungsrat klar definierte Entschädigungen zugute», sagt Headhunter Björn Johansson. Für zusätzlichen Aufwand ausserhalb der regulären Verwaltungsratstätigkeit seien Extraentschädigungen legitim, so Johansson. Nur: Beratungsmandate seien im Zeitalter der Corporate Governance fragwürdig.

Weniger hart urteilt Stephan Hostettler, Vergütungsspezialist und Partner der Beratungsfirma HKP: «Wenn ein Mitglied des Verwaltungsrats Fachkenntnisse in einem für das Unternehmen relevanten Bereich besitzt, macht es durchaus Sinn, wenn es diese entsprechend einbringt.» Die Mandatsvergabe müsse aber transparent und breit abgestützt sein. Zudem müssten die Qualifikationen und Konditionen stimmen.

Keine überhöhten Stundensätze

Der Berner Wirtschaftsrechtsprofessor Peter V. Kunz verweist auf folgenden Punkt: «Die gesetzlichen Richtlinien besagen, dass sich die Verwaltungsräte untereinander keine überhöhten Stundensätze für ihre internen Mandate zuschanzen dürfen.» «Diese Leute sitzen ja aus einem bestimmten Grund im Verwaltungsrat», betont Silvan Felder, Inhaber und Geschäftsführer der Verwaltungsrat Management AG, die Verwaltungsräte mittelgrosser Unternehmen berät. Wenn der Verwaltungsrat finde, dass ein Mandat für einen internen Spezialisten gebraucht werde, müsse dies zwingend dem gesamten Verwaltungsrat im Voraus zur Kenntnis gebracht und abgesegnet werden.

Als klassische Fälle innerhalb des Verwaltungsratsgremiums nennt er den Juristen, der ein Vertragswerk fürs eigene Unternehmen prüft, oder den Personalvermittler, der mit der Suche neuer Mitarbeitender oder Führungsleute beauftragt wird. «Wichtig ist immer, dass eine Verwaltungsratstätigkeit nicht als Freipass zur Optimierung der Eigeninteressen verstanden wird», betont Felder.

«Operative Zusatzaufgaben»

Börsenkotierte Firmen sind von Gesetzes wegen verpflichtet, Vergütungen des Verwaltungsrates im Geschäftsbericht aufzulisten. Das Beratungsmandat des Basilea-Verwaltungsratspräsidenten ist denn auch fein säuberlich aufgeführt. Beim ausgewiesenen Betrag habe es sich um ein projektbezogenes Beratungsmandat gehandelt, sagt Basilea-Sprecher Adesh Kaul: «Das waren Projekte im Rahmen von Diskussionen, bei denen es um die Klärung von Patent- und Lizenzfragen ging. Es handelte sich somit um operative Zusatzaufgaben», so Kaul. Im Übrigen sei diese Dienstleistung von der Unternehmungsleitung und nicht vom Verwaltungsrat beantragt worden.

Auch die Technologiefirma Feintool weist in ihrem Geschäftsbericht «Entgelt für zusätzliche Arbeiten» in ähnlicher Höhe aus. Dabei habe es sich um eine «nachträglich beschlossene Vergütung» für eine Arbeit gehandelt, die der amtierende Verwaltungsratspräsident noch als Konzernchef ausgeübt habe. Ähnlich verhält es sich bei den «zusätzlichen Honoraren» bei Kühne + Nagel. Der Logistikkonzern zahlte laut dem Geschäftsbericht 2009 einzelnen Verwaltungsräten Beträge um die 200'000 Franken für «Projekttätigkeiten, die nicht zur Verwaltungsratsarbeit gehören» – zusätzlich zum eigentlichen Salär. (Tages-Anzeiger)

Erstellt: 19.04.2011, 23:03 Uhr

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8 Kommentare

Chris Meier

20.04.2011, 12:09 Uhr
Melden 3 Empfehlung

Angesicht des immensen Arbeitspensums sowie des überaus wertvollen Know-hows und Beziehungsnetzes der Verwaltungsräte sind diese Entschädigungen insb. auch für Beratungsaufträge mehr als angemessen. Ein externer Berater oder die temporäre Anstellung eines In-house Consultants würde in der Regel ein Mehrfaches kosten. Antworten


Oskar Berner

20.04.2011, 08:46 Uhr
Melden 2 Empfehlung

Diese Einkommen, warum nicht! - Ergebniss, demnach auch erhöhte Steuerabgaben für die Personen sind erforderlich, einfach so...! Antworten



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