Wirtschaft

«Dieses Urteil ist äusserst bedenklich»

Von Olivia Kühni. Aktualisiert am 15.07.2011 19 Kommentare

Das Bundesgericht schützt die Finma: Sie durfte die Daten der UBS an die US-Justiz aushändigen. Wirtschaftsrechtler kritisieren das Urteil scharf.

Für ihn dürfte das Urteil eine Erleichterung sein: Der frühere Finma-Präsident Eugen Haltiner (links).

Für ihn dürfte das Urteil eine Erleichterung sein: Der frühere Finma-Präsident Eugen Haltiner (links).

Stellungnahme der Finma

«Eine Anklage der UBS durch die US-Strafbehörde im Februar 2009 hätte nach damaliger Einschätzung der Finma, die Liquiditätssituation und damit die Existenz der Bank insgesamt akut bedroht. Angesichts der Grösse und Vernetzung von UBS in der Schweiz gefährdete dies auch die Stabilität des Finanzplatzes. Die finanzielle Situation und die Führung der Bank sowie die allgemeine Lage an den internationalen Finanzmärkten waren zum fraglichen Zeitpunkt ausserordentlich labil. Die Möglichkeit einer geordneten Abwicklung von UBS und der Schutz der für die Schweizerische Volkswirtschaft systemrelevanten Funktionen war unter den damaligen Umständen völlig ausgeschlossen.

In Erfüllung ihres gesetzlichen Auftrages suchte die Finma mit ihrem Entscheid daher, die unmittelbare Gefahr sowohl für die Gläubiger als auch für das Funktionieren des Schweizer Finanzsystems abzuwenden. Die Verpflichtung, in dieser Ausnahmesituation als ultima ratio so handeln zu müssen, legte die Finma dem Bundesrat rechtzeitig und transparent dar.

Das Bundesgericht entschied nun heute, dass die Finma unter den damaligen Umständen berechtigt war, diesen Entscheid zu treffen. Es hebt damit letztinstanzlich den anderslautenden Entscheid des Bundesverwaltungsgerichtes vom 5. Januar 2010 auf. Die Finma wird den Entscheid des Bundesgerichts sorgfältig analysieren, sobald er ausformuliert vorliegt.»

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Die Finanzmarktaufsicht (Finma) hat korrekt gehandelt, als sie der US-Justiz 2009 die Bankdaten von 250 UBS-Kunden aushändigte. Das hat das Bundesgericht heute festgestellt. Das Bankengesetz ermächtigt die Finma laut dem Richterspruch zwar nicht zu diesem Vorgehen. Doch die Aufsichtsbehörde habe sich bei ihrem Handeln auf die polizeiliche Generalklausel stützen können, weil bei einer Weigerung ihrerseits der Untergang der UBS und ein grosser volkswirtschaftlicher Schaden gedroht hätten.

Das Bundesgericht bestätigt somit die Ansicht, dass die Finma damals im Interesse des gesamten Landes handeln musste, wie sie es tat. Auf die Frage, ob nicht der Bundesrat selbst mit Verweis auf Notrecht die Daten hätte ausliefern müssen, ging das Bundesgericht nicht ein. Es wies lediglich darauf hin, die Finma habe auf Anweisung des Bundesrats gehandelt.

Bestätigt hat das Gericht hingegen den Vorwurf, dass sich der damalige Finma-Präsident und einstige UBS-Mitarbeiter Eugen Haltiner beim Entscheid hätte enthalten sollen. «Es wird festgestellt, dass der Präsident der Finma bei Erlass der Verfügung vom 18. Februar 2009 hätte in den Ausstand treten sollen», steht in der am Nachmittag veröffentlichten Urteilsverkündung.

Notrecht als Sache des Bundesrats

Juristen zeigen sich überrascht von dem Urteil. «Es ist rechtsstaatlich äusserst bedenklich und setzt ein falsches Zeichen», sagt Peter V. Kunz, Wirtschaftsrechtler an der Universität Bern. Auch der Zürcher Wirtschaftsanwalt Daniel Fischer sagt: «Damit hat man in Juristenkreisen nicht gerechnet.»

Problematisch ist aus juristischer Sicht vor allem, dass das Bundesgericht rückwirkend den Rückgriff der Finma auf Notrecht gutheisst. «Es kann nicht sein, dass eine Behörde Notrecht anwenden darf.» Dies liege in der Kompetenz des Bundesrats und des Parlaments. Tatsächlich hat der Bundesrat bei einem zweiten Anlauf einen anderen Weg gewählt: Er schloss einen Staatsvertrag über die Herausgabe von rund 4500 UBS-Dossiers an die USA ab, den das Parlament anschliessend guthiess.

Mit dem Richterspruch reagiert das Bundesgericht auf die Einsprache dreier Kläger, die vor dem Bundesverwaltungsgericht Recht erhalten hatten. Die drei UBS-Kunden sind nach der Herausgabe der Daten juristisch verfolgt worden. Der Anwalt der drei Kläger, Andreas Rüd, zeigt sich auf Anfrage von DerBund.ch/Newsnet ebenfalls überrascht von dem Urteil. Dieses sei mit drei zu zwei Richterstimmen knapp ausgefallen. Er erwarte, dass das Bundesgericht in seiner schriftlichen Begründung genauer darlege, in welchen Fällen sich eine Behörde wie die Finma auf Notrecht berufen dürfe.

«Ein bequemes Urteil»

Die Finma und die UBS dürften froh sein um das Urteil. Hätte das Bundesgericht den drei Klägern Recht gegeben, hätten sowohl der Schweizer Staat als auch die UBS mit Schadenersatzklagen rechnen müssen.

Das Urteil erwecke den Eindruck, dass die Finma vor einem Repräsentationsschaden geschützt wurde, sagt denn auch Kunz. Für sie sei der Spruch positiv, ebenso für den Finanzplatz Schweiz und für die Bundesbehörden. «Sie alle können froh sein, weil unter den Fall UBS ein Schlusspunkt gesetzt wurde. Wer nicht froh sein kann, ist der Rechtsstaat Schweiz.» Auch Fischer sagt: «Für die Eidgenossenschaft ist das ein bequemes Urteil.»

Gang nach Strassburg möglich

Den drei Klägern bleibt noch die Möglichkeit, an den Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg zu gelangen. Anwalt Rüd will zunächst die schriftliche Urteilsbegründung abwarten, wie er gegenüber DerBund.ch/Newsnet sagte.

Auf die aktuellen Ermittlungen der US-Justiz gegen weitere Schweizer Banken hat das Urteil keine Auswirkungen. Der Bundesrat und das Parlament haben inzwischen mit dem zweiten Weg über den Staatsvertrag eine juristisch weniger bedenkliche Form für allfällige künftige Fälle gefunden.

(DerBund.ch/Newsnet)

Erstellt: 15.07.2011, 15:49 Uhr

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19 Kommentare

Guido Pescio

15.07.2011, 16:25 Uhr
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Mit einem solchen unglaublichen Urteil hat das Bundesgericht nun definitiv nur eins gemacht:
Es hat ERPRESSUNG definitiv legalisiert! Das ist die wahre Tragödie an der ganzen Geschichte.
Antworten


Heinz Köhli

15.07.2011, 16:42 Uhr
Melden 46 Empfehlung 0

Leider längst nicht mehr neu: Das Bundesgericht spricht nicht Recht, sondern setzt Recht ! Antworten



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